Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Arbeitszeugnisse

Das Arbeitszeugnis bildet eine Art Bescheinigung und Beurteilung der Arbeitnehmer*innen-Leistung ab. Bei der Erstellung sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Um unsere Führungskräfte hierbei zu unterstützen, haben wir dei nachfolgenden FAQs sowie unten auf der Website die Dokumente für Sie zusammengestellt.


Fragen und Anregungen zu dem Thema übermitteln Sie bitte gerne an personal@hnee.de !


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Allgemeine Informationen
Wie läuft der Prozess der Zeugniserstellung an der HNEE?
Wer unterschreibt das Zeugnis?


Dokumentencenter und Verlinkungen

Muster-einfaches-Arbeitszeugnis.docx 

Ein*e Mitarbeiter*in hat spätestens zwei Wochen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis - dies gilt auch für SHK / WHK / geringfügige Kräfte! Ein Muster dazu finden Sie nebenstehend; darin ist auch der Prozess der Zeugniserstellung aufgenommen sowie Hilfestellungen zur Zeugnisformulierung.


Muster-qualifiziertes-Arbeitszeugnis-oder-Zwischenzeugnis.docx 

Beantragt die*der Mitarbeitende ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis (anlassbezogen) dann nutzen Sie bitte dieses Muster.


Tabelle mit Vorschlägen für Textbausteine

Nebenstehend finden Sie eine Tabelle mit Formulierungshilfe für die Zeugniserstellung. Achten Sie bitte darauf, dass Sie zu jedem der aufgeführten Aspekte etwas aufschreiben, da dies sonst ggf. negativ ausgelegt werden könnte. Eine schlechtere Note als 3 ist grundsätzlich nicht zulässig.


Hilfe-Rechtsprechung-zur-Unterschrift-im-Arbeitszeugnis.docx 

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Informationen von Ver.di

Hier finden Sie weiterführende seriöse Links zu dem Thema sowie eine kurze Aufstellung der Rechtsprechung zur Unterschriftsbefugnisse für Arbeitszeugnisse.


 

Kontakt


Ulrike Müske

personal@hnee.de     


Stadtcampus, Haus 2, Raum 02.311.2


Sprechzeiten:

Montag bis Freitag 09:30 bis 12:00 Uhr