Kommissionen der HNEE

Die Kommissionen der Hochschule beraten den → Senat in grundsätzlichen Angelegenheiten ihrer jeweiligen Fachgebiete und bringen sich aktiv in die Entscheidungsprozesse ein. Sie erarbeiten Empfehlungen zu Themen wie Forschung, Lehre, Haushalt, Medien & IT sowie Gleichstellung.

Die Kommissionen setzen sich aus Vertreter*innen aller Statusgruppen der Hochschule zusammen. Die Amtszeit der Mitglieder richtet sich nach der Amtszeit des Senats. 

Kommission für Studium und Lehre

Die Kommission für Studium und Lehre berät den Senat in grundsätzlichen Fragen der Lehre, des Studiums und der Prüfungen und bringt sich in die entsprechenden Entscheidungsprozesse ein. Sie entwickelt Empfehlungen u. a. zur Studienreform, zur Koordination von Studien- und Prüfungsordnungen, zur Evaluation der Lehre sowie zur Weiterbildungsplanung und Pflege der Alumni-Beziehungen.

Der Vorsitz ist an die Vizepräsidentschaft für Studium und Lehre gebunden.

Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

  • aus jeder School zwei Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrenden,
  • je ein*e Vertreter*in der Gruppen der akademischen Mitarbeitenden sowie der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung,
  • zwei Vertreter*innen der Studierendenschaft.

Die Amtszeit entspricht der des Senats. Die Leitungen der Undergraduate School und der Graduate School gehören der Kommission beratend an, sofern sie nicht als stimmberechtigte Mitglieder benannt wurden.

Die Kommission ist unter → studienkommission(at)hnee.de erreichbar.

Zentrale Kommission für Forschung und Transfer zugleich Ethikkommission

Die Kommission für Forschung und Transfer berät den Senat in grundsätzlichen Fragen der Forschung, Entwicklung und des Transfers und bringt sich aktiv in die Entscheidungsfindung ein. Sie erarbeitet u.a. Empfehlungen zu Themen wie Forschungsberichterstattung, Nachwuchsförderung, Zusammenarbeit mit externen Partner*innen sowie zur Struktur hochschuleigener Forschungs- und Transfereinrichtungen.

Der Vorsitz ist an die Vizepräsidentschaft für Forschung und Transfer gebunden. 

Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

  • vier Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrenden,
  • je ein*e Vertreter*in der Gruppen der akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden sowie der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung.

Ihre Amtszeit entspricht der des Senats.

Haushaltskommission

Die Haushaltskommission berät den Senat in allen grundsätzlichen Angelegenheiten zur Struktur und Ausstattung der Hochschule und wirkt an der Entscheidungsfindung mit. Sie erarbeitet Empfehlungen zur personellen und finanziellen Ausstattung, zu Struktur- und Entwicklungsplänen, zu Verteilungskriterien für Personal und Haushaltsmittel sowie zur Investitionsplanung.

Den Vorsitz führt die Kanzlerin bzw. der Kanzler. 

Die Kommission setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

  • vier Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrenden,
  • je eine Vertreter*in der Gruppen der akademischen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung sowie der Studierenden.

Die Leitungen der Departments und Schools sind beratende Mitglieder, sofern sie nicht als stimmberechtigte Mitglieder benannt sind. Die Amtszeit entspricht der des Senats.

Kommission für Gleichstellung

Die Kommission für Gleichstellung berät den Senat in grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichstellung und Chancengleichheit an der Hochschule. Sie entwickelt Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Sensibilisierung für Diversität und Antidiskriminierung.

Den Vorsitz führt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Sie kann sich durch die stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten vertreten und unterstützen lassen.

Die Kommission besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern verschiedener Statusgruppen:

  • zwei Vertreter*innen der Hochschullehrenden,
  • zwei Vertreter*innen der akademischen Mitarbeitenden,
  • zwei Vertreter*innen der Studierenden sowie
  • zwei Vertreter*innen der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung.

Hinzukommen zwei Vertreter*innen des Senats und zwei Vertreter*innen aus dem Präsidium.

Die Mitglieder werden von ihren jeweiligen Statusgruppen im Senat benannt. Die Amtszeit entspricht der Amtszeit des Senats.