Die offizielle Bewerbungsfrist dauert bis zum 15. Juli eines Jahres an.
Ab dem 01.06.2011 erfolgt die Bewerbung online.
Wer die Möglichkeit der Online-Bewerbung nicht nutzen kann, schickt die üblichen Unterlagen an
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH)
Abteilung für Studentische Angelegenheiten
Friedrich-Ebert-Str. 28
16225 Eberswalde
Wir empfehlen die Online-Bewerbung!
Die Immatrikulation ist schriftlich auf dem von der Hochschule vorgegebenen Antragsformular zu beantragen.Einen Immatrikulationsantrag als pdf-Datei gibt es auf der Seite der Abteilung für Studentische Angelegenheiten.
Sie haben nicht in Deutschland Ihren Studienabschluss gemacht und möchten sich an unserer Hochschule bewerben?
Seit dem 1. Mai 2004 bearbeiten wir Ihre Bewerbung zusammen mit "Uni-ASSIST " - der Arbeits- und Servicestelle für ausländische Studienbewerbungen.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt:
Bitte schicken Sie uns eine kurze Mitteilung an: tour@hnee.de,
wenn Sie sich über ASSIST für den Masterstudiengang Nachhaltiges Tourismusmanagement beworben haben!
weitere Informationen zum Leben und Studieren in Eberswalde in englischer Sprache
§ 5 der Studienordnung für den Masterstudiengang "Nachhaltiges Tourismusmanagement"
(1) Für den Studiengang werden in- und ausländische Bewerber/innen zugelassen, die einen mindestens dreijährigen Bachelor-Abschluss (entspricht 180 akademischen Leistungspunkten) in einem umweltbezogenen oder planerisch ausgerichteten Fach nachweisen. Bewerber mit höher qualifizierten Abschlüssen bzw. Abschlüssen mindestens vierjähriger Studiengänge, wie Diplom (FH), Magister, Diplom oder 1. Staatsexamen können ebenfalls zugelassen werden.
(2) Als "umweltbezogen" oder „planerisch ausgerichtet“ gelten insbesondere Abschlüsse aus den Bereichen Landschaftsplanung, Stadt- und Regionalplanung, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Geographie und fachverwandten Disziplinen. Daneben können aber auch Bewerber mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Abschlüssen zugelassen werden, wenn sie umweltbezogene oder planerische Vertiefungsrichtungen bzw. Schwerpunkte in den Bereichen Umwelt-/Regionalökonomie oder Umweltbildung/-kommunikation im Rahmen ihres Studiums nachweisen können. Die Feststellung der inhaltlichen Eignung eines Studienabschlusses erfolgt individuell durch den Studiengangsleiter.
(3) Absolventen tourismusbezogener Ausbildungsgänge an Berufsakademien können zugelassen werden, sofern ihr Abschluss einem dreijährigen Bachelor-Abschluss entspricht, mindestens 180 ECTS Credits umfasst und entsprechend akkreditiert ist. Zudem gelten die in Abs. 2 beschriebenen fachlichen Anforderungen.
(4) Alle Bewerber/innen müssen als sprachliche Zulassungsvoraussetzung folgende englische Sprachkenntnisse nachweisen: "Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL) mit mind. 450 Punkten für den regulären, mind. 133 Punkten für den computergestützten und mind. 46 Punkten für den internetbasierten Test, vergleichbare Qualifikationen (wie etwa der Test of English for International Communication mit mind. 653 Punkten) oder Muttersprache/Amtssprache Englisch im Heimatland. Liegt keiner der geforderten Nachweise vor, kann eine befristete Zulassung unter der Voraussetzung gewährt werden, dass der TOEFL mit der erforderlichen Mindestpunktzahl spätestens bis zum Ende des 1. Semesters nachgereicht wird.
(5) Als sprachliche Zulassungsvoraussetzung gelten zusätzlich für alle ausländischen Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, mindestens der Nachweis der „Zentralen Mittelstufenprüfung“ (ZMP) des Goethe-Instituts, des TestDaF (4 x 4) oder vergleichbare Qualifikationen. Als vergleichbare Qualifikationen werden insbesondere diejenigen Nachweise angesehen, die in der jeweils gültigen Äquivalenzfeststellung für Deutschkenntnisse zur Zulassung ausländischer Bewerber an der Hochschule aufgelistet sind. Weitere Qualifikationen werden im Einzelfall auf ihre Gleichwertigkeit überprüft. Liegt keiner der geforderten Nachweise vor, kann eine befristete Zulassung gewährt werden, wenn ausreichende Englischkenntnisse (siehe Abs. 5) nachgewiesen wurden. Die erforderlichen Deutschkenntnisse müssen spätestens bis Ende des 1. Semesters nachgewiesen werden.
(6) Die Entscheidung darüber, ob ein Bewerber im Einzelfall die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, wird von der Abteilung für Studentische Angelegenheiten im Einvernehmen mit der Leitung des Master-Studiengangs getroffen.
Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
Mit der Online-Bewerbung sind zunächst nur einfache Kopien und die eidesstattliche Erklärung zu schicken. Amtlich beglaubigte Kopien werden erst nach Erhalt einer Zulassung erforderlich.