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Beauftragter für Korruptionsprävention

Der Beauftragte für Korruptionsprävention nimmt die Aufgaben einer Ansprechperson für Korruptionsvorsorge gemäß Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg vom 7. Juni 2011 wahr. Er ist in dieser Funktion Ansprechperson für Beschäftigte, Bürger*innen und die Dienststellenleitung.

Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.

Die wesentlichen und einschlägigen Vorschriften zur Korruptionsprävention auf Landesebene finden sich in der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg vom 7. Juni 2011 und sind in der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten und der Ministerien über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Brandenburg (VV VAnBGV) geregelt.


Betrieblicher Antikorruptionsbeauftragter
Dr. Bernhard Götz
Tel.: (03334) 657477
Korruptionspraevention@hnee.de

Forstbotanischer Garten Zimmer 23.004


Zur Information:

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Ministerpräsidenten und der Ministerien über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch Beschäftigte des Landes Brandenburg (VV VAnBGV) vom 05.09.2012

Richtlinie Korruptionsprävention Land Brandenburg

Richtlinie Korruptionspraevention der HNEE.pdf 

Leitfaden für Führungskräfte zur Korruptionsprävention vom 05.08.2016