Die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, die durch den Sachkundenachweis für Holzschutz am Bau beurkundet wird, weist die in DIN 68 800, Teil 4 geforderte Qualifikation nach und besagt, dass der / die Inhaber*in über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt.
Der Sachkundenachweis »Holzschutz am Bau« dient allen Personen, die eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Altbausanierung ausüben und ihre Kompetenz als sachkundige Mitarbeiter*in in Bau- und Sanierungsfirmen, als Architekt*in / Bauleiter*in in der Bauvorbereitung und / oder Kontrolle der fachgerechten Ausführung erweitern wollen.
Die Weiterbildung findet vom 09.02. bis 02.03.2026 im Zeitraum 9 bis 16:15 Uhr statt.
Eine verbindliche Anmeldung bis 09.01.2025 ist notwendig.