Senat
Der Senat der HNE Eberswalde (FH) beaufsichtigt den Präsidenten in Bezug auf die Erfüllung seiner Aufgaben.
Der Senat ist zuständig für:
- den Erlass der Grundordnung und der sonstigen Satzungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fachbereichen zu erlassen sind, und die Stellungnahme zu den Satzungen der Fachbereiche,
- die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Hochschule,
- die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten und
- die Entscheidung über die Vorschläge der Fachbereiche für die Berufung von Professorinnen und Professoren.
Die Grundordnung der Hochschule sowie die Geschäftsordnung des Senates finden Sie hier
(letzte Änderung: 10.11.2010 von Till Hopf)