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Gasthörer

Gasthörer/in

Eine Gasthörerschaft ist in der Abteilung Studentische Angelegenheiten in der Regel vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu beantragen.

Zu Lehrveranstaltungen bis zu einem Umfang von 8 Semesterwochen können als Gasthörer/in nichtimmatrikulierte Personen auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität aufgenommen werden. Die Gasthörerschaft ist in der Regel gebührenpflichtig. Von Studenten/innen werden keine Gebühren erhoben. Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Lehrgebieten wird schriftlich bestätigt. Die Teilnahme an Prüfungen ist ausgeschlossen.

(letzte Änderung: 07.12.2010 von Beate Pehlgrimm)