Numerus Clausus Werte (NC)

Einige unserer Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, das heißt, dass ein Auswahlverfahren durchgeführt wird, weil nicht alle Bewerber*innen einen Studienplatz erhalten können.

Folgendes Datei zeigt die Auswahlgrenzen (Numerus Clausus) der letzten Auswahlverfahren für zu diesem Zeitpunkt örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Auswahlgrenzen geben Auskunft darüber, bis zu welcher Durchschnittsnote und Wartezeit Studienplätze in den zurückliegenden Semestern für zulassungsbeschränkte Studiengänge vergeben wurden.

Beachten Sie bitte, dass aus der hier abgebildete Numerus Clausus keine Prognosen über die Zulassungschancen in künftigen Vergabeverfahren abgeleitet werden können.

Die hier veröffentlichten Auswahlgrenzen ergeben sich zu jedem Semester aus der Zahl der zu vergebenen Studienplätze und den Durchschnittsnoten und Wartesemestern der Bewerberbenden und müssen nicht für das nächste Auswahlverfahren zutreffen.