Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Semesterticket

Der AStA hat im Auftrag der Studierendenschaft (Beschluss vom 3.5.2006 auf der Studierendenvollversammlung) mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) einen Semesterticketvertrag abgeschlossen. Laut Vertrag sind alle Studierenden der HNEE zum Kauf des Semestertickets verpflichtet, im Gegenzug ist das Ticket besonders günstig. Einzelne Studierende, die die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen können, sind im Vertrag ausgenommen und der AStA unterstützt über einen Härtefallfond Studierende, die das Semesterticket nicht bezahlen können. Durch einen zusätzlichen "Klimaeuro" wird das Semesterticket ab Wintersemester 2017/2018 klimaneutral sein. Was das genau bedeutet erfahrt ihr unter dem Abschnitt Klimaeuro. Ein FAQ zum Semesterticket sowie Infos zu den Verhandlungen über eine Preiserhöhung findet ihr links unter "Semesterticket".

Das Semesterticket ist in den Studierendenausweis Eberswalder GreenCard integriert. Der Beitrag für das Semesterticket wird von der Abteilung Studierendenservice erhoben und ist im Semesterbeitrag bereits enthalten.  


Geltungsbereich

Das Semestertickets gilt für jeweils ein Semester und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Verbundtarifgebiet Berlin-Brandenburg. Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf das Verkehrsangebot der den Verbundtarif anwendenden Unternehmen im Verbundtarifgebiet. Ausgenommen sind die Sonder- und Ausflugslinien. Im Bereich des Schienenpersonenverkehrs gilt die Fahrberechtigung nur für den Schienenpersonennahverkehr. Dies sind alle Angebote, bei denen VBB-Fahrausweise anerkannt werden. Das Semesterticket umfasst keine Aufpreise und Zuschläge und berechtigt nicht zur Fahrradmitnahme.


Verlust des Semestertickets

Eine Zweitaustellung kann formlos unter Angabe des Grundes für die Zweitausstellung bei der Abteilung Studierendenservice der HNE Eberswalde beantragt werden.Entsprechend der Gebührenordnung der HNE Eberswalde sind für die Zweitausstellung des Studierendenausweises in der Kasse der HNE Eberswalde 30,00 Euro zu entrichten.


Klimaeuro

Ab Wintersemester 2017/2018 werden die studentischen Emmissionen, die bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel entstehen, über eine Kooperation mit dem Ivakale e.V. kompensiert. Dadurch fahrt ihr "CO2-neutral" mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für diese Kompensationsleistungen zahlen die Hochschule, der VBB und die Studierendenschaft je circa ein Drittel der Kosten. Bei den Studierenden ist das der sogenannte "Klimaeuro", der zusammen mit den Semesterticket-Gebühren erhoben wird. Die Erweiterung wurde bei der Winter-SVV 2016/2017 fast einstimming befürwortet.


Rückzahlung/Teilerstattung des Semestertickets

Laut VBB-Semesterticketvertrag sind Studierende der HNEE dazu berechtigt, eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrags für ein Semester zu beantragen, wenn sie die (Transport-)Leistung nicht in Anspruch nehmen können. Sollten die betreffenden Studierenden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und der AStA dem Antrag stattgeben, erlischt natürlich für das entsprechende Semester bzw. bei Teilerstattungen für den entsprechenden Zeitraum auch der Fahrtanspruch.

Bitte denkt daran, den Antrag zur Rückzahlung/Teilerstattung rechtzeitig beim AStA einzureichen! Abgabe bei der Poststelle, adressiert an: 

Allgemeiner Studierendenausschuss der HNE Eberswalde

Schicklerstraße 5

16225 Eberswalde


Befreiungsgründe

Vollständige Rückerstattung

  • Schwerbehinderte und Studierende deren Behinderung die Nutzung des ÖPNV unmöglich macht
  • Studierende im Pflichtpraktikum (außerhalb des Tarifgebiets des VBB)
  • Studierende im Auslandssemester (außerhalb des Tarifgebiets des VBB)
  • Studierende, die sich wegen einer Abschlussarbeit außerhalb des Tarifgebiets des VBB aufhalten
  • Studierende im Urlaubssemester
  • Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und deshalb bereits ein Ticket besitzen

Teilerstattung

  • wenigstens um einen Monat verspätete Immatrikulation
  • Exmatrikulation im laufenden Semester
  • verspätete Beurlaubung
  • schwere Erkrankung, soweit diese zur Gewährung einer Beurlaubung berechtigen würde

Achtung: Die Teilerstattung wird nur für volle Monate gewährt. (Bsp: Du wirst am 18. Juni des Sommersemesters exmatrikuliert. Die Erstattung kann dir dann nur für Juli und August gewährt werden.)

Keine Rückerstattung

  • bei Umzug aus Eberswalde,
  • wenn die Abschlussarbeit freiwillig nicht in der Nähe des Studienorts geschrieben wird oder
  • eben nicht mindestens einer der oben aufgeführten Gründe für eine Rückerstattung vorliegt.


Erforderliche Unterlagen und Abgabe

Wenn ihr die Green Card im laufenden Semester noch nutzt und für das kommende Semester eine Erstattung beantragen wollt, dann ist es auch möglich, dass ihr die Unterlagen zunächst ohne Green Card abgebt. Sollte der Antrag dann von uns genehmigt werden, müsst ihr die Karte bei der Abteilung Studierendenservice abgeben, damit diese eure Fahrtberechtigung für das beantragte Semester auf dem Ticket löschen können. Anschließend erhaltet ihr die Green Card zurück. Erst dann wird euch der entsprechende Betrag rückerstattet. Beachtet jedoch, dass für eine volle Rückerstattung, die Greencard vor Semesterbeginn eingehen muss und bei verspäteter Abgabe nur volle Monate erstattet werden können.

Bei eventuellen Rückfragen bitte an asta-soziales[ät]hnee.de wenden.


Abgabetermin

Die Unterlagen sollten rechtzeitig vor Beginn des Semesters bzw. Zeitraums, zu dem eine Befreiung beantragt wird, abgeben  werden (mind. 2 Wochen vorher, besser 4 Wochen oder mehr). Bei einer verspäteten Abgabe der Green Card wird nur ein Teil des Semesterticketbeitrags rückerstattet, weil das Ticket im entsprechenden Semester bzw. Zeitraum noch hätte genutzt werden können.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die strengen Kriterien für eine Rückerstattung so mit dem VBB vertraglich vereinbart sind und wir uns daran halten müssen.

SoliTicketfonds

Bei Fragen bitte den AStA unter asta-soziales[ät]hnee.de kontaktieren.

 

Kontakt


asta-soziales[ät]hnee.de


Wichtige Dokumente

Antrag auf Rückzahlung bzw. teilweise Erstattung des Semesterticket-Beitrages