Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Studierendenausweis Eberswalder Greencard

Welche Funktionen bietet mir die Greencard?

Die Greencard ist zurzeit nutzbar als:

  • Studierendenausweis ...
  • Semesterticket ...
  • Selbstbedienungsfunktion für Kartenbedruckung bei Rückmeldung ...
  • Zutrittsberechtigung für Computer-Pools ...
  • Druck- und Kopierkarte ...
  • Bibliotheksausweis


Studierendenausweis

Die Greencard dient grundsätzlich als Studierendenausweis. Ein zusätzliches Ausweisdokument z.B. in Papierform wird nicht ausgestellt.

Die Gültigtigkeit des Studierendenausweises beträgt im Regelfall ein Semester und wird mit dem Enddatum der Gültigkeit in der ersten Zeile angegeben.


Eberswalder Greencard Studierendenausweis

Abbildung 1: Greencard, TRW-Streifen, Studierendenausweis

Eine neue Validierung der Greencard kann erst erfolgen, wenn Sie in der Rückmeldephase für das kommende Semester den fälligen Semesterbeitrag entrichtet haben und die Rückmeldung durchgeführt wurde. Dies ist immer vor dem eigentlichen Semesterbeginn der Fall.

Den Zeitpunkt der Hochsetzung des Semesters erfahren Sie auf den Informationsseiten zur Rückmeldung des Studierendenservices.


Semesterticket

Auf der Vorderseite der Greencard finden Sie im unteren Bereich drei Zeilen. Die unteren beiden Zeilen geben die Gültigkeit des Semestertickets an. Zudem befinden sich direkt unter Ihrem Lichtbild das Logo des VBB und die Tarifkennzeichnung.



Eberswalder Greencard Semesterticket

Abbildung 2: Greencard, TRW-Streifen, Semesterticket

Die erste der beiden Zeilen enthält immer den Gültigkeitszeitraum des Semestertickets im letzten Semester, die zweite Zeile immer den im aktuellen Semester, in dem Sie zurückgemeldet sind. Zurückgemeldet sind Sie, wenn Sie in der Rückmeldephase den fälligen Semesterbeitrag entrichtet haben.

Sollten Sie in einem der angegeben Semester eine komplette Befreiung vom Semesterticket erhalten haben oder im letzten Semester noch nicht Studierende/r der HNE Eberswalde gewesen sein, dann wird dennoch der komplette Semesterzeitraum jedoch mit ausge-X-tem Semesterticket angegeben (XXXXXXXXXXXXX).

Sollten Sie in beiden Semestern eine Ticketbefreiung erhalten haben, erfolgt auch kein Aufdruck des VBB-Logos.


Nutzung und Gültigkeit des Semestertickets

Gemäß der Übereinkunft aller Verkehrsunternehmen im VBB ist das VBB-Semesterticket Bestandteil des gemeinsamen Tarifs. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Gemeinsamen Tarifs der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBBTarif).

Das Semesterticket ist eine persönliche Zeitkarte. Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf das Verkehrsangebot der den Verbundtarif anwendenden Unternehmen im Verbundtarifgebiet. Ausgenommen sind die Sonder- und Ausflugslinien. Im Bereich des Schienenpersonenverkehrs gilt die Fahrberechtigung nur für den Schienenpersonennahverkehr im Sinne von § 2 Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz. Dies sind alle Angebote, bei denen VBB-Fahrausweise anerkannt werden (alle Nahverkehrszüge sowie folgende Fernverkehrszüge - siehe VBB-Informationen). Das Semesterticket umfasst keine Aufpreise und Zuschläge und berechtigt nicht zur Fahrradmitnahme.

Das Semesterticket gilt nicht grenzübergreifend. D.h., für Fahrten in die bzw. aus der Republik Polen ist ein entsprechender Anschlusstarif zu lösen.

Beispiel:

  • Fahrt nach Szczecin,
  • letzter Bahnhof im VBB-Gebiet: Bahnhof Tantow,


Befreiung von der Zahlung des Beitrages für das Semesterticket

Das ausgefüllte Antragsformular "Antrag auf Rückerstattung bzw. teilweise Erstattung des Semesterticketbeitrages" und die gültige Greencard sowie der entsprechende Nachweis sind spätestens am letzten Tag des Vorsemesters (z. B. am 31.08. bei Beantragung einer Befreiung für das Wintersemester) in der Abteilung Studierendenservice abzugeben.  Bei verspäteter Abgabe kann nur noch eine Teilerstattung beantragt werden.


Zutrittsberechtigung für Computer-Pools

Mit Immatrikulation bzw. Rückmeldung erhalten Studierende automatisch Zutrittsberechtigung für die folgenden Räume und Computer-Pools außerhalb der regulären Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 18:00 Uhr).

  • Haus 2 - FB Nachhaltige Wirtschaft (Stadtcampus) - Raum 02.315
  • Haus 5 - Neue Forstakademie (Stadtcampus) - Räume 05.106, 05.110, 05.111

Sofern Sie die Greencard für den Zugang zum Haus 2 oder Haus 5 nutzen, erklären Sie sich mit der Zugangskarten-Ordnung (Stand 20.08.2009) einverstanden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Zutrittskontrolle.


Druck- und Kopierkarte

Die zentrales Drucksysteme befinden sich in der Nähe der Computerpools (Haus 5 im Flur 1.OG, Haus 11 im Ausstellungsraum 2.OG) sowie in der Bibliothek.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Zentralen Drucksystems.