Häufig gestellte Fragen zur Evaluation
Das brandenburgische Hochschulgesetz schreibt den Hochschulen vor, regelmäßig eine Evaluation der Lehre durchzuführen. Somit ist auch die HNE Eberswalde dazu verpflichtet. Ziel ist es die Qualität der Lehre zu überprüfen und mit der Regelmäßigkeit dieser Überprüfung kann festgestellt werden, inwieweit und ob eine Verbesserung stattgefunden hat.
Die Evaluierung der Lehrveranstaltung hilft aber nicht nur dem Land Brandenburg zur Kontrolle sondern auch jeden einzelnen Studierenden. Sie gilt als Sprachrohr für die Studierenden und ermöglicht es, ein anonymes Feedback zur Lehrveranstaltung zu geben. Probleme können so aufgezeigt und Veränderungen angestoßen werden.
Direkte persönliche Auswirkungen wird eine Nicht-Beteiligung nicht mit sich ziehen. Dennoch kann es passieren, dass der Dozent auf Grund der geringen Rücklaufquote, die Bewertungen nicht umsetzen will, da die Auswertung kein gesamtes Bild der Vorlesung widerspiegelt, wenn nur 5 Leute des Kurses antworten, es aber 30 Teilnehmer gibt.
Somit läuft der nächste Jahrgang oder Sie selbst, wenn Sie den Dozent im darauffolgenden Semester wieder ein Modul des Dozenten belegen, Gefahr, dass keine Veränderungen vorgenommen worden sind.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Alexandra Wolf sowie der/die zuständige Referent*in Ihres Fachbereichs zur Verfügung.
- Lehrveranstaltungsevaluation — kurz vor dem Ende des Moduls, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit
- Erstsemesterbefragung — jeweils zum Beginn des 1. Semesters