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Bewerbungszeitraum
Sommersemester:
für das erste Semester: 1.12. bis 31.1.
Wintersemester:
für höhere Fachsemester: 1.3. bis 15.7.
Sie können sich auch für einzelne Kurse anmelden, infomieren Sie sich dafür bie unserem Weiterbildungsangebot.
Bitte legen Sie im Online-Bewerbungsportal ein Bewerber*innenkonto an. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Bestätigung mit Ihrem Benutzernamen und einem Passwort. Nun können Sie sich anmelden und mit der Eingabe aller für die Bewerbung erforderlichen Angaben und dem Hochladen Ihrer Unterlagen beginnen. Nach dem Abschicken der Online-Bewerbung gelangen Sie über den Button "Drucken" zu einer Zusammenfassung Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung. Wir empfehlen Ihnen diese auszudrucken und zu überprüfen. Sollten Sie nach dem Abschicken der Bewerbung einen Fehler festgestellt haben, wenden Sie sich bitte bis Bewerbungsschluss per E-Mail an uns.
- Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, mit dem 240 ECTS-Leistungspunkte erworben wurden (i.d.R. Diplom, Magister, Master, Staatsexamen) und mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
- Wenn Sie bisher nur 210 ECTS-Leistungspunkte oder 180 ECTS-Leistungspunkte durch ein Studium erworben haben, können Sie die fehlenden Punkte durch das Ablegen einer Eingangsprüfung nachholen. Wir beraten Sie gern zu den Einzelheiten.
- Auch ohne Hochschulabschluss kann das Studium angetreten werden, wenn neben der Eingangsprüfung mindestens fünf Jahre beruflicher Tätigkeit in verantwortlicher Position nachgewiesen werden. Bitte kommen Sie auf uns zu.
- Zeugnis und Urkunde des Hochschulabschlusses
- Falls für den Zugang erforderlich: Nachweis über erfolgreich abgeschlossenes Zertifikatsmodul bzw. Eingangsprüfung
- Schulischer und beruflicher Werdegang (tabellarischer Lebenslauf)
- Arbeitszeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise
Bewerbungszeitraum
Sommersemester:
für das erste Semester: 1.11. bis 1.12. aus einem Nicht-EU-Staat bzw. 1.12. bis 15.1. aus EU-/EWR-Staat
Wintersemester:
für höhere Fachsemester: 1.3. bis 1.6. aus einem Nicht-EU-Staat bzw. 1.3. bis 15.7. aus EU-/EWR-Staat
Jetzt über uni-assist bewerben
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig, wenn Sie für das Studium ein Visum beantragen müssen. Die Bearbeitungszeiten sind teilweise sehr lang.
Haben Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben, dann bewerben Sie sich - unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft - nicht direkt an unserer Hochschule, sondern über das Bewerbungsportal von uni-assist e.V. Dies ist eine Servicestelle zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen für viele Hochschulen in Deutschland. Auf der Internetseite von uni-assist werden Sie über den Bewerbungsablauf informiert. Bitte beachten Sie auch die Länderhinweise auf dem Portal von uni-assist.
Ist die Bewerbung vollständig und erfüllt sie die formalen Zulassungsbedingungen, wird uni-assist Ihre Bewerbung an unsere Hochschule weiterleiten. Nach dem Import Ihrer Bewerbung in unser Bewerbungsportal erhalten Sie eine E-Mail mit Zugangsdaten zum Bewerbungsportal der HNEE, damit Sie den Status Ihrer Bewerbung weiterverfolgen können.
- Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, mit dem 240 ECTS-Leistungspunkte erworben wurden (i.d.R. Diplom, Magister, Master, Staatsexamen). mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
- Wenn Sie bisher nur 210 ECTS-Leistungspunkte oder 180 ECTS-Leistungspunkte durch ein Studium erworben haben, können Sie die fehlenden Punkte durch das Ablegen einer Eingangsprüfung nachholen. Wir beraten Sie gern zu den Einzelheiten.
- Auch ohne Hochschulabschluss kann das Studium angetreten werden, wenn neben der Eingangsprüfung mindestens fünf Jahre beruflicher Tätigkeit in verantwortlicher Position nachgewiesen werden. Bitte kommen Sie auf uns zu.
Bewerber*innen mit ausländischer Bildungsbiografie müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER) nachweisen.
Sie können auf der Internetseite von uni-assist überprüfen, ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich über das Bewerbungsportal von uni-assist hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht vollständig sein kann und weitere Unterlagen angefordert werden können.
- Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses inkl. Notendurchschnitt und Transcript of Records (siehe auch Länderhinweise uni-assist)
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- sonstige für die Masterzugangsberechtigung relevante Bescheinigungen (z. B. Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei Bewerbung aus China, Indien, der Mongolei oder Vietnam, Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung) Falls vorhanden: Zertifikate, Zeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise
- Falls für den Zugang erforderlich: Nachweis über erfolgreich abgeschlossenes Zertifikatsmodul bzw. Eingangsprüfung
- Schulischer und beruflicher Werdegang (tabellarischer Lebenslauf)
- Arbeitszeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise
- bei ausländischer Bildungsbiografie: Sprachzertifikat Deutsch C1 gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER
Ausländische Zeugnisse müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche oder englische Sprache übersetzt werden.
Das Anmeldeformuar für die Teilnahme am Zertifikatsprogramm oder an einzelnen Kursen erhalten Sie vom → Weiterbildungszentrum.
Eine Gasthörerschaft ist in der Abteilung Studierendenservice in der Regel vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu beantragen (Gasthörerantrag).
Zu Lehrveranstaltungen bis zu einem Umfang von 8 Semesterwochen können als Gasthörer*in nicht immatrikulierte Personen auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität aufgenommen werden.
Die Gasthörerschaft ist in der Regel gebührenpflichtig. Von Studierenden werden keine Gebühren erhoben. Die Gasthörerschaft für Interessierte mit Fluchthintergrund ist kostenlos.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Lehrgebieten wird schriftlich bestätigt. Die Teilnahme an Prüfungen ist ausgeschlossen.
Formgebundene Anträge sind im Bewerbungszeitraum per Post oder per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice & International Office zu richten.
FAQ zu Bewerbung und Zulassung
In der Regel können alle Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zugelassen werden. Wird erwartet, dass die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, wird ein Studiengang zulassungsbeschränkt angeboten. Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren an die Bewerber*innen vergeben. Dabei werden mehrere Ranglisten gebildet. Die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit des zuletzt zugelassenen Bewerbers bzw. der zuletzt zugelassenen Bewerberin bestimmt die Auswahlgrenze des jeweiligen Jahres.
Ja, Sie können sich an unserer Hochschule für zwei Studiengänge gleichzeitig bewerben. Sie können sich gern frühzeitig mit uns beraten, welcher Studiengang der passendste für Sie sein könnte. Bitte melden Sie sich dazu unter studieren(at)hnee.de für eine Terminvereinbarung. Beratungen sind sowohl telefonisch, online als auch persönlich möglich.
Zulassungs-, Ablehnungs- oder Ausschlussbescheide werden im Online-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird eine Information dazu an die im Bewerber-Account hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Die Bescheide bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in der Regel zwei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studienganges verschickt.
- Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, mit dem 240 ECTS-Leistungspunkte erworben wurden (i.d.R. Diplom, Magister, Master, Staatsexamen)
- mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
- Wenn Sie bisher nur 210 ECTS-Leistungspunkte oder 180 ECTS-Leistungspunkte durch ein Studium erworben haben, können Sie die fehlenden Punkte durch das Ablegen einer Eingangsprüfung nachholen. Wir beraten Sie gern zu den Einzelheiten.
- Auch ohne Hochschulabschluss kann das Studium angetreten werden, wenn neben dem Ablegen der Eingangsprüfung mindestens fünf Jahre beruflicher Tätigkeit, davon mindestens zwei Jahre in verantwortlicher Position, nachgewiesen werden. Bitte kommen Sie auf uns zu
Ein Wechsel von Zertifikatskurs bzw -programm in den Masterstudiengang ist möglich.
Bei einem Wechsel vom Zertifikatsprogramm in den Master werden die Gebühren anteilig und Leistungen komplett angerechnet.
Bei einem späteren Wechsel vom Belegen von Einzelzertifikatskursen in den Master werden die Gebühren von bis zu zwei Kursen und Leistungen komplett angerechnet.