Wenn Studierende ein Kind erwarten oder durch die Pflege eines Kindes nicht an Vorlesungen usw. teilnehmen können ist es wichtig, dass sie sich frühzeitig Gedanken zu ihrem weiteren Studienverlauf machen. Hilfestellungen hierzu gibt neben Vera Clauder auch der/die Koordinator/in des jeweiligen Studiengangs. Mit ihr/ihm zusammen können Lösungen entwickelt werden, wenn sich beispielsweise folgende Fragen ergeben:
In der Rahmenstudien- und Rahmenprüfungsordnung der HNEE (RSPO) sind die Belange studierender Eltern und Schwangerer berücksichtigt und vereinfachen das Weiterstudieren. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte. Bitte beachten Sie das Jahr Ihrer Immatrikulation und die damit verbundene gültige RSPO.
Nachdem alle offenen Fragen in Absprache mit dem Studiengangskoordinator beantwortet worden sind, besteht die Möglichkeit einen Sonderstudienplan zu beantragen. Dafür muss ein Antrag an den fachbereichszuständigen Vorsitzenden des Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Verantwortliche hierfür ist im Sekretariat des Fachbereichs zu erfragen. Das heißt, dass Eigeninitiative gefragt ist! Es ist weder die Aufgabe des Amt für studententische Angelegenheiten noch des Prüfungsausschusses den Studienablauf eines/r StudentIn mit Kind festzulegen.
Es gibt keine standardisierten Lösungen, so dass in jedem Fall einzeln überprüft werden sollte, welche Handlungsoptionen am sinnvollsten erscheinen. Auch ist die kontinuierliche Rücksprache mit Dozenten und Kommilitonen ein Schlüssel zu innovativen Lösungsansätzen. So konnten in der Vergangenheit sehr kleine oder kranke Kinder teilweise mit in die Vorlesungen gebracht werden, an Exkursionen teilnehmen oder wurden während einer Prüfung von Bekannten im FH Eltern-Kind-Raum betreut.
Wenn sich die Situation ergibt, dass ein Kind erwartet wird, stellen sich viele, teils nicht mal bekannte Fragen. Eine Hilfestellung bietet hier das Infoblatt für werdende Eltern.