Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.
Der/die Bewerber/in hat zur Immatrikulation eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
Für ausländische Bewerber/innen erfolgt die Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Schulabschlüsse nach Eingang der Bewerbung an der Hochschule unter Berücksichtigung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz.
Die Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen erfolgt durch die zentrale Prüfstelle (Uni-Assist).
Als sprachliche Zulassungsvoraussetzung gilt für ausländische Bewerber/innen der Nachweis guter Kenntnisse der deutschen Sprache: „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) oder vergleichbare Qualifikationen.
Studierende, die im gleichen Studiengang an einer Hochschule oder in verwandten Studiengängen an anderen Hochschulen den Prüfungsanspruch verloren haben, können (gemäß §6 (3) der Rahmenstudien- und Rahmenprüfungsordung) für die Zulassung abgelehnt werden. Als gleichartig werden die folgenden Studiengänge angesehen:
ca. 50 Studienplätze
In der Rubrik Dokumente finden Sie Informationen zu Curriculum, Ordnungen, Formulare sowie zusätzliche Informationen.
Frau Astrid Schilling
Tel.: 03334-657 167
Fax: 03334-657 162
E-Mail: Astrid.Schilling@hnee.de