Häufig gestellte Fragen
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aller Studiengänge der HNE Eberswalde, die überdurchschnittliche Studienleistungen und soziales Engagement vorweisen können und als Haupthörer*innen immatrikuliert sind bzw. sein werden.
Ich habe nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, bin aber an der HNE Eberswalde immatrikuliert. Kann ich mich für das HNEE-Deutschlandstipendium bewerben?
Ja, wenn Sie an der HNE Eberswalde ordentlich immatrikuliert sind und nicht im Rahmen eines Austauschprogrammes (z.B. Erasmus) hier studieren.
Ist das Deutschlandstipendium an bestimmte Fachrichtungen gebunden?
Bis zu zwei Drittel der zu vergebenen Stipendien können fachgebunden sein. Die genaue Anzahl der fachgebundenen Stipendien entnehmen Sie bitte der Ausschreibung der jeweiligen Förderperiode. Grundsätzlich sind jedoch mindestens ein Drittel der Stipendien Studierenden aller Fachrichtungen zugänglich.
Wann kann ich mich für das HNEE-Deutschlandstipendium bewerben?
Die Vergabe der Deutschlandstipendien für Studierende aller Studiengänge erfolgt einmal jährlich. Ausschreibung und der Auswahlprozess erfolgen im Wintersemester, die Vergabe der Stipendien zum Sommersemester für eine Förderdauer von i.d.R. zwei Semestern. Die Stipendien werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Die genauen Bewerbungsfristen finden Sie in der Regel ab Oktober auf unserer Internetseite.
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Leistungen für ein Stipendium ausreichen. Wie kann ich vorab herausfinden, ob ich förderwürdig bin?
Das Stipendium ist in erster Linie ein Leistungsstipendium, für das Sie in der Regel mindestens 20 ECTS Punkte pro Semester mit einem Notendurchschnitt von 2,4 oder besser vorweisen sollten. Daneben werden aber auch soziales oder (hochschul)politisches Engagement, ehrenamtliche Mitarbeit in Vereinen, Berufserfahrung, die besondere Situation von Alleinerziehenden, die Pflege von Angehörigen oder ähnliches berücksichtigt.
Falls Sie die festgelegten Notengrenzen und Mindestanzahl an ECTS Punkten nicht aufweisen, jedoch andere Kriterien nach § 5 Absatz 5 der „Satzung für die Vergabe von Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendiums an Studierende der HNEE“ erfüllen, können Sie von der Auswahlkommission in besonders begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Wie und wo reiche ich meine Bewerbungsunterlagen ein?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal von Mobility Online. Dort werden Angaben zum Studium, dem bisherigen schulischen, akademischen und beruflichen Werdegang sowie weitere Kriterien, die Vergabe entscheidend sind, abgefragt. Zum Bewerbungsformular sind außerdem ein tabellarischer Lebenslauf, die Immatrikulationsbescheinigung und ggf. weitere Zeugnisse und Nachweise hochzuladen.
Wie erbringe ich Leistungsnachweise?
Im Bewerbungsverfahren werden Ihre Studien- und Schulleistungen abgefragt.
Bei Studierenden, die sich zum Bewerbungszeitpunkt im 1. Fachsemester befinden, ist die Abiturnote (bei Bewerbungen von Bachelorstudierenden) bzw. die Note des ersten grundständigen Hochschulabschlusses (bei Bewerbungen von Masterstudierenden) ausschlaggebend.
Bei Studierenden, die sich zum Bewerbungszeitpunkt mindestens im 2. Fachsemester befinden, sind die Studienleistungen einschließlich des vorangegangenen Sommersemesters ausschlaggebend. Der Leistungsnachweis wird nach Einverständnis der Bewerber*innen zu einem bestimmten Stichtag durch die Stipendienkoordinierungsstelle automatisch abgerufen.
Neben sehr guten Schul- und Studienleistungen werden weitere Auswahlkriterien berücksichtigt. Welche Nachweise muss ich dafür einreichen?
In der Regel können z.B. besondere Qualifikationen, Ehrenamt, Sprachkenntnisse oder hochschulinternes Engagement nur dann berücksichtigt werden, wenn diese entsprechend mit Nachweisen (Zeugnisse, Bescheinigungen etc.) belegt wurden. Studierende mit Gremientätigkeit nutzen bitte den Vordruck "Nachweis über Gremientätigkeit an der HNEE".
Sofern keine Nachweise erbringbar sind, sollten besondere persönliche Umstände in Hinblick auf das Studium ausreichend dargelegt werden.
Nicht anerkannt werden Empfehlungsschreiben von Lehrenden der HNEE, Fremdsprachennachweise, die Zulassungsvoraussetzung zum Studium waren sowie Weiterbildungsbescheinigungen, die Teil der Ausbildung bzw. des Studiums sind.
Ich habe zum Zeitpunkt meiner Bewerbung noch nicht alle Nachweise, z.B. für ein bestimmtes Engagement vorliegen. Kann ich Unterlagen nachreichen?
Nein, nach Ende der Bewerbungsfrist können keine weiteren Nachweise nachgereicht werden.
Was muss ich bei meiner Bewerbung beachten?
Da nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden, sollten Sie unbedingt die in der Ausschreibung aufgeführten Anforderungen einhalten. Für Ihre Bewerbung reicht eine einfache Kopie der Nachweise aus. Von Bewerbungsdokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist ebenfalls eine einfache Kopie der amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Erhalte ich eine Rückmeldung über den Eingang meiner Bewerbungsunterlagen?
Sobald Sie bestätigt haben, dass alle Unterlagen vollständig hochgeladen wurden und die Bewerbung abgeschickt werden kann, erhalten Sie eine Nachricht über den Eingang der Bewerbung.
Wann erfahre ich, ob ich ein Stipendium erhalte?
Das Auswahlverfahren findet im Januar statt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel bis spätestens Mitte Februar per E-Mail über die Entscheidung der Auswahlkommission informiert.
Kann ich mich nach Ablauf meines Stipendiums wiederbewerben?
Ja. Bisherige Stipendieninhaber*innen können sich innerhalb der Regelstudienzeit erneut mit vollständigen Unterlagen bewerben.
Was muss ich bei einem Hochschulwechsel, Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch beachten?
Bei Studierenden, die bereits mindestens ein volles Semester absolviert haben oder sich im zweiten Fachsemester an der HNE Eberswalde befinden und die Hochschule wechseln, wird das Stipendium ein Semester lang fortgezahlt (Siehe § 8 StipG). Ansonsten endet die Förderung mit dem Monat der Exmatrikulation, des Studienabbruchs oder des Fachrichtungswechsels. Eine Bewerbung für das Stipendium der neuen Hochschule ist möglich (Siehe § 8 StipG).
Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?
Die Vergabe der HNEE-Deutschlandstipendien erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus dem Präsidenten, je einer Fachbereichsvertreterin bzw. einem Fachbereichsvertreter, der Gleichstellungsbeauftragten sowie zwei studentischen Vertretern bzw. Vertreterinnen besteht. Die Vergabe erfolgt aufgrund anonymisierter Rankinglisten.
Wie erfolgt die Stipendienauswahl?
Nach dem Eingang der Bewerbungsunterlagen werden zunächst die Bewerbungsunterlagen gesichtet und es folgt eine, anhand von festgelegten Auswahlkriterien vorgenommene Bewertung. Die Auswahlkommission entscheidet im nächsten Schritt anhand von anonymisierten Vorschlaglisten über die Vergabe der Stipendien. Im Anschluss erfolgt eine zeitnahe Mittteilung der Zu- und Absagen für ein Stipendium.
Wird das Deutschlandstipendium beim BAföG angerechnet und ist es mit anderen Stipendienprogrammen kombinierbar?
Das Deutschlandstipendium wird nicht beim BAföG angerechnet. Bei anderen Stipendienprogrammen ist die Art und Höhe des Stipendiums entscheidend. Studierende, die bereits eine begabungs- und leistungsabhängige Förderung erhalten, die pro Monat durchschnittlich 30 Euro und mehr beträgt, bekommen kein Deutschlandstipendium. Welche Stipendienprogramme mit dem Deutschlandstipendien vereinbar sind, finden Sie auf der Internetseite des BMBF zum Deutschlandstipendium.
Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet (außer Bafög)?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar. Hier müssen Sie beachten, dass das Deutschlandstipendium wie auch andere Stipendien zur Hälfte bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt wird. Für weitere Fragen zum Thema Stipendium und Wohngeld wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohngeldstelle.
Wird das Deutschlandstipendium auch während des Praxissemesters gewährt?
Ja, auch während eines studienintegrierenden Praxissemesters wird das Deutschlandstipendium gewährt.
Kann ich mich vom HNEE-Deutschlandstipendium beurlauben lassen?
Ja. Gründe hierfür können beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium sein. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung (Siehe § 7 StipG).
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Deutschlandstipendium?
Das BMBF hat auf seiner Webseite zum Deutschlandstipendiums weitere Informationen und FAQs veröffentlicht.