Es ist die Aufgabe aller am Lehr-/Lernprozess beteiligten Hochschulangehörigen an Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Lehr-/Lernleistung mitzuwirken. So auch an der studentischen Evaluation.
Die studentische Evaluation von Lehrveranstaltungen ist als erste Stufe des Evaluationsprozesses eines Studienganges anzusehen.
Die Hochschule sichert die Evaluation der Lehrveranstaltungen organisatorisch ab und unterbreitet damit den Hochschullehrern ein Angebot, um eine hohe Qualität ihrer Lehrveranstaltungen zu gewährleisten.
Der organisatorische und zeitliche Aufwand für den Hochschullehrer und auch für die Studierenden wird durch eine Onlinebefragung gering gehalten. Personenbezogene Evaluationsergebnisse werden nicht veröffentlicht. Die studentischen Bewertungen erfolgen anonym.
Die Satzung zur internen Evaluation wurde vom Senat der Hochschule am 16.12.2009 beschlossen, durch das brandenburgische Wissenschaftsministerium genehmigt und ist in Kraft gesetzt. Nach dem Hochschullehrertreffen am 08. Dezember 2010 wurde die Satzung angepasst.
Die Dekane der Fachbereiche melden die zu evaluierenden Veranstaltungen beim Qualitätsmanagement der Hochschule vor Beginn der Evaluation an. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie die Anmeldungen rechtzeitig vornehmen. Gerade für Evaluationen, welche zum Ende des Semesters durchgeführt werden sollen, ist eine Vorlaufzeit von 2 bis 3 Wochen nötig.
Ein sorgsames Anmelden der zu evaluierenden Lehrveranstaltungen ist die Vorraussetzung für eine genaue Datenerhebung und –verwertung. Diese sind wiederum Grundlagen für einen dauerhaften vertrauensvollen Qualitätsentwicklungsprozess. Die Entscheidung zur Evaluation einer Veranstaltung sollte in Abstimmung mit dem entsprechenden Dozenten zu fällen.
Für die Anmeldung von Veranstaltungen soll beachtet werden, dass:
Folgende Daten müssen im Vorfeld einer Lehrveranstaltungsevaluation bereitstehen:
Die Dekane informieren die Hochschullehrer ihres Fachbereiches über die für die Evaluation ausgewählten Lehrveranstaltungen.
Die Hochschullehrer, deren Lehrveranstaltungen in die Evaluation einbezogen werden, informieren in den betreffenden Lehrveranstaltungen die Studierenden, weisen ausdrücklich auf die Anonymität der Datenerhebung hin und werben für eine hohe Teilnahme an der Evaluation.
Die Evaluation wird durchgeführt. Die Dauer der Lehrveranstaltungsevaluation als Onlinebefragung beträgt 14 Tage.
Der Administrator stellt die Ergebnisse der Onlinebefragung zusammen und versendet diese an die Hochschullehrer, Dekane und die in der Evaluationssatzung vorgesehenen Personenkreise.
Die Hochschullehrer führen in ihren Lehrveranstaltungen ausführliche Auswertungsgespräche zu den Evaluationsergebnissen.
Die Dekane können gemeinsam mit dem Hochschullehrer die Evaluation auswerten. Hierzu werden von der Fachschaft benannte Vertreter der Studierenden eingeladen. In diesem Gespräch werden Stärken, Mängel und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel erörtert und dokumentiert. Diese Dokumentation wird zur kontinuierlichen Verbesserung des Lehrbetriebes genutzt werden. Die Dekane leiten die beschriebene Dokumentation dem Präsidenten zu.