Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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PEP-Umsetzung von Maßnahmen

In den Schutzgebieten Brandenburgs werden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung durch eine Vielzahl von Trägern geplant und umgesetzt. Die Schutzgebiete sind gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag verpflichtet, die in den Gebieten  durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Dazu ist es notwendig, die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungspläne (PEP), wenn erforderlich auch sonstige Maßnahmen und Vorhaben, systematisch zu erfassen, um diese standardisiert darstellen und auswerten zu können. Dies besonders auch im Hinblick auf die Dokumentation der im Rahmen der Berichtspflicht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie zu erfassenden und in Managementplänen oder Bewirtschaftungserlassen darzustellenden Maßnahmen.

Ziel ist es daher, die in den Gebieten umgesetzten Maßnahmen u.a. für folgende Anwendungsbereiche zu erfassen und darzustellen:

  • Frühzeitige Haushaltsplanung mit inhaltlicher Umsetzung,
  • Dokumentation und Sammlung von Maßnahmen verschiedener Träger und früherer Bearbeiter,
  • Arbeitshilfe für die Gebietsverwaltung zur schnellen Orientierung über die bisher umgesetzten Maßnahmen,
  • Verwendung für den Jahresbericht der Gebietsverwaltung (z.B. statistische Auswertung),
  • Dokumentation des Grades der Umsetzung der im PEP vorgeschlagenen Maßnahmen,
  • anschauliche Präsentation der Notwendigkeit der PEP bzw. der Tätigkeit der Gebietsverwaltung in politischen Gremien
  • Öffentlichkeitsarbeit.

                                           PEP_UM_Uebersicht

                                       Kurzübersicht über die Vorgehensweise zur Aufnahme und Abfrage von Maßnahmen
                                       im Rahmen der PEP-Umsetzung


Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Methodenhandbuch PEP-Umsetzung (Stand: 12/2008).