Das Arbeitszeugnis bildet eine Art Bescheinigung und Beurteilung der Arbeitnehmer*innen-Leistung ab. Bei der Erstellung sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Um unsere Führungskräfte hierbei zu unterstützen, haben wir dei nachfolgenden FAQs sowie unten auf der Website die Dokumente für Sie zusammengestellt.
Fragen und Anregungen zu dem Thema übermitteln Sie bitte gerne an personal@hnee.de !
Dieser Anspruch besteht für ein einfaches Arbeitszeugnis, das nur Angaben über die Art und die Dauer der Tätigkeit enthält. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches zusätzlich noch Angaben zur Leistung und dem Verhalten im Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnis enthält, ist nur auf einen (formlosen) Antrag hin auszustellen.
Im laufenden Arbeitsverhältnis kann ein Zwischenzeugnis beantragt werden. Diesem Anliegen muss der Arbeitgeber nachgehen, wenn ein triftiger Grund, etwa ein Vorgesetzten- oder Arbeitsplatzwechsel oder beispielsweise eine bevorstehende Abwesenheit wegen Mutterschutz oder Elternzeit, ansteht.
Wie läuft der Prozess der Zeugniserstellung an der HNEE?
Question:
Answer:
Ein einfaches Arbeitszeugnis sollte von der Vorgesetzen* dem Vorgesetzten vor Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in Abstimmung mit der Personalabteilung erstellt werden. Hierzu finden Sie unten ein aktuelles Muster für ein einfaches Arbeitszeugnis, in welchem Sie die Daten Ihres Fachbereiches oder Projektes oder Ihrer Abteilung einpflegen und dieses Zeugnis dann zur Überarbeitung und Freigabe an personal@hnee.de senden. Wir befüllen das Zeugnis mit den weiteren Daten und Übernehmen den Druck für Sie.
Wenn Sie das Zeugnis noch am letzten Arbeitstag aushändigen möchten, dann teilen Sie uns das in Ihrer Mail mit und wir übersenden Ihnen das Zeugnis zurück. Falls Sie dies nicht explizit in die E-Mail aufnehmen, verschicken wir das Zeugnis an die private Adresse der Mitarbeiterin*des Mitarbeiters mit einem kurzen Anschreiben im verstärkten Umschlag.
Wurde von der Mitarbeiterin*vom Mitarbeiter ein qualifiziertes Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis gewünscht, dann finden Sie auch hierfür ein Muster im Formularbereich am Ende der Website. Bitte tragen Sie dort die Daten ein; kleine Hilfestellungen sind bereits im Dokument enthalten. Zur Vereinfachung haben wir ferner unten eine Tabelle angehängt, die Schulnoten in Zeugnissprache übersetzt. Beachten Sie bitte, dass eine Schulnote 3 im Arbeitszeugnis die negativste Ausprägung darstellt, alles andere hätte bereits Kündigungsrelevanz! Den Zeugnisentwurf senden Sie an personal@hnee.de und die Personalabteilung übernimmt den Druck und Versand des Zeugnisses; ggf. wird Ihnen das Zeugnis zur Unterschrift noch einmal nach der Abstimmung übermittelt.
Zur Veranschaulichung finden Sie im Dokumentenbereich eine Abbildung des Prozesses.
Wer unterschreibt das Zeugnis?
Question:
Answer:
Zur Unterschriftsbefugnis bei Arbeitszeugnissen gibt es leider sehr viel Rechtsprechung, so dass nicht jede*r Vorgesetzte das Zeugnis unterzeichnen darf. Generell ist dies der Geschäftsführung, in unserem Falle somit der Präsidentin*dem Präsidenten, vorbehalten. Diese*r darf die Aufgabe allerdings delegieren, wenn aus der Funktionsbezeichnung der*des Unterschreibenden ersichtlich ist, dass diese*r auch für Außenstehende die Kompetenz der Beurteilung und die Wichtigkeit des Dokumentes unterstreicht.
Die Delegation der Unterschriftsbefugnis an der HNEE ist in der sogenannten Unterschriftenordnung geregelt, welche Sie in der aktuellen Version im Dokumentenbereich am Ende der Website finden. Ein Auszug mit der aktuellen Regelung befindet sich auch in den Muster-Vorlagen der Zeugnisse.
Ein*e Mitarbeiter*in hat spätestens zwei Wochen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis - dies gilt auch für SHK / WHK / geringfügige Kräfte! Ein Muster dazu finden Sie nebenstehend; darin ist auch der Prozess der Zeugniserstellung aufgenommen sowie Hilfestellungen zur Zeugnisformulierung.
Nebenstehend finden Sie eine Tabelle mit Formulierungshilfe für die Zeugniserstellung. Achten Sie bitte darauf, dass Sie zu jedem der aufgeführten Aspekte etwas aufschreiben, da dies sonst ggf. negativ ausgelegt werden könnte. Eine schlechtere Note als 3 ist grundsätzlich nicht zulässig.
Hier finden Sie weiterführende seriöse Links zu dem Thema sowie eine kurze Aufstellung der Rechtsprechung zur Unterschriftsbefugnisse für Arbeitszeugnisse.