Gremien und Beauftragte der HNEE
Die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts und als Einrichtung des Landes Brandenburg zur akademischen Selbstverwaltung verpflichtet. Diese gewährleistet transparente und demokratische Entscheidungen unter Beteiligung der Hochschulmitglieder. Ein zentraler Bestandteil der Selbstverwaltung ist die Gremienarbeit. Die verschiedenen Gremien ermöglichen es, unterschiedliche Perspektiven einzubinden und komplexe Themen fundiert zu beraten. Ergänzend dazu übernehmen zahlreiche Beauftragte besondere Aufgaben. Sie stellen sicher, dass wichtige Querschnittsthemen kontinuierlich berücksichtigt werden und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur verantwortungsvollen Weiterentwicklung der Hochschule.
Beauftragte
Die Beauftragten der HNEE sind verantwortlich für die Wahrnehmung besonderer Anliegen der Hochschulmitglieder. Ihr Aufgabenbereich umfasst Beratung und Betreuung, die Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung dienstlicher Abläufe sowie die Anregung von Maßnahmen an die Hochschulleitung. Darüber hinaus übernehmen sie Kontrollfunktionen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte (nach § 76 BbgHG) berät und unterstützt die Hochschulleitung und weiteren Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen Fragen der Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere bei Zielsetzungen, Struktur- und Personalentscheidungen sowie bei der Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied in der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG).
Sie erreichen die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Jenny Pöller sowie ihre Vertretungen (Dr.in Nadine Herold & Anke Sange) über gleichstellung(at)hnee.de
Die Gleichstellungsbeauftragte wird zudem von dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den Departments sowie der Verwaltung unterstützt.
- Department Wald Holz Umwelt: Kristin Baier (Stellvertretung: Anna Mitscherling)
- Department Landschaft Gesellschaft Wirtschaft: Prof. Dr. Heike Molitor (Stellvertretung: Dr. Jenny Hammerich)
- Verwaltung: Vera Clauder
Die Gleichstellungsarbeit ist Teil des Netzwerks für Vielfalt und Chancengleichheit.
Beauftragter für Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte der HNEE erfüllt seine Aufgaben gemäß dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz und verfügt über ein umfassendes Informationsrecht gegenüber allen datenverarbeitenden Stellen der Hochschule.
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (sogenannte „Datenpanne“) bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Für IT-bezogene Vorfälle senden Sie bitte zusätzlich eine E-Mail an die Zentrale IT unter: itsz@hnee.de, damit schnellstmöglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
Definition: Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bezeichnet gemäß Art. 4 Nr. 12 DS-GVO eine Sicherheitsverletzung, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von personenbezogenen Daten führt.
Weitere Informationen finden Sie im internen Bereich.
Zu CampusWorks
Bei Fragen steht Ihnen Prof. Dr. Jens Müller unter +49 3334 657-582 oder datenschutz(at)hnee.de gern zur Verfügung.
Open Access
Open Science Officer und Open-Access-Beauftragte der HNEE und mit der Umsetzung der Open Access Policy als Koordinationsstelle beauftragt: Ian Wolff.
Anfragen zu Themen um Open Access (Open-Access-Publikationsfonds, Zweitveröffentlichungen, Publikationsserver OPUS4) sowie zu den Beratungsmöglichkeiten: Marcel Nieme.
Die Beauftragte für Antidiskriminierung (nach § 77 BbgHG) sensibilisiert Hochschulangehörige im Themenfeld Rassismus und unterstützt die Entwicklung der Hochschulmitglieder zu einem weltoffeneren Umgang miteinander.
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf steht Ihnen Maria Seidel unter antira(at)hnee.de gerne zur Verfügung.
Die Anti-Rassismusarbeit ist Teil des Netzwerks für Vielfalt und Chancengleichheit und Bestandteil des Projekts Gewinnung und Entwicklung von professoralem Nachwuchs an Fachhochschulen.
Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis
Die Ombudspersonen werden gemäß der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten eingesetzt. Sie dienen als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um gute wissenschaftliche Praxis sowie für Hinweise auf vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten.
Die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der HNEE legen die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis fest und regeln den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie gilt für alle Mitglieder und Angehörige der HNEE, die in Lehre und Forschung tätig sind sowie diejenigen, die durch ihre Arbeit den wissenschaftlichen Bereich unterstützen. Die Leitlinien basieren auf dem Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Alternativ können sich Mitglieder und Angehörige der HNEE an das überregional tätige Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland wenden.
Für Fragen stehen Ihnen Prof. Dr. Anna Maria Häring unter Anna.Haering(at)hnee.de sowie Prof. Dr.-Ing. Eckart Kramer unter ekramer(at)hnee.de zur Verfügung.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Integration und Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz ein. Sie überwacht die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften, beantragt präventive Maßnahmen und unterstützt Betroffene durch Beratung und Intervention bei berechtigten Anliegen. In allen relevanten Angelegenheiten ist sie vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin frühzeitig zu informieren und einzubeziehen.
Bei Fragen stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Stefanie Seidel (Schwerbehindertenvertretung) unter +49 3334 657-122
Susanne Löffler (Stellv.Schwerbehindertenvertretung) unter +49 3334 657-266
Beide erreichen Sie unter sbv(at)hnee.de.
Unterlagen per Post können gern in der Poststelle auf dem Stadtcampus in Haus 3 abgegeben werden.
Beauftragte für Hochschulmitglieder mit Behinderung und Erkrankung
Gemäß dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 78) wirkt die Beauftragte bei der Organisation der Studienbedingungen nach den Bedürfnissen Studierender mit Beeinträchtigung mit. Die Tätigkeiten der Beauftragten für die Belange von Hochschulmitgliedern und deren Angehörigen mit Behinderung konzentrieren sich auf den Themenbereich Studium und Studierende mit Behinderung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
- Beratung der Studierenden und deren Angehörigen zu Möglichkeiten der Barrierefreiheit im Studium
- Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen
- Beratung der Hochschulleitung und -verwaltung bei der strukturell-barrierefreien Weiterentwicklung der Studienbedingungen
- Entwicklung angemessener Vorkehrungen
- Mitwirkung im Netzwerk der Beauftragten im Land Brandenburg
- Beteiligung an den Steuerungsgruppen zur digitalen und baulichen Barrierefreiheit sowie des studentischen Gesundheitsmanagements
Bei Fragen steht Ihnen Vera Clauder unter barrierefrei(at)hnee.de zur Verfügung.
Barrierefreiheit bedeutet für unsere Hochschule der umfassende Zugang und die uneingeschränkte Möglichkeit, alle Bereiche des Studienlebens wahrnehmen zu können. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen sämtliche Angebote an unserer Hochschule ohne Sonderregelungen oder individuelle Lösungen nutzen können, die eine Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen fördern könnten. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung hat es sich zur Aufgabe gemacht, barrierefreie Studiengänge auf infrastruktureller Ebene sowie bedarfsgerechte Studienbedingungen und inklusive Kommunikationsformen zu ermöglichen.
Tierschutzbeauftragter
Einrichtungen, an denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, sind verpflichtet, einen Tierschutzbeauftragten zu bestellen.
Der Tierschutzbeauftragte der Hochschule für nachhaltige Entwicklung ist für
- die Beratung von Forschenden, die Tierversuche planen bzw. durchführen,
- die Sicherstellung des Tierwohls bei Haltung und Versuchen sowie
- die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften
verantwortlich. Der Tierschutzbeauftragte agiert weisungsfrei, um das Wohlergehen der Tiere als Mitgeschöpfe sicherzustellen.
Die Kernaufgaben im Detail:
- Beratung: Unterstützung von Wissenschaftler*innen bei der Planung und Durchführung von Tierversuchen sowie bei der artgerechten Haltung und Pflege
- Antragsverfahren: Prüfung und Begutachtung von Anträgen auf Genehmigung von Tierversuchsvorhaben. Der Tierschutzbeauftragte nimmt zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung und legt diese Stellungnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen vor
- Überwachung: Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften, Auflagen und Genehmigungen, inklusive der Durchführung von Kontrollen vor Ort.
- Dokumentation: Mitwirkung bei der Dokumentation von Tierversuchen und der Erfassung von Haltungsbedingungen.
Bei Fragen steht Ihnen Prof. Dr. Andreas Linde unter Andreas.Linde(at)hnee.de zur Verfügung.
Beauftragter für Korruptionsprävention
Der Beauftragte für Korruptionsprävention der HNEE fungiert als Ansprechperson für Beschäftigte, Bürger*innen und die Hochschulleitung in allen Fragen der Korruptionsvorsorge. Die Aufgaben werden gemäß der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg vom 7. Juni 2011 wahrgenommen.
Korruption schädigt die Wirtschaft, behindert fairen Wettbewerb und untergräbt das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung. Ein demokratischer Rechtsstaat muss Korruption entschieden entgegenwirken. Besonders in der öffentlichen Verwaltung ist es essenziell, korruptes Verhalten frühzeitig zu verhindern.
Die rechtlichen Grundlagen zur Korruptionsprävention finden sich in der genannten Richtlinie sowie in der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten und der Ministerien zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und Vorteilen (VV VAnBGV).
Bei Fragen steht Ihnen der betriebliche Antikorruptionsbeauftragte Dr. Bernhard Götz unter +49 3334 657-477 oder korruptionspraevention(at)hnee.de gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie demnächst im internen Bereich.
Zu CampusWorks
Kommissionen
Die Kommissionen der Hochschule beraten den Senat in grundsätzlichen Angelegenheiten ihrer jeweiligen Fachgebiete und bringen sich aktiv in die Entscheidungsprozesse ein. Sie erarbeiten Empfehlungen zu Themen wie Forschung, Lehre, Haushalt, Medien & IT sowie Gleichstellung.
Die Kommissionen setzen sich aus Vertreter*innen aller Statusgruppen der Hochschule zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder richtet sich nach der Amtszeit des Senats.
Kommission für Studium und Lehre
Die Kommission für Studium und Lehre berät den Senat in grundsätzlichen Fragen der Lehre, des Studiums und der Prüfungen und bringt sich in die entsprechenden Entscheidungsprozesse ein. Sie entwickelt Empfehlungen u. a. zur Studienreform, zur Koordination von Studien- und Prüfungsordnungen, zur Evaluation der Lehre sowie zur Weiterbildungsplanung und Pflege der Alumni-Beziehungen.
Der Vorsitz ist an die Vizepräsidentschaft für Studium und Lehre gebunden.
Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
- aus jeder School zwei Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrenden,
- je ein*e Vertreter*in der Gruppen der akademischen Mitarbeitenden sowie der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung,
- zwei Vertreter*innen der Studierendenschaft.
Die Amtszeit entspricht der des Senats. Die Leitungen der Undergraduate School und der Graduate School gehören der Kommission beratend an, sofern sie nicht als stimmberechtigte Mitglieder benannt wurden.
Die Kommission ist unter studienkommission(at)hnee.de erreichbar.
Zentrale Kommission für Forschung und Transfer zugleich Ethikkommission
Die Kommission für Forschung und Transfer berät den Senat in grundsätzlichen Fragen der Forschung, Entwicklung und des Transfers und bringt sich aktiv in die Entscheidungsfindung ein. Sie erarbeitet u.a. Empfehlungen zu Themen wie Forschungsberichterstattung, Nachwuchsförderung, Zusammenarbeit mit externen Partner*innen sowie zur Struktur hochschuleigener Forschungs- und Transfereinrichtungen.
Der Vorsitz ist an die Vizepräsidentschaft für Forschung und Transfer gebunden.
Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
- vier Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrenden,
- je ein*e Vertreter*in der Gruppen der akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung.
Ihre Amtszeit entspricht der des Senats.
Haushaltskommission
Die Haushaltskommission berät den Senat in allen grundsätzlichen Angelegenheiten zur Struktur und Ausstattung der Hochschule und wirkt an der Entscheidungsfindung mit. Sie erarbeitet Empfehlungen zur personellen und finanziellen Ausstattung, zu Struktur- und Entwicklungsplänen, zu Verteilungskriterien für Personal und Haushaltsmittel sowie zur Investitionsplanung.
Den Vorsitz führt die Kanzlerin bzw. der Kanzler.
Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
- vier Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrenden,
- je eine Vertreter*in der Gruppen der akademischen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung sowie der Studierenden.
Die Leitungen der Departments und Schools sind beratende Mitglieder, sofern sie nicht als stimmberechtigte Mitglieder benannt sind. Die Amtszeit entspricht der des Senats.
Kommission für Medien & IT
Die Kommission für Medien & IT berät den Senat in allen grundsätzlichen Fragen rund um Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien an der Hochschule. Sie entwickelt Empfehlungen zu Themen wie IT-Infrastruktur, digitaler Lehre, Medienkompetenz, Datenschutz sowie zur Weiterentwicklung und Integration neuer Technologien.
Den Vorsitz führt ein*e Beauftragte*r für Medien und IT. Sie bzw. er kann sich durch Mitarbeitende der zuständigen IT- und Medieneinheiten vertreten und unterstützen lassen.
Die Kommission setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern verschiedener Statusgruppen zusammen:
- Vertreter*innen der Hochschullehrenden,
- Vertreter*innen der akademischen Mitarbeitenden,
- Vertreter*innen der Studierenden sowie
- Vertreter*innen der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung.
Die Amtszeit richtet sich nach der Amtszeit des Senats.
Kommission für Gleichstellung
Die Kommission für Gleichstellung berät den Senat in grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichstellung und Chancengleichheit an der Hochschule. Sie entwickelt Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Sensibilisierung für Diversität und Antidiskriminierung.
Den Vorsitz führt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie kann sich durch die stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten vertreten und unterstützen lassen.
Die Kommission besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern verschiedener Statusgruppen:
- zwei Vertreter*innen der Hochschullehrenden,
- zwei Vertreter*innen der akademischen Mitarbeitenden,
- zwei Vertreter*innen der Studierenden sowie
- zwei Vertreter*innen der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung.
Hinzukommen zwei Vertreter*innen des Senats und zwei Vertreter*innen aus dem Präsidium.
Die Mitglieder werden von ihren jeweiligen Statusgruppen im Senat benannt. Die Amtszeit entspricht der Amtszeit des Senats.
Sie erreichen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unter gleichstellung(at)hnee.de.
Hochschulrat
Der Hochschulrat der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) bringt externe Expertise aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Vielfalt ermöglicht es, Entwicklungen differenziert zu betrachten, blinde Flecken zu identifizieren und neue Impulse für die Hochschule abzuleiten. Das Gremium begleitet die Arbeit der HNEE beratend, gibt konstruktives Feedback und unterstützt dabei, das Profil der Hochschule weiterzuentwickeln. Zudem fördert es den Ausgleich zwischen gesellschaftlichen Erwartungen und den strategischen Zielen der HNEE. Die Mitglieder werden für vier Jahre berufen; das Gremium tagt zwei- bis dreimal jährlich.
Abgebildet sind v.l.n.r: TUM School of Life Sciences Prof. Dr. Michaela Eder, Geschäftsleitung FiBL Schweiz Dr. Jürn Sanders, Leiter Bildungsarbeit bei Greenpeace Dr. Dietmar Kress, vorn Leitung ZIM an der Universität Paderborn Prof. Dr. Gudrun Oevel, dahinter Vorstandsmitglied der Stiftung Innovation in der Hochschullehre Dr. Antje Mansbrügge, vorn Vorstandsvorsitzende der Joachim Herz Stiftung Prof. Dr.-Ing. Sabine Kunst, dahinter von der Leuphana Universität Lüneburg Prof. Dr. Henrik von Wehrden, dann Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH Sebastian Saule und Masterstudierende Judith Blättler von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg