Beauftragte der HNEE
Die Beauftragten der HNEE sind verantwortlich für die Wahrnehmung besonderer Anliegen der Hochschulmitglieder. Ihr Aufgabenbereich umfasst Beratung und Betreuung, die Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung dienstlicher Abläufe sowie die Anregung von Maßnahmen an die Hochschulleitung. Darüber hinaus übernehmen sie Kontrollfunktionen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte (nach § 76 BbgHG) berät und unterstützt die Hochschulleitung und weiteren Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen Fragen der Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere bei Zielsetzungen, Struktur- und Personalentscheidungen sowie bei der Erstellung und Umsetzung des → Gleichstellungskonzeptes. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied in der → Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG).
Sie erreichen die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Jenny Pöller sowie ihre Vertretungen (Dr.in Nadine Herold & Anke Sange) über → gleichstellung(at)hnee.de
Die Gleichstellungsbeauftragte wird zudem von dezentralen Gleichstellungsbeauftragten in den Departments sowie der Verwaltung unterstützt.
- Department Wald Holz Umwelt: Kristin Baier (Stellvertretung: Anna Mitscherling)
- Department Landschaft Gesellschaft Wirtschaft: Prof. Dr. Heike Molitor (Stellvertretung: Dr. Jenny Hammerich)
- Verwaltung: Vera Clauder
Die Gleichstellungsarbeit ist Teil des → Netzwerks für Vielfalt und Chancengleichheit.
Die Beauftragte für Antidiskriminierung (nach § 77 BbgHG) sensibilisiert Hochschulangehörige im Themenfeld Rassismus und unterstützt die Entwicklung der Hochschulmitglieder zu einem → weltoffeneren Umgang miteinander.
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Maria Seidel → antira(at)hnee.de
Die Anti-Rassismusarbeit ist Teil des → Netzwerks für Vielfalt und Chancengleichheit und Bestandteil des Projekts → Gewinnung und Entwicklung von professoralem Nachwuchs an Fachhochschulen.
Beauftragter für Datenschutz
Der Datenschutzbeauftragte der HNEE erfüllt seine Aufgaben gemäß dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz und verfügt über ein umfassendes Informationsrecht gegenüber allen datenverarbeitenden Stellen der Hochschule.
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (sogenannte „Datenpanne“) bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Für IT-bezogene Vorfälle senden Sie bitte zusätzlich eine E-Mail an die Zentrale IT unter: itsz@hnee.de, damit schnellstmöglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
Definition: Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bezeichnet gemäß Art. 4 Nr. 12 DS-GVO eine Sicherheitsverletzung, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von personenbezogenen Daten führt.
Weitere Informationen finden Sie im internen Bereich.
→ Zu CampusWorks
Bei Fragen steht Ihnen Prof. Dr. Jens Müller unter +49 3334 657-582 oder → datenschutz(at)hnee.de gern zur Verfügung.
Beauftragter für Korruptionsprävention
Der Beauftragte für Korruptionsprävention der HNEE fungiert als Ansprechperson für Beschäftigte, Bürger*innen und die Hochschulleitung in allen Fragen der Korruptionsvorsorge. Die Aufgaben werden gemäß der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg vom 7. Juni 2011 wahrgenommen.
Korruption schädigt die Wirtschaft, behindert fairen Wettbewerb und untergräbt das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung. Ein demokratischer Rechtsstaat muss Korruption entschieden entgegenwirken. Besonders in der öffentlichen Verwaltung ist es essenziell, korruptes Verhalten frühzeitig zu verhindern.
Die rechtlichen Grundlagen zur Korruptionsprävention finden sich in der genannten Richtlinie sowie in der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten und der Ministerien zum Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und Vorteilen (VV VAnBGV).
Bei Fragen steht Ihnen der betriebliche Antikorruptionsbeauftragte Dr. Bernhard Götz unter +49 3334 657-477 oder → korruptionspraevention(at)hnee.de gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie demnächst im internen Bereich.
→ Zu CampusWorks
Ombudsperson
Die Ombudspersonen werden gemäß der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten eingesetzt. Sie dienen als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um gute wissenschaftliche Praxis sowie für Hinweise auf vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten.
Die → Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der HNEE legen die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis fest und regeln den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Sie gilt für alle Mitglieder und Angehörige der HNEE, die in Lehre und Forschung tätig sind sowie diejenigen, die durch ihre Arbeit den wissenschaftlichen Bereich unterstützen. Die Leitlinien basieren auf dem → Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Alternativ können sich Mitglieder und Angehörige der HNEE an das überregional tätige → Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland wenden.
Professur für Politik und Märkte in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Professur für Prozessmanagement und Technologien im Ökolandbau
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Integration und Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz ein. Sie überwacht die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften, beantragt präventive Maßnahmen und unterstützt Betroffene durch Beratung und Intervention bei berechtigten Anliegen. In allen relevanten Angelegenheiten ist sie vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin frühzeitig zu informieren und einzubeziehen.
Bei Fragen stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Stefanie Seidel (Schwerbehindertenvertretung) unter +49 3334 657-122
Susanne Löffler (Stellv.Schwerbehindertenvertretung) unter +49 3334 657-266
oder → sbv(at)hnee.de
Unterlagen per Post können gern in der Poststelle auf dem Stadtcampus in Haus 3 abgegeben werden.
Beauftragte für Hochschulmitgliedern mit Behinderung und Erkrankung
Gemäß dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 78) wirkt die Beauftragte bei der Organisation der Studienbedingungen nach den Bedürfnissen Studierender mit Beeinträchtigung mit. Während die Schwerbehindertenvertretung vorrangig Ansprechperson für die Belange von Mitarbeiter*innen ist, konzentrieren sich die Tätigkeiten der Beauftragten für die Belange von Hochschulmitgliedern und deren Angehörigen mit Behinderung auf den Themenbereich Studium und Studierende mit Behinderung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
• Beratung der Studierenden und deren Angehörigen zu Möglichkeiten der Barrierefreiheit im Studium
• Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen
• Beratung der Hochschulleitung und -Verwaltung bei der strukturell-barrierefreien Weiterentwicklung der Studienbedingungen
• Entwicklung angemessener Vorkehrungen
• Mitwirkung im Netzwerk der Beauftragten im Land Brandenburg
• Beteiligung an den Steuerungsgruppen zur digitalen und baulichen Barrierefreiheit sowie des studentischen Gesundheitsmanagements“
Bei Fragen steht Ihnen stellvertretend gerne Vera Clauder unter barrierefrei(at)hnee.de zur Verfügung.
Unser Verständnis von Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet für unsere Hochschule der umfassende Zugang und die uneingeschränkte Möglichkeit, alle Bereiche des Studienlebens wahrnehmen zu können. Unser Ziel ist es, dass alle Menschen sämtliche Angebote an unserer Hochschule ohne Sonderregelungen oder individuelle Lösungen nutzen können, die eine Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen fördern könnten. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung hat es sich zur Aufgabe gemacht, barrierefreie Studiengänge auf infrastruktureller Ebene sowie bedarfsgerechte Studienbedingungen und inklusive Kommunikationsformen zu ermöglichen.