Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
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Positionen der HNEE

sprache2_pngGendergerechte Sprache


"Sprache einerseits als Spiegel, als Ausdruck historisch gewachsenen Denkens, Sprache andererseits als Hindernis, eine sich wandelnde oder schon gewandelte Wirklichkeit wahrzunehmen, Sprache aber auch als Hilfsmittel, an dieser Wandlung mitzuwirken.“ (G.Schoenthal 1989)


Die gesellschaftliche Realtität formt die Sprache und Sprache formt die gesellschaftliche Realität. Große Unsicherheiten gibt es immer wieder bei der gendergerechten Sprache. Ist das nur "Emanzen-Getue" oder  ein Zeichen gesellschaftlicher Veränderungen? Sprache wandelt sich. Der nicht-diskriminierende Sprachgebrauch wird spätestens seit der UNESCO-Resolution von 1987 zur Sichtbarmachung der Frau in der Sprache in Deutschland diskutiert. Hintergrund-Informationen und hilfreiche Hinweise zur Umsetzung finden Sie auf den Seiten des MASF oder in der Broschüre der FH Potsdam Sprache im Blick.

Um Missverständnissen zu begegnen, ist es wichtig zu betonen, dass die Verwendung gendergerechter Sprache keinen Zwang darstellen soll. Vielmehr geht es um Anregungen und Empfehlungen. Jede*r soll die Sprache verwenden, die ihm*ihr zusagt.


Das Präsidium der HNEE hat sich am 22.01.2015 auf die einheitliche Verwendung folgender Schreibweisen in allen rechtsverbindlichen Dokumenten und im Schriftverkehr geeinigt:



  1. Beidnennung: z.B. Studentinnen und Studenten, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ob dabei zuerst Männer und dann Frauen oder umgekehrt genannt werden, ist nicht entscheidend. Zu empfehlen bei Ansprachen, Begrüßungsformeln, Ausschreibungen, in Texten, wenn dabei die Verlängerung nicht den Textfluss stört. Diese Form der Sprache geht nicht über ein binäres Geschlechtssystem hinaus.

  2. neutrale Formen: z.B. Studierende, Personal, Hochschulangehörige, Kommissionsmitglieder, Lehrkräfte. Sehr zu empfehlen, weil ohne Verlängerung des Textes alle Geschlechter gleichberechtigt benannt sind
  3. Gender-Gap / Stern im Wortinneren: z.B. Mitarbeiter*innen, Bewerber*innen, Professor*innen, Student*innen
    zu empfehlen, wenn Beidnennungen den Text zu sehr verlängern oder keine neutrale Form verwendet werden kann.

    Diese Form kann nicht immer verwendet werden: wie z.B. bei Arzt oder Ärztin oder bei Änderungen der Form durch Deklination bei Fällen oder Anzahl, es geht z.B. nicht bei "die Hochschulleitung wünscht allen Professoren*innen ..."  da es keine Professoreninnen gibt.



Die Generalklausel "Es werden nur männliche Bezeichnungen verwendet und damit selbstverständlich auch alle weiblichen Personen gemeint." erfüllt die Anforderungen gendergerechter Sprache nicht, denn "Mitmeinen" ist nicht "Nennen".


Weitere Informationen zum Thema können dem BBB-Merkblatt M 19 "Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" oder dem Leitfaden "Gender in der Verwaltungssprache" entnommen werden.

Unterstützung durch entsprechende Software kann unter http://gendering.codeplex.com geladen werden. Mit Hilfe von Gendering Add-In lassen sich geschriebene Texte auf gendergerechte Sprache prüfen und Vorschläge für genderneutrale Wörter oder Formulierungen finden.


Positionierungen gegen Diskriminierung


Wie und wo sich die Hochschule gegen Diskriminierung positioniert, können Sie diesem Infoblatt  entnehmen.