Springe direkt zum Inhalt

HNE Eberswalde Organisations-Menü

Springe direkt zum Inhalt
Sie sind hier: Studium » Master-Studiengänge » Öko-Agrarmanagement » Studium » Bewerbung

Bewerbung

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen wurden mit der Änderungssatzung der Immatrikulationsordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) vom 14. Mai 2008 wie folgt geändert:

zum Sommersemester: im Zeitraum 01. Dezember bis zum 28. Februar
zum Wintersemester: im Zeitraum 01. Juni bis zum 5. September
des jeweiligen Jahres.

Diese Fristen gelten für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge, zu denen auch der Masterstudiengang Öko-Agrarmanagement gehört.

Zugangsvoraussetzungen

Der Master ist konsekutiv. Voraussetzung für die Einschreibung ist ein:

  • Bachelorabschluss (mind. 180 Leistungspunkte),
  • Diplomabschluss (FH, Universität),
  • Magister oder
  • Staatsexamen (u.ä.) in Landwirtschaft oder anderen für den Master relevanten Studienrichtungen (landschafts-, betriebswirtschaft- oder lebensmittelbezogene Studiengänge).

 

Über die Anerkennung der individuellen Eignung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Studiengangsleitung.

Bewerbungsunterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular mit Passbild (Antrag auf Immatrikulation)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Beglaubigter Abschlussnachweis wie Abitur, fachgebundene Hochschulreife etc.)
  • Urkunde und Abschlusszeugnis des Erststudiums
  • Lebenslauf

 

Informationen für Bewerber - Bewerbungsunterlagen

Die Unterlagen sind bei folgender Adresse einzureichen:

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH)
Abteilung Studentische Angelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 28
16225 Eberswalde

 

Bei einer hohen Bewerberzahl behält sich die Hochschule Zulassungsbeschränkungen vor (z.B. Mindestnoten, Auswahlgespräche).

Abgabe der Bewerbungsunterlagen bei noch nicht vollständig abgeschlossenem Studium

Liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung bis zum 28. Februar für die Einschreibung zum Sommersemester bzw. bis zum 5. September für die Einschreibung zum Wintersemester die Urkunde und das Abschlusszeugnis des vorhergehenden Studiums noch nicht vor, muss der Bewerber/die Bewerberin vom zuständigen Prüfungsamt folgende Bescheinigung einreichen:

  • Nachweis über mindestens 150 ECTS, unterschrieben durch das zuständige Prüfungsamt, mit Angabe einer Durchschnittsnote entsprechend der erreichten ECTS.
  • Frist im WS 2011/2012: 05. September 2011.

Wird der Bewerber bzw. die Bewerberin als fachlich geeignet eingestuft, erfolgt eine befristete Zulassung zum Studium. Spätestens zu Semesterbeginn (Vorlesungsstart) am 26. September 2011 muss das Abschlusszeugnis in der Abteilung für studentische Angelegenheiten vorliegen. Danach erfolgt die Entfristung der Zulassung.

Ausländische Bewerber - Deutschkenntnisse

Von ausländischen Bewerbern müssen zusätzlich Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau DSH 2 oder TestDAF 4x4 nachgewiesen werden.

Die zugrunde liegende Verordnung ist die Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen.

Weitere Informationen bzw. einen Überblick finden Sie auf www.daad.de.

(letzte Änderung: 01.09.2011 von Gerriet Trei)