Die Bewerbungsfristen wurden mit der Änderungssatzung der Immatrikulationsordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) vom 14. Mai 2008 wie folgt geändert:
zum Sommersemester: im Zeitraum 01. Dezember bis zum 28. Februar
zum Wintersemester: im Zeitraum 01. Juni bis zum 5. September
des jeweiligen Jahres.
Diese Fristen gelten für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge, zu denen auch der Masterstudiengang Öko-Agrarmanagement gehört.
Der Master ist konsekutiv. Voraussetzung für die Einschreibung ist ein:
Über die Anerkennung der individuellen Eignung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung.
Informationen für Bewerber - Bewerbungsunterlagen
Die Unterlagen sind bei folgender Adresse einzureichen:
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH)
Abteilung Studentische Angelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 28
16225 Eberswalde
Bei einer hohen Bewerberzahl behält sich die Hochschule Zulassungsbeschränkungen vor (z.B. Mindestnoten, Auswahlgespräche).
Liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung bis zum 28. Februar für die Einschreibung zum Sommersemester bzw. bis zum 5. September für die Einschreibung zum Wintersemester die Urkunde und das Abschlusszeugnis des vorhergehenden Studiums noch nicht vor, muss der Bewerber/die Bewerberin vom zuständigen Prüfungsamt folgende Bescheinigung einreichen:
Wird der Bewerber bzw. die Bewerberin als fachlich geeignet eingestuft, erfolgt eine befristete Zulassung zum Studium. Spätestens zu Semesterbeginn (Vorlesungsstart) am 26. September 2011 muss das Abschlusszeugnis in der Abteilung für studentische Angelegenheiten vorliegen. Danach erfolgt die Entfristung der Zulassung.
Von ausländischen Bewerbern müssen zusätzlich Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau DSH 2 oder TestDAF 4x4 nachgewiesen werden.
Die zugrunde liegende Verordnung ist die Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen.
Weitere Informationen bzw. einen Überblick finden Sie auf www.daad.de.