Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Alternativen des Schwanzkupierens

Laut §6 des Tierschutzgesetzes besteht ein Verbot des Abnehmens von Körperteilen sowie der Verwendung elastischer Ringe fĂŒr das Kupieren. Eine Ausnahme bildet bis jetzt das Kupieren von unter acht Tage alten LĂ€mmern mit einem Gummiring. Zurzeit gibt es jedoch Diskussionen, der bisherigen Praxis entgegenzuwirken und ein vollstĂ€ndiges Verbot einzufĂŒhren. Denn in den letzten Jahren haben, durch die BewusstseinsĂ€nderung der Verbraucher bezĂŒglich des Tierwohls und Tierschutzes, die Unversehrtheit eines Tieres und die NatĂŒrlichkeit des Produktionsverfahrens einen hohen Stellenwert erlangt. Somit ist langfristig mit einer Novellierung der Tierschutzverordnung, wie bereits im Bereich der Kastration von Ferkeln geschehen, zu rechnen.

In diesem Zusammenhang ist es ein zunehmendes Anliegen geworden, sich auch in der Schafhaltung mit tragfĂ€higen Alternativen zum Schwanzkupieren bei LĂ€mmern auseinanderzusetzen. Um einen ersten Einblick in alternative Möglichkeiten zu geben, haben wir uns im Netzwerk SchĂ€fer schĂŒtzen laufende Forschung und Literatur angeschaut.


Hier können Sie sich unsere Zusammenstellung anschauen:


LiteraturĂŒbericht zu Alternativen des Schwanzkupierens
AlternativenSchwanzkupieren.pdf