Springe direkt zum Inhalt

HNE Eberswalde Organisations-Menü

Springe direkt zum Inhalt
Studium » Infos für Studierende » Immatrikulation bis Exmatrikulation

Exmatrikulation

Downloads

Anträge finden Sie im Bereich Formulare / Anträge.

Informationen zum Studienabschluss - Stand: Januar 2012

    Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Monats der letzten Prüfung. In der Regel ist das Datum des letzten Gutachtens oder der Verteidigung der Abschlussarbeit ausschlaggebend für den Termin der Exmatrikulation. Entsprechend der Immatrikulationsordnung der HNE Eberswalde (FH) ist es möglich, auch nach einer bestandenen Abschlussprüfung bis zum Ende des laufenden Semesters Mitglied der Hochschule zu bleiben. Diese verlängerte Mitgliedschaft ist schriftlich zum Zeitpunkt der Abgabe der Bachelor-/Diplom-/Master-Arbeit in der Abteilung Studentische Angelegenheiten zu beantragen. Der Antrag ist formlos zu stellen. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.

    Die gesetzliche Krankenkasse wird seitens der Hochschule über den Zeitpunkt der Exmatrikulation informiert. Die Mitteilung über den Zeitpunkt des Studienabschlusses an das Studentenwerk Frankfurt (Oder) muss durch Sie selbst erfolgen.

    Bei einem Abschluss zum Ende des Sommersemesters (31.08.)/des Wintersemesters (28.02.) beachten Sie bitte, dass alle Prüfungsergebnisse einschließlich der Bewertung der Abschlussarbeit und gegebenenfalls das Protokoll der Verteidigung bis spätestens 31.08. (Sommersemester)/28.02. (Wintersemester) in der Abteilung Studentische Angelegenheiten vorliegen müssen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie sich für das Folgesemester rückmelden.

    Das Abschlusszeugnis und die Urkunde werden nach Vorlage der Gutachten und ggf. der Note der Verteidigung der Diplom-/Bachelor-/Masterarbeit in der Abteilung Studentische Angelegenheiten erstellt, wenn auch alle weiteren laut Prüfungsordnung geforderten Leistungen erbracht wurden. In der vorlesungsfreien Zeit kann es bei der Unterzeichnung der Zeugnisse und Urkunden zu Verzögerungen kommen.

    Vor Aushändigung der Urkunde und des Zeugnisses ist in der Abteilung Studentische Angelegenheiten der Laufzettel und bei BAföG-Empfängern zusätzlich das Formular für den Antrag auf BAföG-Teilerlass abzugeben (Formulare sind in der Abteilung Studentische Angelegenheiten erhältlich). Ist eine persönliche Abholung des Zeugnisses nicht möglich, hinterlegen Sie einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten DIN-A4-Umschlag bei uns.

    Bitte beachten Sie, dass laut Rahmenprüfungsordnung bis zum Ende des letzten Semesters der Regelstudienzeit die Abschlussarbeit angemeldet worden sein muss, sofern die jeweils gültige Prüfungsordnung keine anderen Termine vorschreibt. Bei begründeten Ausnahmen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine Verlängerung der Frist bewilligen.

    (letzte Änderung: 18.01.2012 von Beate Pehlgrimm)