Justiziariat und Widerspruchsstelle
Das Justiziariat und die Widerspruchsstelle sind zuständig für:
- die Überprüfung der Sachverhalte und Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten
- die Bearbeitung von Widerspruchsverfahren in Zulassungs-, Immatrikulations-, Prüfungs- und Exmatrikulationsangelegenheiten
- die Bearbeitung von Klageverfahren in Zulassungs-, Immatrikulations-, Prüfungs- und Exmatrikulationsangelegenheiten
- die Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Verfahrensbeteiligten und deren Vertreter*innen
- die Gewährung von Akteneinsichten
- die Bearbeitung sonstiger Rechtsangelegenheiten (Rechtsgutachten, insbesondere Vertragsrecht)