Auslandsstudium mit Erasmus+ an einer europäischen Partnerhochschule
Schön, dass Sie sich für einen Erasmus+ Studienaufenthalt an einer unserer vielen Partnerhochschulen im europäischen Ausland interessieren!
Die nachfolgenden FAQ's sollen Ihnen einen Überblick über erste Schritte, die allgemeinen Förderbedingungen, das Bewerbungsverfahren an der HNEE und weiterführende Informationen zur Erasmus-Förderung bieten.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, können Sie uns diese gern unter international@hnee.de stellen.

Fotocredit: Oliver Reetz/DAAD
Um einen durch Erasmus+ geförderten Studienaufenthalt absolvieren zu können, sollten Sie sich im ersten Schritt
für eine unserer Partnerhochschulen entscheiden. Dies ist wichtig, da ein bestehender Kooperationsvertrag Voraussetzung für eine Förderung ist.
Achten Sie bei der Suche nach der passenden Partnerhochschule auf die folgenden zwei Punkte:
- Überschneidung der Studieninhalte: nur so können Sie sich im Ausland bestandene Studienleistungen im Nachhinein an der HNEE anrechnen lassen - sprechen Sie bei der Kursauswahl mit Ihrem Fachbereich!
- Unterrichtssprache: erwerben Sie frühzeitig die notwendigen Sprachkenntnisse und lassen Sie sie sich zertifizieren (z.B. über das Sprachenzentrum der HNEE)
Die jeweiligen Partnerhochschulen Ihres Fachbereiches finden Sie hier.
Studierende, die ein Auslandssemester über Erasmus+ absolvieren möchten, sollten
- regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein und als Bürger eines Nicht-EU-Landes ihr gesamtes Studium dort absolvieren ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts nachweisen können, als Masterstudent*in können sie ab dem 1. Semester gefördert werden
- sichergehen, dass eine ERASMUS+-Kooperation zwischen der HNE Eberswalde und der Hochschule im Ausland besteht
- in Besitz eines Sprachzertifikats entsprechend den Sprachanforderungen der Partnerhochschule sein
Studierende können in jedem Studienzyklus (d.h. pro Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate gefördert werden und darüberhinaus die Auslandsmobilitäten frei kombinieren (Studienaufenthalt 3-12 Monate / Auslandspraktika 2-12 Monate). Ein Auslandsstudium muss mind. 3 Monate, ein Auslandspraktikum mind. 2 Monate dauern.
Die ERASMUS+-Förderung ist als eine Art Zuschuss zu den im Ausland anfallenden höheren Lebenshaltungskosten zu sehen.
Der finanzielle Mobilitätszuschuss ist ziellandabhängig und staffelt sich nach Ländergruppen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren. Die aktuellen Fördersätze sind die folgenden:
Gruppe 1 (monatlich 450 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Gruppe 2 (monatlich 390 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3 (monatlich 330 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (EJRM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kind/ern haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu beantragen.
Zusätzlich zu Erasmus+ können Studierende eine Auslandsförderung über BAföG beantragen. Alle wichtigen Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Bis wann muss man sich bewerben?
- für das kommende Wintersemester: 31. Januar
- für das kommende Sommersemester: 30 Juni
Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung einreichen?
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular mit allen im Formular genannten Anhängen: Bewerbungsformular
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht und vollständig eingereichte Bewerbungen bei der Auswahl berücksichtigt werden können. Fehlende Unterlagen werden durch das International Office nicht nachgefordert.
Wie geht's dann mit meiner Bewerbung weiter?
- Bewerbungsunterlagen werden durch das IO geprüft und förderbare Bewerber ausgewählt
-> durch Erstellung eines Rankings mittels Punktesystems für: erbrachten Leistungen & Studienfortschritt an der HNEE, Motivationsschreiben & Sinnhaftigkeit des Vorhabens sowie ggf. vorhandenes soziales oder ehrenamtliches Engagement - Bewerbungsergebnis wird Studierenden mitgeteilt und Nominierung an Partnerhochschule gesandt
Was muss ich dann noch tun?
- Registrierung / Anmeldung an der Partnerhochschule, um eine Zulassung zu erhalten
- sicherstellen, dass ausreichende Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung) besteht
Ggf. Auslands-BAföG beim jeweiligen Studierendenwerk beantragen (auch für Studierende, die in Deutschland kein BAföG erhalten; frühzeitig beantragen (möglichst 6 Monate vorher; weitere Informationen hier)
Die folgenden Aufgaben müssen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes erledigt werden:
- Erstellung des "Learning Agreements"(Lernvereinbarung) in Absprache mit Ihrem Fachbereich und der Hochschule im Ausland
-> die Vereinbarung sichert Ihnen die Anerkennung Ihres Auslandsstudiums - Unterschrift des "Grant Agreement", welches die Höhe und Konditionen Ihrer Förderung festhält
-> Auszahlung der ersten Rate Ihres ERASMUS+ Stipendiums (80%) kurz vor Aufenthaltsbeginn - den 1. Teil des OLS Sprachtest ablegen, sofern Sie ins nicht deutschsprachige Ausland gehen
-> Sie erhalten einen Link per E-Mail über das System
Ihre Rechte und Pflichten während des Studienaufenthalts im Ausland finden Sie in der ERASMUS+ Charta DE / ERASMUS+ Charta EN .
des Weiteren müssen Sie uns die folgenden Dokumente per E-Mail (international@hnee.de) zukommen lassen:
- (falls noch nicht vorher geschehen) eine Immatrikualtionsbescheinigung
- die von der Gasthochschule unterzeichnete Ankunftsbestätigung
-> sollte die Gasthochschule kein eigenes Dokument haben, nutzen Sie die Vorlage der HNEE (Teil "Date of Arrival") OUT_CoS_SMS_EU_11.2019.pdf
Nach Ihrem Aufenthalt müssen die nachstehenden Aufgaben für die Auszahlung der zweiten Rate und der Anrechnung der erlangten Credits erledigt werden:
- Transcript of Records bzw. Learning Agreement (Seite 7) (von der Gasthochschule unterzeichnet) im International Office der HNEE einreichen
- Prüfung und Anerkennung der Leistungen und erreichten ECTS (ToR bzw. Learning Agreement Seite 7 & 8) durch die Studiengangsleitung und Verbuchung der Leistungen durch das Prüfungsamt der HNEE
- Einreichen des Online-ERASMUS+-Erfahrungsberichts + Ablegen des 2. Teils des OLS Sprachtests
-> die Einladung erhalten Sie per E-Mail - Einreichen der Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay) im International Office
- Auszahlung der zweiten Rate Ihres ERASMUS+Stipendiums (20%)
Die Sprachenförderung online (OLS) ist Teil des Erasmus+ Programms, um Studierende beim Erlernen und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen zu unterstützen.
Die online Sprachenförderung gliedert sich in zwei Komponenten: Je ein verpflichtender Sprachtest vor Beginn, sowie einer im Anschluss der Erasmus+-Mobilität. Ebenfalls bietet OLS einen optionalen Sprachkurs in Lehr- oder Landessprache je nach den ersten Testergebnissen.
Der Erasmus+ OLS Youtube-Channel der Europäischen Kommission bietet zusätzliche Informationen.
Mit Ausnahme von Muttersprachlern müssen Erasmus+ Studierende zwei OLS Sprachtests ablegen:
Der erste Sprachtest wird vor Beginn der Mobilität, während der zweite Sprachtest zum Ende der Mobilität abgelegt wird. Mit diesen verpflichtenden Sprachtests vor und nach einer Mobilität soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden – sie dienen nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung.
Das System funktioniert vollständig elektronisch: den Zugang zu Sprachtests und ggfs. Sprachkursen erhalten Studierende per Email.
​​​ ​​​​​
Wussten Sie schon...
...dass Sie als Studierende der HNEE auch ein Ausslandssemester über Erasmus+ außerhalb der EU absolvieren können - wie etwa in der Ukraine, in Albanien oder im Kosovo? Nein? Dann schauen Sie auch einmal auf unserer Seite "Erasmus+ mit Partnerländern" vorbei.
Dort finden Sie hilfreiche Informationen und Hinweise, falls Sie an einem Aufenthalt in den genannten Ländern Interesse haben.