Eine Gasthörerschaft ist in der Abteilung Studentische Angelegenheiten in der Regel vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu beantragen.
Zu Lehrveranstaltungen bis zu einem Umfang von 8 Semesterwochen können als Gasthörer/in nichtimmatrikulierte Personen auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität aufgenommen werden. Die Gasthörerschaft ist in der Regel gebührenpflichtig. Von Studenten/innen werden keine Gebühren erhoben. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Lehrgebieten wird schriftlich bestätigt. Die Teilnahme an Prüfungen ist ausgeschlossen.