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Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Semesterticket

Der AStA hat im Auftrag der Studierendenschaft mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) einen Deutschlandsemesterticketvertrag abgeschlossen. Laut Vertrag sind alle Studierenden der HNEE zum Kauf des Deutschlandsemestertickets verpflichtet, im Gegenzug ist das Ticket besonders günstig. Einzelne Studierende, die die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen können, sind im Vertrag ausgenommen und der AStA unterstützt über einen Härtefallfond Studierende, die das Semesterticket nicht bezahlen können. Durch einen zusätzlichen "Klimaeuro" ist das Semesterticket seit dem Wintersemester 2017/2018 klimaneutral (siehe unten).

Das Deutschlandsemesterticket wird als personalisiertes digitales Ticket ausgegeben und ist über folgenden Link freizuschalten. Das Ticket kann in der Wallet des Smartphones gespeichert werden und ist nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Der Beitrag für das Semesterticket wird von der Abteilung Studierendenservice erhoben und ist im Semesterbeitrag bereits enthalten.  


Geltungsbereich

Das Semesterticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Geltungsbereich des Deutschlandtickets. Neben den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der eingebundenen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs lokaler und regionaler Anbieter (ohne Fernverkehr). Ausgenommen sind die Sonder- und Ausflugslinien. Das Semesterticket umfasst keine Aufpreise und Zuschläge und berechtigt nicht zur Fahrradmitnahme.

Das Semesterticket gilt für jeweils ein Semester, kann nicht gekündigt werden und ist nicht übertragbar.


Klimaeuro

Ab Wintersemester 2017/2018 werden die Emissionen, die bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Studierenden entstehen, über eine Kooperation mit dem Ivakale e.V. kompensiert. Dadurch fahrt ihr "CO2-neutral" mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Für diese Kompensationsleistungen übernehmen die Hochschule, der VBB und die Studierendenschaft je ein Drittel der Kosten. Bei den Studierenden ist das der sogenannte "Klimaeuro", der zusammen mit den Semesterticket-Gebühren erhoben wird. Die Erweiterung wurde bei der Winter-SVV 2016/2017 fast einstimmig befürwortet.


Rückzahlung/Teilerstattung des Semestertickets

Laut Deutschlandsemesterticketvertrag sind Studierende der HNEE dazu berechtigt, eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrags für ein Semester zu beantragen, wenn sie die (Transport-)Leistung nicht in Anspruch nehmen können. Sollten die betreffenden Studierenden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und der AStA dem Antrag stattgeben, erlischt für das entsprechende Semester bzw. bei Teilerstattungen für den entsprechenden Zeitraum auch der Fahrtanspruch.


Abgabefrist

  • Für die vollständige Befreiung vom Semesterticket: Eingang des vollständigen Antrags beim AStA bis zum letzten Tag des vorangegangenen Semesters. Die Nachweise können bis zu 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn noch eingereicht werden.
  • Für die Teilerstattung: vollständiger Antrag und Nachweise bis zum 20. Tag des Vormonats

Bitte denkt daran, den Antrag zur Rückzahlung/Teilerstattung rechtzeitig beim AStA einzureichen! Bei einer verspäteten Abgabe des Antrags oder der Nachweise kann nur ein Teil des Semesterticketbeitrags rückerstattet werden, da das Ticket bis zur Abgabe noch hätte genutzt werden können.


Abgabeort

  • per Post: Allgemeiner Studierendenausschuss der HNE Eberswalde, Schicklerstraße 5, 16225 Eberswalde
  • per Email: asta-soziales[ät]hnee.de


Erforderliche Unterlagen


Befreiungsgründe

Vollständige Befreiung vom Semesterticket

  • Schwerbehinderte und Studierende, deren Behinderung die Nutzung des ÖPNV unmöglich macht
  • Studierende im Pflichtpraktikum (außerhalb Deutschlands)
  • Studierende im Auslandssemester (außerhalb Deutschlands)
  • Studierende, die sich wegen einer Abschlussarbeit außerhalb Deutschlands aufhalten
  • Studierende im Urlaubssemester
  • Studierende, die gleichzeitig an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind und deshalb bereits ein Deutschlandticket besitzen


Teilerstattung 

  • wenigstens um einen Monat verspätete Immatrikulation
  • Exmatrikulation im laufenden Semester
  • verspätete Beurlaubung
  • zeitweilige Behinderung oder schwere Erkrankung, welche die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs unmöglich macht.

Achtung: Die Teilerstattung wird nur für volle Monate gewährt. (Beispiel: Du wirst am 18. Juni des Sommersemesters exmatrikuliert. Die Erstattung kann dir dann bei rechtzeitiger Beantragung nur für Juli und August gewährt werden.)


Keine Rückerstattung

  • bei Umzug aus Eberswalde,
  • wenn die Abschlussarbeit freiwillig nicht in der Nähe des Studienorts geschrieben wird oder
  • wenn nicht mindestens einer der oben aufgeführten Gründe für eine Rückerstattung vorliegt.


Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass die strengen Kriterien für eine Rückerstattung so mit dem VBB vertraglich vereinbart sind und wir verpflichtet sind, uns daran zu halten.

Bei eventuellen Rückfragen bitte an asta-soziales[ät]hnee.de wenden.


SoliTicketfonds

Bei Fragen bitte den AStA unter asta-soziales[ät]hnee.de kontaktieren.

 

Kontakt


asta-soziales[ät]hnee.de


Wichtige Dokumente

Antrag_auf_Rueckzahlung_des_Semesterticketbeitrags_SOSE2024.pdf