Das Ausbalancieren des Privat- und Berufslebens wird in unseren hektischen und digitalen Zeiten immer schwieriger auf der einen und umsetzbarer auf der anderen Seite… Um Ihnen hier Antworten für Ihre persönlichen Fragezeichen zu geben, haben wir einige Informationen zusammengetragen. Da es immer Einzelfallentscheidungen sind und das persönliche Gespräch hier unerlässlich ist, sollen diese Information nur einen kurzen Einblick geben. Wenden Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen bitten vertrauensvoll an die Personalabteilung und wir versuchen einen Lösungsweg zu finden --> personal@hnee.de !
Welche Auswirkungen hat eine Teilzeit-Arbeit auf meine Sozialversicherung etc.?
Question:
Answer:
Zu dieser Fragestellung gibt es im Netz eine Vielzahl an Informationen. Übersichtlich aufgearbeitete Seiten mit Mustern und Teilzeit-Rechnern finden Sie z.B. hier:
Wie kann ich meine Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit reduzieren?
Question:
Answer:
Wenn Sie gerne Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, empfiehlt es sich, vorab mit Ihrer vorgesetzten Person ein Gespräch hierzu zu führen – vielleicht sind für Ihr Anliegen ja auch andere Optionen wie das mobile Arbeiten hilfreich(er)? Im Anschluss daran genügt ein formloser Antrag mit original Unterschrift (nicht digital) und folgenden Inhalten:
Wie viel Reduzierung /wie viel wollen Sie pro Woche arbeiten?
Wie sieht zukünftig die Verteilung der Arbeitszeiten auf die Wochentage aus?
Wann möchten Sie die Teilzeit beginnen und ggf. wieder beenden?
Der Antrag geht dann über Ihre vorgesetzte Person. Diese befüllt den „Antrag auf Arbeitsvertrag - Arbeitszeitanpassung“ und schildert Ihre Zustimmung oder ggf. Bedenken und übermittelt dies an die Personalabteilung. Da hier eine Vertragsanpassung und ggf. Personalratsbeteiligung erforderlich ist, benötigen wir eine Bearbeitungszeit von 6 bis 8 Wochen – bitte planen Sie das mit ein!
Mit Unterzeichnung einer entsprechenden Nebenabrede ist der Vorgang dann abgeschlossen. Sollten Sie Ihre Teilzeit befristet haben, denken Sie bitte an eine rechtzeitige Mitteilung (etwa 3 bis 6 Monate vor Ablauf), falls diese zu den vorherigen Konditionen verlängert werden soll; ansonsten gehen wir nach Ablauf der Teilzeit von einer erneuten Vollzeit aus!
Ich arbeite in Teilzeit und möchte gerne Vollzeit arbeiten – geht das?
Question:
Answer:
Jaein - Es gibt zwei Varianten:
Arbeiten Sie in Teilzeit und haben auch „nur“ einen Vertrag in Teilzeit bei uns? Dann ist eine Aufstockung auf Vollzeit nicht ohne weiteres möglich - gerade im Drittmittelbereich ist dies dann schwierig. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrer Vorgesetzten Person und loten Optionen aus… Nach diesem Schritt unterstützen wir Sie gerne beim weiteren Prozess – wenden Sie sich dafür an die Personalabteilung.
Sie haben einen Vertrag in Vollzeit, den Sie für einen befristeten Zeitraum in Teilzeit ausführen. Die Nebenabrede zur Teilzeit läuft allerdings noch und Sie möchten diese vorzeitig beenden. Hier hängt es stark von den sonstigen Umständen der Arbeitsorganisation ab: Wurde beispielsweise ein Ersatz für Ihren Teilzeit-Stellenteil eingestellt, dann ist eine vorzeitige Beendigung nicht ohne weiteres möglich. Um dies für Ihren Einzelfall zu klären, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer vorgesetzten Person und dann mit der Personalabteilung auf.
Mobile Arbeit
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde verfolgt das Ziel, die Arbeit flexibler zu organisieren. Die Ermöglichung von mobilem Arbeiten soll dazu beitragen:
- die Arbeitsqualität und Produktivität zu verbessern,
- durch mehr Selbstverantwortung der Beschäftigten bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit eine höhere Arbeits- und Ergebniszufriedenheit zu erreichen,
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und
Mobile Arbeit bedeutet, dass Sie Ihre Arbeit an einem beliebigen Ort und zu unterschiedlichen Zeiten (ggf. innerhalb der geltenden Dienstvereinbarung, wenn Sie an der Zeiterfassung teilnehmen) erledigen können. Dieser Ort kann auf Dienstreisen im Hotel oder in der Bahn sowie zu Hause oder im Elternhaus sein. Dadurch unterscheidet sich die mobile Arbeit von Telearbeit (Homeoffice), die ortsgebunden erfolgt. Ferner ist die mobile Arbeit ein auf Freiwilligkeit beruhendes System – Sie können es nutzen, müssen aber nicht, der Arbeitgeber stellt Ihnen einen ausgestatteten Arbeitsplatz am Arbeitsort zur Verfügung.
In der Dienstvereinbarung heißt es: Mobiles Arbeiten liegt vor, wenn die Beschäftigten ihre Arbeitsleistungen zeitweilig zu Zeiten außerhalb der Hochschule erbringen. Mobiles Arbeiten kann vorbehaltlich der Regelungen in § 6 mit und ohne technische Hilfsmittel (z.B. Notebook, Tablet, Smartphone, Telefon) online oder offline erfolgen.
Wer kann mobil arbeiten?
Question:
Answer:
Grundsätzlich gelten für das mobile Arbeiten folgende Voraussetzungen:
der/die Antragsteller*in gehört zu der Personengruppe die mobiles Arbeiten beantragen darf:
Diese sind Beamte, Angestellte und Arbeitnehmer*innen in der Probezeit unter der Voraussetzung, dass die Einarbeitung soweit erfolgt ist, dass eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung erfolgen kann.
Auszubildende können mobiles Arbeiten leider nicht beantragen.
die Aufgaben der/des Beschäftigten eignen sich für die mobile Arbeit.
Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit ihren jeweiligen Vorgesetzten. Sicher lassen sich Aufgaben finden die auch mobil erledigt werden können.
der/die Beschäftigte verfügt über die notwendigen Kompetenzen und Fähigkeiten oder nimmt an Fortbildungen und Schulungen teil, um diese zu erwerben.
Hierbei geht es nicht um einen Ausschluss, sondern um darum zu klären ob Unterstützung (z.B. im Bereich Digitalisierung o.Ä.) benötigt wird. Es ist im Interesse der Hochschule allen Menschen der oben genannten Personengruppen das mobile Arbeiten zu ermöglichen. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit ihren jeweiligen Vorgesetzten.
In welchem Umfang kann ich mobil arbeiten?
Question:
Answer:
Der Umfang des mobilen Arbeitens sollte grundsätzlich maximal 40% der regelmäßigen Wochenarbeitszeit betragen. Begründete individuelle Ausnahmen sind möglich und müssen im Antrag ausdrücklich vermerkt werden.
Kann ich auch von meinen Schwiegereltern aus arbeiten, diese benötigen aufgrund von Krankheit in den nächsten Wochen vermehrte Unterstützung?
Question:
Answer:
Ja, das ist möglich! Die Hochschule möchte mit der mobilen Arbeit auch dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Pflege von Angehörigen gilt daher als prioritär zu behandelnder Grund für die Genehmigung der mobilen Arbeit.
Welches Material stellt mir die Hochschule dafür zur Verfügung (Schreibtisch, IT, Internetzugang, Drucker, Schreibmaterial etc.)?
Question:
Answer:
Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets ist es der Hochschule möglich, den Beschäftigten bei Bedarf die Arbeits- und Kommunikationsmittel entsprechend der für den Aufgabenbereich notwendigen Ausstattung für das mobile Arbeiten bereitzustellen. Hierzu gehören beispielsweise Laptop, Headset, Maus…. Auch gebrauchte (gereinigt und aufbereitete) Geräte können dabei zum Einsatz kommen.
Das mobile Arbeiten ist ein zusätzliches Angebot der HNEE an die Mitarbeitenden. Schreibtisch, Drucker etc. stehen am Arbeitsplatz in den Gebäuden der HNEE zur Verfügung. Die Hochschule stellt daher keine weiteren Mittel zur Verfügung und erstattet auch keine weiteren Kosten (Internetzugang, Druckerpatrone etc.), die den Beschäftigten im Zusammenhang mit dem mobilen Arbeiten ggf. entstehen könnten.
Bin ich unfall- & haftpflichtversichert, wenn ich mobil arbeite?
Question:
Answer:
Nutzer*innen des mobilen Arbeitsortes genießen wie alle Beschäftigten den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 SGB VII). Somit sichert der Unfallversicherungsträger die Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ab. Der Versicherungsschutz schließt alle im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stehenden Tätigkeiten ein. Versichert sind auch die direkten Wege von der Wohnung zur zentralen Betriebsstätte beziehungsweise den vereinbarten Arbeitsorten und zurück.
In Bezug auf den Versicherungsschutz ist beim mobilen Arbeiten folgendes zu bedenken:
Die zur Verfügung gestellten Arbeits- und Kommunikationsmittel sind durch die Hochschule nicht versichert (Grundsatz der Selbstversicherung nach Nr. 11 der VV zu § 34 LHO: „Das Land (auch die Hochschulen) versichert seine Risiken nicht“). Kommt Eigentum des Landes zu Schaden, so wird das Verschulden des/der Verursacherin/Verursachers geprüft. Beschäftigte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig* die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben der Hochschule den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Für Beamtinnen und Beamte ergibt sich dies aus § 48 BeamtStG. Für Angestellte gilt dies über den Verweis in § 3 Abs. 7 TV-L.
*Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen.
Was muss ich in Sachen Datenschutz beachten?
Question:
Answer:
Die mobile Arbeitswelt bringt viele Risiken für den Datenschutz mit sich. Aus Unwissenheit entstehen schnell große Sicherheitslücken. Um auch beim mobilen Arbeiten der beruflichen Datenschutzverpflichtung nachzukommen, müssen ein paar wesentliche Punkte berücksichtigt werden die in der Handreichung „Datenschutz beim mobilen Arbeiten“ zusammengestellt wurden. Die Handreichung finden Sie im Dokumentencenter am Ende dieser Website.
Wie kann ich mobile Arbeit beantragen?
Question:
Answer:
Für den Antrag müssen Sie Formblatt und Checkliste gemeinsam mit Ihrer vorgesetzten Person digital ausfüllen und per E-Mailin der Abteilung Personalangelegenheiten einreichen. Die Checkliste benennt dabei die wesentlichen Themen, die vor der Antragstellung abgeklärt werden müssen und dient zugleich der Dokumentation der Absprachen. Sie dient als Anlage zum Antrag.
Die Genehmigung wird von der Personalabteilung in Abstimmung mit dem bzw. der jeweiligen Vorgesetzten erteilt. Von der Beantragung bis zur Genehmigung der mobilen Arbeit können bis zu 8 Wochen vergehen, da ggf. auch Anschaffungen im IT-Bereich getätigt werden müssen, die hier schon einkalkuliert sind. Dies bitten wir zu berücksichtigen.