Personalräte der HNEE

Die Personalräte setzen sich für die Interessen der Beschäftigten an der HNEE ein. Sie sind Ansprechpersonen für Fragen, Anliegen und Anregungen und bringen die Perspektive der Mitarbeitenden in Entscheidungen der Hochschule ein.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

Mitbestimmung und Austausch

  • Durchführung von Personalversammlungen
  • Beteiligung an hochschulrelevanten Entscheidungen

Unterstützung der Beschäftigten

  • Entgegennahme und Weiterleitung von Anliegen und Beschwerden
  • Einsatz für die Einhaltung von Rechten und Schutzvorschriften

Chancengleichheit

  • Unterstützung der Integration und Förderung schwerbehinderter Beschäftigter in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

Dabei arbeiten die Personalräte vertrauensvoll mit den zuständigen Bereichen der Hochschule zusammen. Grundlage ihrer Arbeit sind gesetzliche Regelungen, Tarifverträge und weitere Bestimmungen. Das Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg (PersVG) regelt die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Personalräte.

Die Personalräte stehen den Beschäftigten bei Fragen, Anliegen und Anregungen zur Verfügung.

Personalvertretungen

Personalrat für Beamte und Beschäftigte

zu Campusworks

Personalrat für das wissenschaftliche Personal

zu Campusworks

Hauptpersonalrat

Rechtsgrundlagen

In Brandenburg regeln folgende Gesetze die Amtsausübung eines Personalrats:

→ Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg

→ Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg

→ Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg​​​​​​​