| FAQ Pflichtpraktikum 1. In welchem Zeitraum hat das Pflichtpraktikum stattzufinden? Das Pflichtpraktikum hat für jeden Bachelorstudiengang im 6. Semester — also jeweils im Sommersemester — zu erfolgen und umfasst einen Zeitraum von mindestens 12 vollständigen Wochen. Das Sommersemester beginnt jeweils am 01.03 und endet am 31.08. eines jeden Jahres. Für individuelle Planungen des Studierenden zum Abschluss des Studiums sind relevante Fristen während und nach der Praktikumszeit zwingend zu beachten. 2. Wie wird verfahren, wenn das Praktikumszeitraum mehr als die 12 avisierten Wochen der Prüfungsordnung umfasst? Ein längerer Praktikumszeitraum ist unproblematisch. Auch ein über 12 Wochen andauerndes Praktikum wird von der Hochschule als Pflichtpraktikum akzeptiert. Hierbei muss sich der gesamte Pflichtpraktikumszeitraum im 6. Semester befinden. Ein vor dem 01.03. beginnendes Praktikum stellt daher bis zum Stichtag ein freiwilliges Praktikum dar und wird dem Pflichtzeitraum nicht hinzugerechnet. 3. Wie finde ich einen geeigneten Praktikumspartner? Die Recherche nach einem geeigneten Praktikumspartner hat eigenständig zu erfolgen. Hierbei sind Gefälligkeitsleistungen im familiären Umfeld bzw. Bekanntenkreis untersagt. Das Praktikum muss ein wirtschaftsbezogenes Aufgabenfeld umfassen, um eine praktische Anwendung der im Studium erlernten Kenntnisse zu ermöglichen. In diesem Rahmen werden auch geeignete Auslandspraktika von der Hochschule anerkannt. Empfehlenswert zur Praktikumssuche sind die geläufigen Job-Portale im Internet. Folgende Quelle werden unter anderem zur Suche empfohlen: Career-Center Jobportal berufsstart.de Sollte trotz aller umfangreichen Bewerbungsversuche kein geeigneter Praxispartner zu finden sein, ist rechtzeitig der Praktikumsbeauftragte der Hochschule zu informieren. 4. Wer ist mein Praktikumsbetreuer an der Hochschule? Formale und organisatorische Fragen werden durch den Praktikumsbeauftragten beantwortet. Zusätzlich ist jeder Studierende dazu angehalten, sich vor Beginn des Praktikums einen geeigneten Betreuer am Fachbereich Wirtschaft zu suchen, der neben der inhaltlichen Betreuung ebenfalls die Bewertung des anzufertigenden Praxisberichtes übernehmen wird. 5. Welche Anforderungen hat der Praktikumsvertrag zu erfüllen? Der Fachbereich empfiehlt dringend die Nutzung der fachbereichsinternen Vertragsvorlage, der alle wesentlichen Aspekte zur Anerkennung des Praktikums als Pflichtpraktikum enthält. Praktikumsvertag Muster Nach Rücksprache mit dem Praktikumsbeauftragten werden auch alternative Praktikumsverträge anerkannt, sofern diese den notwendigen Bedingungen genügen. 6. Wie ist bei der Unterzeichnung der Praktikumsverträge zu verfahren? Nach Unterzeichnung der Verträge durch den Praktikanten sowie den Praxispartner sind alle drei Verträge vor Beginn des Praktikums im Dekanatssekretariat persönlich oder per Post einzureichen. Eingescannte Dokumente werden prinzipiell nicht akzeptiert. Der Praktikumsbeauftragte prüft diese und bestätigt mit seiner Unterschrift die Anerkennung des Praktikums als Pflichtpraktikum gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung. Nach der Unterzeichnung des Praktikumsbeauftragten verbleibt ein Exemplar für die Unterlagen der Hochschule. Die verbleibenden Exemplare können im Dekanatssekretariat persönlich abgeholt werden. Bei Bedarf können die Verträge nach Beilegung eines frankierten Rückumschlages auch per Post zugesandt werden. Erst nach Anerkennung des Pflichtpraktikums ist das Praktikum zu beginnen. Diese Fristen sind bei der Praktikumsplanung entsprechend zu berücksichtigen. 7. Wer stellt einen zusätzlichen Nachweis über die Anerkennung des Praktikums als Pflichtpraktikum aus, sofern der Praxispartner den Vertrag nicht als äquivalenten Nachweis anerkennt? Sollte der Praxispartner trotz Anerkennung des Praktikumsvertrages durch die Hochschule einen zusätzlichen Nachweis für das Pflichtpraktikum benötigen, ist ein Antrag an das Dekanatssekretariat per Brief oder per E-Mail zu stellen. 8. Welche Leistungen sind während bzw. nach dem Praktikum zu erbringen (Zeugnis / Praxisbericht)? Der Praxispartner hat für den Praktikanten ein Zeugnis über den Erfolg der erbrachten Arbeitsleistung auszustellen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich mit den Stufen „mit Erfolg absolviert“ sowie „nicht mit Erfolg absolviert“. Für eine Bewertung „nicht mit Erfolg absolviert“ wird das Praktikum als nicht erfolgreich absolviert anerkannt und muss wiederholt werden. Eine geeignete Zeugnisvorlage ist in Anlage 3C (Ordnung für das Praxisprojekt) der jeweiligen SPO oder unter folgendem Link zu finden. Zeugnis (Muster) Neben dem Zeugnis des Praxispartners ist durch den Praktikanten ein Praxisbericht zu erstellen, der die Tätigkeiten und Aufgabenfelder innerhalb des Praktikums zusammenfasst. Der Praxisbericht ist fristgemäß spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums im Dekanatssekretariat einzureichen. Bei einer verspäteten Abgabe wird das Praktikum mit 5,0 bewertet. Für Ausnahmeregelungen ist rechtzeitig der Praktikumsbeauftragte der Hochschule schriftlich in Briefform oder per E-Mail über die Gründe zu verständigen. Sofern sachgerechte Gründe vorliegen, entscheidet der Praktikumsbeauftragte über einen angemessenen Terminaufschub zur Abgabe des Praxisberichts. 9. Wie ist der Praxisbericht inhaltlich und formal aufzubauen? Die inhaltliche Gestaltung wird durch die Studien- und Prüfungsordnung in der Anlage 3B „Bericht zum Praxisbericht“ ausführlich dargelegt. Zusätzlich gelten die üblichen Standards zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit: - Erstellung von Verzeichnissen über Inhalt, Abbildungen, Tabellen und Literatur (sofern benötigt)
- Zu verwendende Schriftarten: Times New Roman, Calibri, Cambria in Schriftgröße 12 pt.
- Zeilenabstand 1,5
- Vorschriften zum Rand 2 cm rechts, 4 cm links
- einseitig
- Korrekte und vollständige Zitation der verwendeten Quellen
- Seitenumfang in etwa 20 Seiten ohne Verzeichnisse und Anlagen
Gestaltung des Deckblatts: Der Fachbereich empfiehlt das Musterexemplar zur Erstellung des Deckblattes. Deckblatt Inhaltliche und formale Gliederung des Praxisberichts (vgl. § 3 Anlage 3B SPO): 1. Teil — Beschreibung des Unternehmens / der Einrichtung - kurze Firmendarstellung
- Stellung der Unternehmung im regionalen, nationalen und internationalen
- Markt,
- Betriebsablauf (z.B. mit Organigramm, Ablaufdiagrammen), die Abteilung(en) und
- Stellung des Arbeitsplatzes im umfassenden Betriebsablauf darzulegen.
2. Teil — Sachanalysen der wahrgenommenen Tätigkeiten - detaillierte Beschreibung der Aktivitäten pro Tätigkeitsbereich (Einkauf, Logistik, Marketing, Produktion, Controlling usw.) oder pro Projekt
- Erläuterungen zum kaufmännischen Hintergrund der Tätigkeiten
- Erläuterungen zur vermittelten Erkenntnissen und Erfahrungen genannt werden.
3. Teil — Persönlicher Erkenntnisgewinn aus den wahrgenommenen Tätigkeiten - Analyse der Tätigkeiten und Aufgaben während des Praxisprojekts unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (z.B. Organisation, Personalführung, Zeitmanagement, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis, usw.)
4. Teil — Anlagen des Praxisberichts - Ergänzende Darstellungen, Abbildungen, Tabellen
- Chronologisches Tätigkeitsprotokoll mit Auflistung der täglichen Arbeiten in Stichpunkten, so dass die Art und der Umfang sowie der Arbeitsfortschritt erkenntlich werden.
- Seitens des Fachbereichs wird eine Anfertigung des Protokolls mit Excel empfohlen. Das Layout kann folgender Abbildung entnommen werden.
10. Über welchen Zeitraum ist der Praxisbericht anzufertigen, wenn der Pflichtpraktikumszeitraum über 12 Wochen hinausgeht? Der Praxisbericht ist für den Zeitraum von 12 Wochen innerhalb des Pflichtpraktikums zu erstellen. Sollte das Pflichtpraktikum mehr als 12 Wochen umfassen, kann die Betrachtungsspanne des Praxisberichts innerhalb des Pflichtzeitraums flexibel gesetzt werden. Allerdings muss ein zusammenhängender Zeitraum im Rahmen des Berichts erörtert werden. 11. Wie erfolgt die Bewertung des Praxisberichtes? Der Praxisbericht ist fristgemäß spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums im Dekanatssekretariat einzureichen. Das Datum der Praktikumsbeendigung ist auf dem Deckblatt anzugeben. Bei einer verspäteten Abgabe wird das Praktikum mit 5,0 bewertet. Für Ausnahmeregelungen ist rechtzeitig der Praktikumsbeauftragte der Hochschule schriftlich in Briefform oder per E-Mail über die Gründe zu verständigen. Sofern sachgerechte Gründe vorliegen, entscheidet der Praktikumsbeauftragte über einen angemessenen Terminaufschub zur Abgabe des Praxisberichts. Jeder Studierende ist dazu angehalten, sich vor Beginn des Praktikums einen Praktikumsbetreuer zur Beantwortung inhaltlicher Fragen zu suchen. Dieser ist auf dem Deckblatt des Praxisberichts zu benennen und wird diesen entsprechend der qualitativen Ausarbeitung bewerten. Sofern kein Angehöriger des Fachbereichs das Praktikum betreute, wird der Praktikumsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Studiengangsleitern über die Zuteilung eines Gutachters entscheiden. Die Bewertung erfolgt nach Abgabe binnen zwei Monate. Die Ergebnisse sind beim Prüfungsamt zu erfragen. 12. Zu welchen Konsequenzen führen Ausfallzeiten während des Praktikums? Eine Unterbrechung des Praxisprojekts ist nur in zwingenden Fällen mit Zustimmung des Praktikumsbeauftragten möglich. Ausfallzeiten sind nachzuholen. Ausnahmen bedürfen sowohl der Zustimmung des Unternehmens / der Einrichtung als auch des Prüfungsausschusses, der dazu den Praktikumsbeauftragten anhört. Durch Krankheit bedingte Ausfallzeiten — soweit sie einen Zeitraum von insgesamt fünf Tagen nicht übersteigen — müssen nicht nachgeholt werden, sofern der Beauftragte zustimmt. 13. Ist ein Wechsel des Praxispartners im Pflichtpraktikumszeitraum möglich? Ein einmaliger Wechsel des Praxispartners ist ausschließlich unter Darlegung essenzieller Gründe unter Zustimmung des Praktikumsbeauftragten möglich. Hierüber ist der Praktikumsbeauftragte rechtzeitig schriftlich in Briefform oder per E-Mail zu verständigen, der über die Bewilligung des Wechsels entscheidet. Mehrmalige Wechsel sind grundsätzlich ausgeschlossen. 14. Besteht während des Pflichtpraktikums ein Urlaubsanspruch? Nein. Dem Studierenden steht während des Praktikums kein Urlaubsanspruch zu. Die Praktikumsstelle kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Der Antrag ist schriftlich in Briefform an den Praktikumsbeauftragten zu stellen. Im Fall einer längerfristigen Unterbrechung muss die Fehlzeit jedoch nachgeholt werden. 15. Welche Arbeitszeiten gelten für den Praktikanten? Die tägliche Arbeitszeit bestimmt sich nach der Arbeitszeit des Unternehmens / der Einrichtung. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss, an den ein schriftlicher Antrag in Briefform zu stellen ist. Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen auf Antrag genehmigen, dass das Praktikum in Teilzeit erbracht wird. Das Praktikum verlängert sich in hierbei um den entsprechenden Zeitraum. Der Praktikant regelt mit dem Unternehmen / der Einrichtung die Einzelheiten. 16. Verschiebt sich aufgrund eines Praktikums die Anmeldefrist für die Bachelor-Arbeit? NEIN. Unabhängig von Beginn, Ende und Dauer des Praktikums ist bis zum 30.04. eines jeden Jahres die Bachelor-Arbeit mit dem entsprechenden Formblatt im Dekanatssekretariat anzumelden. Über eine Verlängerung der Anmeldefrist ist ein Antrag schriftlich in Briefform oder per E-Mail an den Prüfungsausschuss zu stellen, in dem Gründe für das Verlängerungsanliegen dargelegt werden. Über die Fristverlängerung entscheidet der Prüfungssauschuss. 17. Was ist bei einer freiwilligen Verlängerung des Praktikums zu beachten? Eine freiwillige Verlängerung stellt zugleich ein freiwilliges Praktikum dar, das nicht mehr dem Pflichtpraktikum zugeordnet wird. Daher bedarf die Verlängerung des Praktikums nicht die Zustimmung des Praktikumsbeauftragten bzw. der Hochschule. Der Praxisbericht ist unabhängig von der jeweiligen Verlängerung ausschließlich für den Zeitraum des Pflichtpraktikums anzufertigen, so dass auch die Fristen zur Abgabe unangetastet bleiben. Sollten die Fristen zu Abgabe des Praxisberichts hierdurch nicht eingehalten werden können, ist ein schriftlicher Antrag mit dem Vermerk der Praktikumsverlängerung einschließlich entsprechender Nachweise in Briefform oder per E-Mail an den Praktikumsbeauftragten zu stellen. Dieser entscheidet über einen angemessenen Terminaufschub. |