Informationen zum Praxisprojekt
(Bachelorstudiengang)
(Bachelorstudiengang)
Praxisprojekt
WĂ€hrend des Studiums findet ein Praxisprojekt (Praxissemester, Praktikum) statt, das im 6. Semester vor der Bachelorarbeit durchgefĂŒhrt wird.
Das Praxisprojekt dauert 12 Wochen und soll dazu beitragen, theoretisch gelerntes Wissen praktisch anwenden zu können. DarĂŒber hinaus ermöglich das Praktikum einen Einblick in den berufsalltag und kann zur Themenfindung fĂŒr eine Abschlussarbeit beitragen.
FAQ Pflichtpraktikum
Das Pflichtpraktikum hat fĂŒr jeden Bachelorstudiengang im 6. Semester â also jeweils im Sommersemester â zu erfolgen und umfasst einen Zeitraum von mindestens 12 vollstĂ€ndigen Wochen. Das Sommersemester beginnt jeweils am 01.03 und endet am 31.08. eines jeden Jahres.
FĂŒr individuelle Planungen des Studierenden zum Abschluss des Studiums sind relevante Fristen wĂ€hrend und nach der Praktikumszeit zwingend zu beachten.
Ein Vorteil, einen Pflichtpraktikanten im Unternehmen einzustellen ergibt sich hier im Sozialversicherungsrecht. Dieses regelt, dass die Kranken- und Pflegeversicherung fĂŒr den Praktikumsgeber versicherungsfrei ist, da der Pflichtpraktikant als Student versichert bleibt. Auch im Bezug auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie die Unfallversicherung kann der Praktikumsgeber an dieser Stelle Geld sparen, da auch hier keine Versicherungspflicht besteht und fĂŒr die Unfallversicherung die gesetzliche Versicherung der Schule oder Hochschule eintritt.
Entsprechend der Curricula dauert das Pflichtpraktikum nur 12 Wochen. DarĂŒber hinaus können Studierende mit dem Unternehmen ein freiwilliges Praktikum vereinbaren. Hier erfolgt dann jedoch die direkte sozialversicherungspflichtige Absicherung durch das Unternehmen.
Es werden auch Pflichtpraktika akzeptiert, die vor dem 01.03. beginnen bzw. ĂŒber den 31.08. hinausgehen. Eine spĂ€tere VerlĂ€ngerung des Pflichtpraktikums ist nicht möglich.
FĂŒr den Pflichtzeitraum ist der Studierende angehalten, den Mustervertrag der Hochschule zu nutzen. Nach RĂŒcksprache mit dem Praktikumsbeauftragten werden auch alternative Vertragsunterlagen anerkannt, sofern diese den notwendigen Bedingungen genĂŒgen.
Die Recherche nach einem geeigneten Praktikumspartner hat eigenstÀndig zu erfolgen. Hierbei sind GefÀlligkeitsleistungen im familiÀren Umfeld bzw. Bekanntenkreis untersagt. Das Praktikum muss ein wirtschaftsbezogenes Aufgabenfeld umfassen, um eine praktische Anwendung der im Studium erlernten Kenntnisse zu ermöglichen. In diesem Rahmen werden auch geeignete Auslandspraktika von der Hochschule anerkannt. Empfehlenswert zur Praktikumssuche sind die gelÀufigen Job-Portale im Internet. Folgende Quelle werden unter anderem zur Suche empfohlen:
www.connecticum.dewww.berufsstart.de
Sollte trotz aller umfangreichen Bewerbungsversuche kein geeigneter Praxispartner zu finden sein, ist rechtzeitig der Praktikumsbeauftragte der Hochschule zu informieren.
Wer ist mein Praktikumsbetreuer an der Hochschule?
Welche Anforderungen hat der Praktikumsvertrag zu erfĂŒllen?
Nach RĂŒcksprache mit dem Praktikumsbeauftragten werden auch alternative PraktikumsvertrĂ€ge anerkannt, sofern diese den notwendigen Bedingungen genĂŒgen.
Wie ist bei der Unterzeichnung der PraktikumsvertrÀge zu verfahren?
Wer stellt einen zusĂ€tzlichen Nachweis ĂŒber die Anerkennung des Praktikums als Pflichtpraktikum aus, sofern der Praxispartner den Vertrag nicht als Ă€quivalenten Nachweis anerkennt?
Wie ist der Praktikumsbericht inhaltlich und formal aufzubauen?
Die inhaltliche Gestaltung wird durch die Studien- und PrĂŒfungsordnung in der Anlage 3B âBericht zum Praxisberichtâ ausfĂŒhrlich dargelegt. ZusĂ€tzlich gelten die ĂŒblichen Standards zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
âą Erstellung von Verzeichnissen ĂŒber Inhalt, Abbildungen, Tabellen und Literatur (sofern benötigt)âą Zu verwendende Schriftarten: Times New Roman, Calibri, Cambria in SchriftgröĂe 12 pt.
âą Zeilenabstand 1,5
âą Vorschriften zum Rand 2 cm rechts, 4 cm links
âą einseitig
⹠Korrekte und vollstÀndige Zitation der verwendeten Quellen
âą Seitenumfang in etwa 20 Seiten ohne Verzeichnisse und Anlagen
Gestaltung des Deckblatts:
Der Fachbereich empfiehlt das Musterexemplar zur Erstellung des Deckblattes.
Deckblatt (Muster als doc-Datei)
Inhaltliche und formale Gliederung des Praxisberichts (vgl. § 3 Anlage 3B SPO):
1. Teil â Beschreibung des Unternehmens / der Einrichtung
âą kurze Firmendarstellung
âą Stellung der Unternehmung im regionalen, nationalen und internationalen Markt
âą Betriebsablauf (z.B. mit Organigramm, Ablaufdiagrammen), die Abteilung(en) und
âą Stellung des Arbeitsplatzes im umfassenden Betriebsablauf darzulegen.
2. Teil â Sachanalysen der wahrgenommenen TĂ€tigkeiten
⹠detaillierte Beschreibung der AktivitÀten pro TÀtigkeitsbereich (Einkauf, Logistik, Marketing, Produktion, Controlling usw.) oder pro Projekt
⹠ErlÀuterungen zum kaufmÀnnischen Hintergrund der TÀtigkeiten
⹠ErlÀuterungen zur vermittelten Erkenntnissen und Erfahrungen genannt werden.
3. Teil â Persönlicher Erkenntnisgewinn aus den wahrgenommenen TĂ€tigkeiten
âą Analyse der TĂ€tigkeiten und Aufgaben wĂ€hrend des Praxisprojekts unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten (z.B. Organisation, PersonalfĂŒhrung, Zeitmanagement, Unterschiede zwischen Theorie und Praxis, usw.)
4. Teil â Anlagen des Praxisberichts
⹠ErgÀnzende Darstellungen, Abbildungen, Tabellen
⹠Chronologisches TÀtigkeitsprotokoll mit Auflistung der tÀglichen Arbeiten in Stichpunkten, so dass die Art und der Umfang sowie der Arbeitsfortschritt erkenntlich werden.
âą Seitens des Fachbereichs wird eine Anfertigung des Protokolls mit Excel empfohlen.
Welche Leistungen sind wÀhrend bzw. nach dem Praktikum zu erbringen (Zeugnis / Praxisbericht)?
Der Praxispartner hat fĂŒr den Praktikanten ein Zeugnis ĂŒber den Erfolg der erbrachten Arbeitsleistung auszustellen. Die Bewertung erfolgt ausschlieĂlich mit den Stufen âmit Erfolg absolviertâ sowie ânicht mit Erfolg absolviertâ. FĂŒr eine Bewertung ânicht mit Erfolg absolviertâ gilt das Pflichtpraktikum als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Eine geeignete Zeugnisvorlage ist in Anlage 3C (Ordnung fĂŒr das Praxisprojekt) der jeweiligen SPO oder unter Zeugnis-Praxisprojekt-Partner.pdf zu finden.
Neben dem Zeugnis des Praxispartners ist durch den Praktikanten ein Praxisbericht zu erstellen, der die TÀtigkeiten und Aufgabenfelder innerhalb des Praktikums zusammenfasst. Vertrauliche Informationen sind nicht im Praxisbericht wiederzugeben. Erfordert jedoch die Aufarbeitung des Praxisberichts auch die Integrierung interner Informationen, muss dies in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Unternehmen vorab geklÀrt werden. Der Praxisbericht ist vom Betreuer des Unternehmens per Unterschrift und Firmenstempel gegenzuzeichnen.
Im Anschluss ist der Praxisbericht fristgemÀà spÀtestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums im Dekanatssekretariat einzureichen, das den Bericht an den Praktikumsbeauftragten weiterleitet. Eine Abgabe des Berichts sowie des Zeugnisses direkt beim begutachtenden Betreuer des Fachbereichs Wirtschaft ist nicht gestattet.
Bei einer verspĂ€teten Abgabe des Praxisberichts wird das Praktikum mit ânicht mit Erfolg absolviertâ bewertet. FĂŒr Ausnahmeregelungen ist rechtzeitig der Praktikumsbeauftragte der Hochschule schriftlich in Briefform oder per E-Mail ĂŒber die GrĂŒnde zu verstĂ€ndigen. Sofern sachgerechte GrĂŒnde vorliegen, entscheidet der Praktikumsbeauftragte ĂŒber einen angemessenen Terminaufschub zur Abgabe des Praxisberichts.
Jeder Studierende ist dazu angehalten, sich vor Beginn des Praktikums einen Praktikumsbetreuer zur Beantwortung inhaltlicher Fragen zu suchen. Dieser ist auf dem Deckblatt des Praxisberichts zu benennen und wird diesen entsprechend der qualitativen Ausarbeitung bewerten.
Sofern kein Angehöriger des Fachbereichs das Praktikum betreute, wird der Praktikumsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Studiengangsleitern ĂŒber die Zuteilung eines Gutachters entscheiden.
Die Bewertung erfolgt nach Abgabe binnen zwei Monate. Die Ergebnisse sind beim PrĂŒfungsamt zu erfragen.
Durch Krankheit bedingte Ausfallzeiten â soweit sie einen Zeitraum von insgesamt fĂŒnf Tagen nicht ĂŒbersteigen â mĂŒssen nicht nachgeholt werden, sofern der Beauftragte zustimmt.
Sollten die Fristen zu Abgabe des Praxisberichts hierdurch nicht eingehalten werden können, ist ein schriftlicher Antrag mit dem Vermerk der PraktikumsverlĂ€ngerung einschlieĂlich entsprechender Nachweise in Briefform oder per E-Mail an den Praktikumsbeauftragten zu stellen. Dieser entscheidet ĂŒber einen angemessenen Terminaufschub.
Richtlinien und Ordnungen zum Praxisprojekt
Die aktuellen Richtlinien zum Praxisprojekt (Ordnung, Bericht, Zeugnis) finden Sie im zentralen Bereich Studien- und PrĂŒfungsordnungen.
Praxisprojekt im Ausland
Der Fachbereich Nachhaltige Wirtschaft unterstĂŒtzt Studenten, die ihr Praxisprojekt im Ausland absolvieren wollen.
Informationen zur Vermittlung von Praxisprojekten im Ausland:
International Office der Hochschule fĂŒr nachhaltige Entwicklung EberswaldePraktikumsbeauftragte
Informationsmaterial
Der Vertrag zum Praktikum wird derzeit ĂŒberarbeitet und ist in kĂŒrze wieder verfĂŒgbar.
Vorlagen und Beispiele fĂŒr wichtige Formulare: