Personalräte der HNEE
Die Personalräte setzen sich für die Interessen der Beschäftigten an der HNEE ein. Sie sind Ansprechpersonen für Fragen, Anliegen und Anregungen und bringen die Perspektive der Mitarbeitenden in Entscheidungen der Hochschule ein.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
Mitbestimmung und Austausch
- Durchführung von Personalversammlungen
- Beteiligung an hochschulrelevanten Entscheidungen
Unterstützung der Beschäftigten
- Entgegennahme und Weiterleitung von Anliegen und Beschwerden
- Einsatz für die Einhaltung von Rechten und Schutzvorschriften
Chancengleichheit
- Unterstützung der Integration und Förderung schwerbehinderter Beschäftigter in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
Dabei arbeiten die Personalräte vertrauensvoll mit den zuständigen Bereichen der Hochschule zusammen. Grundlage ihrer Arbeit sind gesetzliche Regelungen, Tarifverträge und weitere Bestimmungen. Das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg (PersVG) regelt die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Personalräte.
Die Personalräte stehen den Beschäftigten bei Fragen, Anliegen und Anregungen zur Verfügung.
Personalvertretungen
Personalrat für Beamte und Beschäftigte
- zuständig für Professor*innen und Mitarbeitende in Technik und Verwaltung
- personalrat-tv(at)hnee.de
Personalrat für das wissenschaftliche Personal
- zuständig für akademische Mitarbeitende
- personalrat-am(at)hnee.de
Hauptpersonalrat
- zuständig für alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
- hpr.mwfk(at)mwfk.brandenburg.de
Rechtsgrundlagen
In Brandenburg regeln folgende Gesetze die Amtsausübung eines Personalrats:
→ Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg
→ Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg
→ Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg