Im Jahr 2007 wurde das „Programm zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern“ ins Leben gerufen.
Die Förderung richtet sich vor allem an Absolventen des Fachbereichs und erfolgt in Form von personenbezogenen Stipendien ihm Rahmen von kooperativen Promotionsverfahren. Die Laufzeit der Förderung ist auf maximal 36 Monate begrenzt.
Promotions-Förderprogramm
des Fachbereiches für Wald und Umwelt
Präambel:
Der Fachbereich für Wald und Umwelt der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH) bekennt sich mit seinem „Programm zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern“ zur Bedeutung einer breit gefächerten, praxisorientierten Forschung als eine wichtige Grundlage eines aktuellen und qualitativ hochwertigen Lehrangebotes.
Die dem Fachbereich zur Verfügung stehenden Finanzmittel sollen daher gezielt für die Stärkung von Forschungsaktivitäten und —projekten eingesetzt werden.
Das Verfahren zur inhaltlichen und finanziellen Umsetzung des Programms folgt dabei folgenden Richtlinien:
Rahmenbedingungen:
Es gelten zudem die §§ 4 und 8 der Graduiertenförderungsverordnung (GradV) des Landes Brandenburg vom 15. September 2000.
Finanzierung:
Der Fachbereich für Wald und Umwelt stellt auf der Grundlage der jährlichen Haushaltsplanungzur Verfügung; entsprechende Ausgaben sind durch den Dekan in der jeweiligen Haushaltsvorlage vorzusehen.
Die Förderung beläuft sich auf maximal 800,- Euro monatlich (Stand: 1/2009).
Vorhandene oder im Projektverlauf erlangte Drittmittel können durch die Förderung bis zur Höhe der Vergütung einer halben Stelle (1/2 EG 10-13) eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters ergänzt werden. Falls zum bewilligten Projekt weitere (Dritt-)Mittel eingeworben bzw. bewilligt werden, muss dies angezeigt werden.
Hinsichtlich weiterer Einkünfte des Stipendiaten gilt § 5, Graduiertenförderungsverordnung (GradV) des Landes Brandenburg vom 15. September 2000.
Antragsform:
Der Antrag besteht aus drei Teilen:
Nach Nennung des Themas sollen der Stand der Wissenschaft und die geleisteten Vorarbeiten auf dem entsprechenden Gebiet (mit einschlägigen Literaturangaben) und das geplante Vorhaben mit Zielsetzung, Methodik und Zeitplan dargelegt werden. Ein Finanzierungsplan ist beizufügen. Falls vorhanden, sollen Kooperationspartner genannt werden.
Vergabeverfahren:
Der Dekan entscheidet mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Forschung“ des Fachbereichs für Wald und Umwelt über die Bewilligung der Anträge. Antragstellende Mitglieder der Arbeitsgruppe „Forschung“ werden nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Die Beurteilung / das Ranking der Anträge erfolgt auf der Basis der Eignung / Qualifikation / Motivation des vorgesehenen Bearbeiters und der wissenschaftlichen Qualität des Vorhabens.
Es gelten zudem § 6 Abs. 2 und 3 sowie § 7 Abs. 2 der Graduiertenförderungsverordnung (GradV) des Landes Brandenburg vom 15. September 2000