Für die Ausstellung des Semestertickets ist seit dem Wintersemester 2008/2009 die Abt. Studentische Angelgenheiten verantwortlich.
Die "Eberswalder Greencard" wird Euch rechtzeitig vor Semesterbeginn per Post zugeschickt. Eine Abholung der Karte ist nicht vorgesehen.
Weitere Informationen zur "Eberswalder Greencard" und dem Semesterticket findet Ihr unter www.fh-eberswalde.de/greencard.
Falls ihr euch wegen Praktikum, Auslandssemester, Anfertigung der Abschlussarbeit, Urlaubssemester oder ähnlichem eine gewisse Zeit (mind. 4 Monate) außerhalb von Berlin und Brandenburg aufhaltet, könnt ihr euch vom Semesterticket befreien lassen und damit den Semesterticketbeitrag zurück gezahlt bekommen. Für den Antrag müsst Ihr dieses Formular ausfüllen und uns eine Bescheinigung über den Aufenthalt außerhalb der Tarifzone einreichen. Als Nachweis gilt hierbei eine Bescheinigung vom Praktikumsbeauftragten, bitte unbedingt mit Stempel! Ob die Befreiungsbestimmung auf Euch zutrifft, könnt Ihr im Semesterticketvertrag (s.o.) nachlesen.
Die Antragsfrist ist die Rückmeldefrist des jeweiligen Semesters. Nachzureichende Unterlagen wie zum Beispiel Nachweis oder Kontodaten spätestens zwei Wochen danach. Abgeben müsst Ihr den Antrag ausschließlich bei der Abteilung "Studentische Angelegenheiten"!
Falls ihr während des Semesters exmatrikuliert werdet oder mehr als einen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert werdet oder die Immatrikulation zurück nehmt, könnt ihr euch auch teilbefreien lassen, das heißt ihr bekommt dann jeden vollen Monat, in welchem ihr euer Ticket nicht nutzen konntet, erstattet. Genaueres hierzu könnt ihr ebenfalls dem Semesterticketvertrag entnehmen. Als Nachweis gelten hier dann zum Beispiel eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung oder die Bescheinigung einer verspäteten Immatrikulation.
If you are spending a semester outside of Berlin-Brandenburg due to an internship or an exchange semester abroad or writing a thesis, please fill out this form.
Hier stellen wir in jedem Semester 1800 € zur Verfügung, um bedürftigen Studierenden die Gebühr für das Semesterticket zu ersparen. Hierfür müsst ihr den Antrag auf Rückerstattung bzw. teilweise Erstattung des Semesterbeitrages ausfüllen und diesen zusammen mit einer gültigen Studienbescheinigung und einem Nachweis über Zahlung des Semesterticketbeitrages bei uns einreichen. Die Antragsfrist hierfür endet im Wintersemester am 15. Oktober, im Sommersemester am 15. April.
Den Link für den Antrag findet ihr hier.
Weitere Infos findet ihr hier.