Neugierig auf unsere neue Website? Erste Beta-Version ist online.
Rückmeldungen gern an hochschulkommunikation@hnee.de!

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
•••
Menü

Geräteverwaltung (Waldcampus)

Kontakt:

HNE Eberswalde
Fachbereich für Wald und Umwelt
Doris Kramm
Alfred-Möller-Straße 1
16225 Eberswalde

Raum 11.004
Telefon (+49) 03334 657 413
Fax (+49) 03334 657 162
E-Mail geraeteausgabe@hnee.de

verantwortlich: Doris Kramm

Aktuelle Ankündigung:


Sommerpause in der Geräteausgabe

Die Geräteausgabe bleibt geschlossen vom 15.7.2023 - 22.8.2023.
Emailanfragen werden nicht gelesen oder beantwortet.


Erste Ausleihmöglichkeit im August ist dann wieder der 23.08.2023.
Ab hier gelten wieder die bekannten Öffnungszeiten.


Einen schönen Sommer wünscht Ihnen
Doris Kramm



Die Geräteausgabe ist jetzt auch digital.

Schreiben Sie an diese Emailadresse oder besuchen Sie uns zu den Öffnungszeiten,

wenn Sie ein Benutzerkonto erhalten möchten, um unseren Bestand auch online einzusehen:

https://hnee.libreja.de/


Öffnungszeiten:


Mittwochs 9:00-12:00 Uhr

Freitags 9:00-12:00 Uhr


Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Bitte senden Sie mir rechtzeitig eine E-Mail mit Ihrer Geräteliste.

geraeteausgabe@hnee.de






Geräteausgabe

Fachbereich für Wald und Umwelt; Waldcampus
Haus 11, Erdgeschoss: Raum 11.004


Wenn Sie eine Motorsäge brauchen, melden Sie sich bitte mind. 1 Woche zuvor. Ich brauche auch einen Nachweis über Ihre Berechtigung.



Vereinbarung zur Nutzung:

Mit der Entgegennahme der entliehenen Geräte versichert der Entleiher / die Entleihende, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden.

1. Die Geräte werden nur bestimmungs- und fachgerecht benutzen. Die Gebrauchsanweisungen und die Herstellerangaben werden beachtet.

2. Die Geräte sind sauber, betriebsbereit und ohne Schäden übernommen worden und werden in diesem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben.

3. Der Entleiher / die Entleihende trägt die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls, der Beschädigung und des vorzeitigen Verschleißes der geliehenen Geräte. Tritt einer der Fälle ein, so wird die HNEE unverzüglich schriftlich informiert. Die Geräte werden auf Kosten des Entleihers / der Entleihenden in angemessener Frist durch diese/n instandgesetzt oder neu beschafft.

4. Die Nutzung von HNEE-Eigentum zu gewerblichen oder rechtswidrigen Zwecken ist untersagt.