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Zugangsvoraussetzungen

Für den Bachelor-Studiengang gibt es eine örtliche Zulassungsbeschränkung (örtlicher Numerus clausus), die die Zahl der Studienplätze auf ca. 55 pro Studienjahr beschränkt. Die Auswahl erfolgt über die Durchnittsnote, Wartezeit oder ein Eignungsgespräch. Als zusätzliche Zulassungsvoraussetzung wird ein 12-wöchiges Vor­praktikum gefordert.

Ersteinschreibungen für Studienanfänger sind nur zum Wintersemester möglich.
Bewerbungsschluss: 15. Juli (Beginn 1. Juni)

Vorpraktikum

Für den Studiengang Landschaftsnutzung und Naturschutz wird als zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für die Immatrikulation ein Vorpraktikum von 12 Wochen in einem einschlägigen Praxisbetrieb gefordert. Bis zur Immatrikulation müssen Sie mindestens 8 Wochen abgeleistet haben. Die restliche Zeit können Sie bis zum Beginn des 3. Semesters nachholen.
Ihrem Antrag auf Immatrikulation legen Sie bitte die Bescheinigung von der Praktikumsstelle über das absol­vierte bzw. beabsichtigte Praktikum (Dauer, Art der Beschäftigung mit Stempel und Unterschrift) bei.
Als Vorpraktikum können Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung oder anderer einschlägiger früherer Tätigkeiten ganz oder teilweise angerechnet werden. Legen Sie in diesem Fall der Bewerbung einen formlosen Antrag mit entsprechendem Nachweis bei. Über die Anrechnung und über begründete Ausnahmen zu diesen Regelungen entscheidet der Fachbereich.

Mögliche Praktikumsbetriebe (Auswahl):

  • landwirtsch. Einzel- oder Großbetriebe (außer Betriebe im Nebenerwerb), Forstwirtschaftsbetriebe, Gartenbaubetriebe, touristische Unternehmen, Fischerei-, Wasserwirtschaftsbetriebe
  • Verwaltungen/ Behörden (Naturschutz-/Umweltämter, Land-, Forst-, Wasserwirtschaftsämter, Schutzgebietverwaltungen, Biol. Stationen, Naturschutzstationen)

  • freie Ingenieurbüros mit Aufgaben im Umweltbereich

  • Naturschutzverbände, Landschaftspflegevereine oder andere Vereine mit Landschafts-, Umwelt-, Naturschutzbezug (z.B. Alnus e.V.)

Als Vorpraktikum wird anerkannt:

  • einschlägige Berufsausbildung, z. B. Landwirt, Tierwirt, Forstwirt, Fischwirt, Gärtner, Florist, Revierjäger, Winzer, Wasserbauer, Kulturbautechniker, Vermessungstechniker,
  • Biologie-, Chemie-, Landwirtschaftlich-technischer Laborant, Bio.-tech. Ass., Chem.-tech. Ass., Physik.-tech. Ass., Umweltschutztechn. Ass., Umwelttechniker,
  • mindestens 1/2-jährige Berufserfahrung mit Relevanz zum Natur- und Umweltschutzbereich,
  • Freiwilliges ökologisches Jahr,
  • Zivildienst in Umwelt-/Naturschutzeinrichtungen,
  • nachweisbare mehrjährige, aktive ehrenamtliche Naturschutzarbeit.

Ein bereits erworbener Jagdschein wird der Vorpraktikumszeit mit 2 Wochen gutgeschrieben. Naturschutzfachliche bzw. biologische Arbeiten unter Anleitung während der Schulzeiten werden mit 2 Wochen gutgeschrieben (Nach­weis erforderlich).

Weitere Informationen zur Zulassung und zum Vorpraktikum finden Sie auch in der Studienordnung, der Prüfungsordnung und der Praktikumsordnung 

 

Information & Beratung:

Prof.Dr.Vera Luthardt, vluthardt@hnee.de
Tel. (0 33 34) 657 327 

(letzte Änderung: 03.04.2012 von Olaf Goldschmidt)