Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Dokumente

Vorlagen fĂŒr AntrĂ€ge und BeschlĂŒsse allgemein:

Vorlage fĂŒr den Antrag eines TOP im Senat

Vorlage fĂŒr eine Beschlussfassung im Senat


Beschlussvorlage fĂŒr Berufungsverfahren:

Vorlage fĂŒr den Beschluss einer Liste im Senat

FĂŒr Berufungsverfahren:

Formblatt fĂŒr Berufungsverfahren


FĂŒr die Beschlussfassung im Senat reichen Sie bitte die Beschlussvorlage und das Formblatt ein.





§ 9 Verfahren im Senat

  1. Die Entscheidung im Senat wird von dem*der Vorsitzenden der Berufungskommission vorbereitet, der*die in der Regel das Verfahren auf der nÀchstmöglichen Senatssitzung erlÀutert.
  1. Der Senat stimmt geheim ab, wobei die Stimmen der Gruppe der Hochschullehrenden getrennt zu zÀhlen sind.
  1. Der Berufungsvorschlag soll innerhalb einer Frist von lĂ€ngstens 12 Monaten nach Veröffentlichung der Ausschreibung dem Senat vorliegen. Abweichungen von Satz 1 sind aktenkundig zu begrĂŒnden.