Zur Familienfreundlichkeit gehört nicht nur, auf die Belange (junger) Eltern einzugehen, sondern auch die Situation für jene Hochschulangehörigen zu verbessern, die neben Studium oder Beruf die Pflege eines Familienangehörigen übernehmen, um beide Aufgaben miteinander vereinbaren zu können.
Hintergrundinformationen:
Gegenwärtig sind über 2 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig. In mehr als 2/3 der Fälle wird die Pflege allein von einem Familienmitglied übernommen. 23 % der Hauptpflegepersonen sind gleichzeitig berufstätig, davon knapp die Hälfte in einer Vollzeittätigkeit. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird in Zukunft der Anteil der pflegebedürftigen Menschen massiv steigen, der Anteil Pflegepersonen jedoch zurückgehen. Statistisch werden jedoch nur die Personen als pflegebedürftig erfasst, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Tatsächlich ist die Zahl der „hilfe- und pflegebedürftigen“ Menschen jedoch fast doppelt so hoch. Denn meist beginnt eine Pflege bereits vor der Einstufung in die Pflegestufen nach SGB XI.
Eine Pflegebedürftigkeit entsteht oftmals plötzlich und unvorhergesehen, die zeitliche Dauer ist ungewiss und daher nicht planbar. Der Pflegende steht unter einer zusätzlichen psychischen Belastung.
Was kann die Hochschule als Arbeitgeber bzw. Studienort tun, um Betroffene zu entlasten? Zunächst einmal möchten wir Sie mit präzisen, hilfreichen Informationen im Vorfeld versorgen. Offene Fragen beantworten wir gern in einem persönlichen Gespräch. Weiterhin vermitteln wir je nach Bedarf an spezialisierte Beratungs- und Kontaktstellen.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regelt den Arbeitsausfall bei Pflege und schwerer Erkrankung von Angehörigen wie folgt:
Arbeitsbefreiung (TV-L, § 29): kurzfristige Freistellung von ein bis maximal 4 Tagen unter Fortzahlung der Bezüge bei "schwerer Erkrankung eines Angehörigen..., eines Kindes ..., einer Betreuungsperson".
Sonderurlaub (TV-L, § 28): Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Zu den wichtigen Gründen zählen u.a. familiäre Pflichten. Sonderurlaub kommt z.B. in Betracht, wenn der zu Pflegende noch keine Pflegestufe nach SGB XI erreicht hat oder die Pflege von ferneren Verwandten oder anderen Bekannten übernommen wird, die nicht unter das Pflegezeitgesetz fallen.
Pflegezeit (Pflegezeitgesetz): "Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen." (§ 2 (1)). Für Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten gilt: "Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (§ 3 (2))." "Die Pflegezeit beträgt längstens 6 Monate." (§ 4 (1)). Eine Lohnfortzahlung erfolgt nicht. Allerdings besteht während der Pflegezeit Kündigungsschutz. Die Pflegebedürftigkeit ist anhand eines ärztlichen Attestes dem Arbeitgeber nachzuweisen.
aktuelles Urteil zur Pflegezeit
Für weitere Fragen zu personalrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Frau Zobel (Personal-Leitung) gern zur Verfügung.
Kontakt chzobel2@hnee.de oder Tel. (03334) 65-7131.
Pflegestützpunkt Eberswalde (neutrale Pflegeberatung und -koordination, individuelle, trägerneutrale, kostenfreie Beratung zum Gesundheitssystem, zu Leistungsansprüchen und Betreuungsangeboten im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit)
Kontakt:
www.pflegestuetzpunkte-brandenburg.de
Am Markt 1 (Paul-Wunderlich-Haus, Haus C)
offene Beratungszeiten: Di 9-18 Uhr, Do 9-16 Uhr sowie nach Vereinbarung, Tel. (03334) 214 1140
Compass - Pflegeberatung für Privatversicherte
Die Compass private Pflegeberatung GmbH bietet Informationen, Beratung und Hilfestellung bei Pflegebedürftigkeit und im Vorfeld derselben - telefonisch und bei den Versicherten zu Hause.
Kostenlose Rufnummer: 0800 101 88 00
www.compass-pflegeberatung.de
Pflege in Not - Beratungs- und Beschwerdestelle bei Konflikt und Gewalt in der Pflege älterer Menschen
Pflegen Sie einen Angehörigen und kommen Sie dabei an die Grenzen Ihrer Belastbarkeit? Entwickeln sich dabei Aggressionen oder Gewaltsituationen? Sind Sie mit der Pflege Ihrer Pflegestation oder Ihrem Heim nicht zufrieden? Oder haben Sie Schuldgefühle, weil Sie die Pflege abgegeben haben? - Pflege in Not bietet telefonische Beratung, persönliche Gesprächstermine und Vermittlungsgespräche in Einrichtungen.
Beratungstelefon: 0180 265 55 66 (für 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)
www.diakonie-potsdam.de/269/Beratung_»/Pflege_in_Not.html
Die Broschüre "Beruf und Pflege vereinbaren" des Brandenburgischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie ist als Einstieg in die Thematik sehr zu empfehlen. Download hier
Weitreichende Informationen zur Pflegethematik bietet die Pflegeinitiative Brandenburg.
Broschüren zu Themen "Ratgeber Pflege", "Pflegen zu Hause", "Wenn das Gedächtnis nachlässt"
Pflegeheimnavigator der AOK
Fragen, Anregungen, Wünsche und konstruktive Kritiken nehmen wir jederzeit gern entgegen.