vom 23.09.2004, korrigiert 30.04.2009
Zur Sicherung von gleichbleibend guten Nutzungsbedingungen für eine lange Zeit ist es unbedingt nötig, dass einige Grundregeln für die Nutzung der Computer, insbesondere in den Computerpools, und anderer IT-Einrichtungen beachtet werden. Wir bitten Sie um Ihre Einsicht und Mitarbeit. Mit der Benutzung der Computer und anderer IT-Einrichtungen erkennen Sie auch diese Benutzerordnung an.
§1. Die Computer und anderen IT-Einrichtungen dürfen ausschließlich von den Angehörigen der HNE Eberswalde (FH) zum Zweck des Studiums, der Lehre und Forschung sowie anderen dienstlichen Aufgaben genutzt werden. Die Nutzung durch Andere bedarf der Genehmigung durch die Hochschulleitung, durch die Dekane der Fachbereiche, der Leitung der Bibliothek oder des IT-Servicezentrums (ITSZ). IT-Einrichtungen sind alle Computer, Drucker und sonstigen informationsverarbeitenden bzw. Kommunikations-Geräte, wie beispielsweise Telefone und Faxgeräte. Kommerzielle Interessen dürfen damit nicht verfolgt werden. Die Geräte wurden z.T. mit zweckgebundenen Fördergeldern angeschafft und werden an der HNE zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt.
§2. Beachten Sie Aushänge, Bedienungs- und Nutzungshinweise zu den Geräten und behandeln Sie diese sorgsam.
§3. Die Anmeldung an den Computern der HNE darf nur mit Ihrem persönlichen Anmeldenamen und Ihrem Kennwort erfolgen. Das Kennwort muss geheim gehalten werden und darf niemals an andere weitergegeben werden. Achten Sie darauf, dass Ihnen bei der Anmeldung niemand auf die Finger schaut. Dieses muss eine Kombination von Buchstaben (groß und klein), Ziffern und Sonderzeichen sein. Jedes Kennwort ist nur maximal 365 Tage gültig.
§4. Ihr Account bzw. Konto an der FH umfasst Anmeldename, Passwort, Datenspeicherplatz und ein Email-Postfach. Der Account wird bei Immatrikulation oder Einstellung für Sie eingerichtet und bleibt Ihnen bis zur Exmatrikulation bzw. Beendigung des Dienstverhältnisses und bis zu 180 Tage darüber hinaus erhalten. In begründeten Fällen kann das ITSZ diesen Zeitraum ausdehnen.
§5. Das Essen und Trinken an den Computern ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Getränken oder Essen und das Ablegen bzw. Abstellen in der Nähe des Computers ist nur in geschlossenen Behältnissen erlaubt. Achten Sie darauf, dass Sie Maus und Tastatur mit sauberen Fingern bedienen.
§6. Handeln Sie verantwortungsbewusst und verlassen Sie ihren Platz sauber. Nehmen Sie leere Flaschen wieder mit und werfen Sie Abfälle in den Papierkorb. Vergewissern Sie sich, dass Sie nichts vergessen haben (USB-Sticks, CD's etc.)
§7. In den Gebäuden, und damit auch in den Computerpools, ist das Rauchen und sonstige offene Feuer, z.B. in Form von Kerzen, untersagt. Verhalten Sie sich ruhig und seien Sie rücksichtsvoll gegenüber anderen Nutzern im Raum.
§8. Auf den Computern der FH darf keine eigene Software installiert werden. Auch darf keine Software-Installation auf den Computern verändert werden. Sie dürfen nur nutzen, was wir lizenziert und installiert haben. Auch die Anfertigung von Kopien der installierten Software widerspricht den urheberrechtlichen Bestimmungen und den Lizenzverträgen, die von der HNE eingegangen wurden. Die zur Verfügung stehende Software unterliegt dem Vervielfältigungsverbot des Urhebergesetzes. Eine Verletzung des Urheberrechts macht, sowohl nach den Bestimmungen des Urheberrechts als auch des Zivilrechts, schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus wird sie strafrechtlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe verfolgt.
§9. Auch das Kopieren fremder lizenzierter Software mit Computern der HNE ist ebenfalls unzulässig. Das Anfertigen sogenannter Raubkopien zieht, genau wie das anschließende Verbreiten solcher Kopien, die eben genannten Rechtsfolgen nach sich.
§10. Die im Intranet der Hochschule zugänglichen Daten dürfen für Arbeiten im direkten Bezug zum Studium genutzt und kopiert werden. Die Weitergabe an Dritte, die Nutzung für andere oder kommerzielle Zwecke ist untersagt. Liegen weitergehende Einschränkungen und Nutzungsbedingungen vor, so sind diese verbindlich. Alle entstehenden Produkte wie Berichte, Karten oder Internet-Seiten müssen zudem mit Angabe von Autor, Hochschul-Logo, Lehrveranstaltung oder Projekt versehen sein.
§11. Das Internet darf in der HNE nur zum Zwecke des Studiums, der Forschung und Lehre sowie anderen dienstlichen Aufgaben genutzt werden. Wer über das Internet raubkopierte oder "gekrackte" kommerzielle Software lädt und installiert macht sich strafbar. Software darf nur geladen, benutzt oder weitergegeben werden, wenn dies vom Urheber eindeutig gestattet ist. Die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller müssen beachtet werden. Auch das Verwenden und Weiterverbreiten von geschützten Bildern kann zu hohen Geldstrafen führen.
§12. Der auf zentralen Servern vom ITSZ zur Verfügung gestellte Festplattenspeicherplatz (Laufwerk P, Austauschverzeichnisse) ist begrenzt. Gehen Sie sparsam damit um. Zusätzliche Festplatten und Bandsicherungen sorgen für ein hohes Maß an Ausfallsicherheit und Datenschutz. Die Größe des verfügbaren persönlichen Festplattenspeicherplatzes kann vom ITSZ angepasst werden. In Einzelfällen (Diplomarbeit, etc.) kann das Kontingent auf Antrag erhöht werden.
§13. Der Internet-Download von Musik- oder Videodateien (z.B. *.mp3 oder *.avi) und das Speichern derselben auf dem persönlichen Serververzeichniss (Laufwerk P) ist nicht gestattet; entsprechende Dateien können ohne Benachrichtigung von den Administratoren entfernt werden. Selbsterzeugte MP3-Dateien speichern Sie bitte auf eigenen Wechseldatenträgern (CD-R, USB-Stick, etc.). Das Öffnen von Streaming Audio/Video (mit Windows Mediaplayer, etc.) aus dem Internet ist nur zum Zwecke des Studiums, der Forschung und Lehre sowie anderen dienstlichen Aufgaben gestattet.
§14. Die Computer in den Pools dürfen nicht entfernt und umgestellt werden. Das könnte zu Schäden an den Festplatten, den Verbindungskabeln oder auch am Netzwerk führen. Bitte seien Sie auch vorsichtig beim Drehen und Justieren der Monitore. Sollten Sie ein technisches Problem entdecken, versuchen Sie es nicht selbst zu reparieren, sondern melden Sie das Problem bitte umgehend an die Mitarbeiter des IT-Servicezentrum, z.B. per Email itsz@hnee.de. Bei Rauchentwicklung oder brenzligem Geruch sofort Computer und Monitor ausschalten!
§15. Sollten Sie den Computerpool als Letzte(r) verlassen, und wenn anzunehmen ist, dass niemand mehr kommt, schalten Sie bitte ALLE Computer aus. Schließen Sie bitte die Fenster und die Tür. Die Computer schalten sich abends automatisch ab.
§16. Bei Räumen mit Chipkarten-Zugang achten Sie darauf, dass die Tür immer verschlossen ist. Lassen Sie niemand mit Ihrer Chipkarte in den Raum, den Sie nicht als Student der HNE kennen. Sie sind voll verantwortlich und haften für Leute, die mit Ihnen hereinkommen. Lassen Sie sich nicht nötigen! Die Benutzung der Chipkarte wird elektronisch protokolliert. Ihre Chipkarte darf nicht von anderen Personen benutzt werden.
§17. Für die Sicherung wichtiger Daten sind Sie selbst verantwortlich. Trotz technischer Vorkehrungen können wir keinen hundertprozentigen Schutz der servergespeicherten Daten garantieren. Bei Datenspeicherung auf lokalen Festplatten (z.B. C:) übernimmt das ITSZ keinerlei Verantwortung für die Datensicherung.
Sämtliche Aktivitäten der Nutzer werden elektronisch protokolliert und mindesten 1 Jahr aufbewahrt. Verstöße gegen die Benutzerordnung können somit auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgewiesen und zur Ahndung führen. Die Mitarbeiter des ITSZ sind weisungsberechtigt gegenüber den Benutzern der Computerpools. Verwarnungen können mündlich oder per Email erfolgen. Sollten diese wiederholt missachtet werden, kann der Benutzer, im Interesse der HNE, befristet oder dauerhaft, von der Nutzung der Computerpools und der Computer bzw. Drucker, sowie des Internet, ausgeschlossen oder in der Nutzung eingeschränkt werden. Bei schweren Verstößen gegen die Benutzerordnung wird der Dekan des Fachbereichs informiert. Im Wiederholungsfall kann bei studentischen Nutzern die Exmatrikulation erfolgen.
Diese Benutzerordnung gilt ab dem 23.9.2004.