FAQ zu Bewerbung und Zulassung
Wird erwartet, dass die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, wird ein Studiengang zulassungsbeschränkt angeboten. Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren an die Bewerber*innen vergeben. Dabei werden mehrere Ranglisten gebildet. Die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit des zuletzt zugelassenen Bewerbers bzw. der zuletzt zugelassenen Bewerberin bestimmt die Auswahlgrenze des jeweiligen Jahres.
Hier finden Sie die Auswahlgrenzen der zulassungsbeschränkten Studiengänge des letzten Jahres:
Auswahlgrenzen für zulassungsbeschränkte Studiengänge der vergangenen Jahre
Nein, Sie können sich an unserer Hochschule nur für einen Studiengang bewerben. Sie können sich gern frühzeitig mit uns beraten, welcher Studiengang der passendste für Sie sein könnte. Bitte melden Sie sich dazu via E-Mail für eine Terminvereinbarung. Beratungen sind sowohl telefonisch, online als auch persönlich möglich.
Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem praktischen Teil, ist eine Bewerbung erst dann möglich, wenn beide Teile abgeschlossen sind. Endet zum Beispiel der praktische Teil nach der Bewerbungsfrist, ist eine Bewerbung erst im nächsten Jahr möglich.
Bei einer Bewerbung auf einen Masterstudiengang benötigen wir eine Leistungsbescheinigung Ihrer Hochschule, aus der mindestens 150 ECTS, die vorläufige Durchschnittsnote und das voraussichtliche Studienende hervorgehen.
Zulassungs-, Ablehnungs- oder Ausschlussbescheide werden im Online-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird eine Information dazu an die im Bewerber-Account hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Die Bescheide bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in der Regel zwei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studienganges verschickt.