Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Förderung

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Der Fachschaftsrat des Fachbereichs Landschaftsnutzung und Naturschutz möchte das Engagement seiner Studierenden unterstützen und bietet daher die Möglichkeit,

  • Exkursionen finanziell unterstützen zu lassen sowie

  • Aktivitäten zur Bereicherung des Hochschulalltags

zu fördern.


Ansprechpartner ist der 2. Finanzbeauftragte des FSR Lanu.


Generell ist für jede Förderung das vorgesehene Antragsformular postalisch einzureichen.



Anbei die zugehörige Richtlinie, in welcher Ablauf der Förderung sowie Anforderungen genannt werden:




Folgende Formulare sind auszufüllen und postalisch einzureichen:




Wenn es sich bei dem Antrag um eine Curriculare Exkursion handelt, ist folgende Bestätigung ebenfalls einzureichen:




Antworten auf häufige Fragen (FAQ):

Was ist unter Einnahmen zu verstehen?

Unter Einzahlungen, die als Einnahmen gelten, sind definiert:

  • Erbe
  • Löhne
  • BAföG
  • Taschengeld / Geld von Personen
  • Kapitalerträge
  • Wohngeld
  • Stipendium

Nicht als Einkommen (trotz Einzahlung) ist definiert:

  • Rückzahlung von Bestelltem
  • Kindergeld für eigene Kinder
  • Vermögen
  • Studienkredit
  • Kautionsrückzahlung
  • Kontoauflösung


Was ist unter Warmmiete zu verstehen?

Definition Warmmiete: Kaltmiete + Nebenkosten (Wasser, Strom, Wärme/Gas)


Wie hoch ist das vom FSR bereitgestellte Budget für die curriculare Förderung?

Die 50% der Gelder des AStAs ist die festgelegte Mindestsumme der Förderungsgelder, die zu Verfügung steht. Je nach Finanzlage des FSR FB II kann diese auch nach Sitzungsbeschluss erhöht werden.


Wann bekomme ich Geld für beantragte Hochschulkultur?

Die Förderungen nach Hochschulkultur werden nur gegen Einreichung der Belege ausgezahlt.


Woher bekomme ich meine Belege?

Beim Zahlungsempfänger (Prof, Jugendherberge, Museum)


Wie verändert sich die Bedürftigkeit für Studierende mit Kind?

Die Bedürftigkeitsgrenze des Studierenden steigt mit jedem eigenen Kind um 50€.


Warum gibt es eine 6 Wochen Frist?

Unsere 6 Wochenfrist gewährt allen Studierenden des FB II die Möglichkeit, bei Bedürftigkeit Unterstützung zu gleichen Anteilen von der Fachschaft des FB II zu erhalten.


Welche Belege muss ich für die curriculare Förderung einreichen? Wie sind diese aufzuschlüsseln?

Für jede Zahlung muss ein Beleg eingereicht werden. Wenn eine Pauschale überwiesen wird, reicht die Angabe der Gesamtkosten mit dem zugehörigen Beleg aus.