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Bewerbungsfrist
Sommersemester:
für höhere Fachsemester: 1.12. bis 15.1.
Wintersemester:
für höhere Fachsemester: 1.6. bis 15.7.
für das erste Semester: 1.6. bis 15.7.
Bitte registrieren Sie sich zunächst auf dem Bewerbungsportal von Hochschulstart, um die für die Bewerbung notwendigen Identifikationsnummern (Bewerber-ID und BAN) zu erhalten. Danach legen Sie unter https://bewerbung.hnee.de ein Bewerberkonto an. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Bestätigung mit Ihrem Benutzernamen und einem Passwort. Nun können Sie sich anmelden und mit der Eingabe aller für die Bewerbung erforderlichen Angaben und dem Hochladen Ihrer Unterlagen beginnen. Nach dem Abschicken der Online-Bewerbung gelangen Sie über den Button "Drucken" zu einer Zusammenfassung Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung. Wir empfehlen Ihnen diese auszudrucken und zu überprüfen. Sollten Sie nach dem Abschicken der Bewerbung einen Fehler festgestellt haben, melden Sie sich bitte bis Bewerbungsschluss per E-Mail. Sie können den Status Ihrer Bewerbung sowohl auf dem Portal von Hochschulstart als auch auf dem Bewerbungsportal der HNEE verfolgen. Ihre Bewerbung behält auf dem Portal von Hochschulstart den Status „eingegangen“ und wird erst kurz vor der Erstellung der Ranglisten in „gültig“ überführt.
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife oder
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder
- eine berufliche Qualifizierung gemäß §10 Absatz 2 Punkt 6 bis 11 Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 28. April 2014 in der gültigen Fassung (z. B. Meister*in oder Fachwirt*in)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife, beruflich qualifizierte Hochschulzugangsberechtigung (gemäß §10 Absatz 2 Punkt 6 bis 11 Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 28. April 2014 in der gültigen Fassung)
- schulischer und beruflicher Werdegang (tabellarischer Lebenslauf)
- optional und falls bereits abgeleistet: Nachweise über ein mindestens halbjähriges und einschlägiges Praktikum, FÖJ oder Berufsausbildung z. B. Forstwirt*in oder Gärtner*in
Bewerbungszeitraum
Sommersemester:
für höhere Fachsemester: 1.11. bis 1.12.
Wintersemester:
für höhere Fachsemester: 1.4. bis 15.7. aus einem Nicht-EU-Staat sowie aus einem EU-/EWR-Staat
für das erste Semester: 1.4. bis 15.7. aus einem Nicht-EU-Staat sowie aus einem EU-/EWR-Staat
Jetzt über uni-assist bewerben
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig, wenn Sie für das Studium ein Visum beantragen müssen. Die Bearbeitungszeiten sind teilweise sehr lang.
Bitte registrieren Sie sich zunächst auf dem Bewerbungsportal von Hochschulstart, um die für die Bewerbung notwendigen Identifikationsnummern (Bewerber-ID und BAN) zu erhalten. Haben Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben, dann bewerben Sie sich anschließend - unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft - nicht direkt an unserer Hochschule, sondern über das Bewerbungsportal von uni-assist e.V. Dies ist eine Servicestelle zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen für viele Hochschulen in Deutschland. Auf der Internetseite von uni-assist werden Sie über den Bewerbungsablauf informiert. Bitte beachten Sie auch die Länderhinweise auf dem Portal von uni-assist.
Ist die Bewerbung vollständig und erfüllt sie die formalen Zulassungsbedingungen, wird uni-assist Ihre Bewerbung an unsere Hochschule weiterleiten. Nach dem Import Ihrer Bewerbung in unser Bewerbungsportal erhalten Sie eine E-Mail mit Zugangsdaten zum Bewerbungsportal der HNEE, damit Sie den Status Ihrer Bewerbung weiterverfolgen können.
- eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung, die einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
- optional bei EU-Bürgern und falls bereits abgeleistet: Nachweise über ein mindestens halbjähriges und einschlägiges Praktikum, FÖJ oder Berufsausbildung z. B. Forstwirt*in oder Gärtner*in
- sonstige relevante Bescheinigungen (z. B. Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei Bewerbung aus China, Indien, der Mongolei oder Vietnam, Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung)
Bewerber*innen mit ausländischer Bildungsbiografie müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER) nachweisen.
Sie können auf der Internetseite von uni-assist überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich über das Bewerbungsportal von uni-assist hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht vollständig sein kann und weitere Unterlagen angefordert werden können.
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der Originalsprache
- Zur Hochschulzugangsberechtigung können je nach Art des Abschlusses und Herkunftsland unter anderem folgende Dokumente gehören (siehe Länderhinweise uni-assist):
- Schulabschlusszeugnisse mit Notenübersicht
- bereits erbrachte Studienleistungen von 1 bis 2 Studienjahren
- sonstige für die Hochschulzugangsberechtigung relevante Bescheinigungen (z. B. Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei Bewerbung aus China, Indien, der Mongolei oder Vietnam, Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung)
- Sprachzertifikat Deutsch C1 (gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER)
Ausländische Zeugnisse müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche oder englische Sprache übersetzt werden.
Bewerbungszeitraum
Sommersemester: 1.12. bis 15.1.
Wintersemester: 1.6. bis 15.7.
Als Nebenhörer*innen können Sie sich nur für Module des entsprechenden Semesters bewerben. Einen Überblick über die jeweiligen Angebote finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es bezüglich der angebotenen Module, deren Termine und Inhalte zu Änderungen kommen kann.
Studierende, die bereits an einer Hochschule als Haupthörer/in immatrikuliert sind, können je nach Kapazität an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde als Nebenhörer/in aufgenommen werden. Bedingung ist, dass ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich (Parallelstudien) und das gewählte Modul eine sinnvolle Ergänzung zum aufgenommenen Studium ist.
Nebenhörer sind keine Mitglieder der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Sie können mit Zustimmung der jeweiligen Prüferinnen und Prüfer und nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung an Prüfungen teilnehmen. Der Umfang der Prüfungen darf nicht zum Abschluss in einem Studiengang führen. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen dieser Prüfungen besteht nicht. Näheres regelt die geltende Immatrikulationsordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.
Formgebundene Anträge sind im Bewerbungszeitraum per Post oder per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice zu richten.
Die Nebenhörerschaft ist kostenpflichtig. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der HNEE, des AStA und des Studierendenwerk Ost:Brandenburg.
Bewerbungszeitraum
Sommersemester: 1.12. bis 15.1.
Wintersemester: 1.6. bis 15.7.
Als Gasthörer*innen können Sie sich nur für Module des entsprechenden Semesters bewerben. Einen Überblick über die jeweiligen Angebote finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es bezüglich der angebotenen Module, deren Termine und Inhalte zu Änderungen kommen kann.
Eine Gasthörerschaft ist in der Abteilung Studierendenservice in der Regel vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu beantragen (Gasthörerantrag).
Zu Lehrveranstaltungen bis zu einem Umfang von 8 Semesterwochen können als Gasthörer*in nicht immatrikulierte Personen auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität aufgenommen werden.
Die Gasthörerschaft ist in der Regel gebührenpflichtig. Von Studierenden werden keine Gebühren erhoben. Die Gasthörerschaft für Interessierte mit Fluchthintergrund ist kostenlos.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Lehrgebieten wird schriftlich bestätigt. Die Teilnahme an Prüfungen ist ausgeschlossen.
Formgebundene Anträge sind im Bewerbungszeitraum per Post oder per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice zu richten.
Gerne begrüßen wir Sie zu einem → Austauschstudium an der HNEE.
Bewerbungsfristen prüfen
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FAQ zu Bewerbung und Zulassung
Nein, es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen für diejenigen, die ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben haben. Die aktuellen Bewerbungszeiträume finden Sie unter dem Punkt Bewerbung bei jedem Studiengang.
Wird erwartet, dass die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, wird ein Studiengang zulassungsbeschränkt angeboten. Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren an die Bewerber*innen vergeben. Dabei werden mehrere Ranglisten gebildet. Die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit des zuletzt zugelassenen Bewerbers bzw. der zuletzt zugelassenen Bewerberin bestimmt die Auswahlgrenze des jeweiligen Jahres.
Hier finden Sie die Auswahlgrenzen der zulassungsbeschränkten Studiengänge des letzten Jahres:
Auswahlgrenzen für zulassungsbeschränkte Studiengänge der vergangenen Jahre
Ja, Sie können sich an unserer Hochschule für zwei Studiengänge gleichzeitig bewerben. Sie können sich gern frühzeitig mit uns beraten, welcher Studiengang der passendste für Sie sein könnte. Bitte melden Sie sich dazu via E-Mail für eine Terminvereinbarung. Beratungen sind sowohl telefonisch, online als auch persönlich möglich.
Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem praktischen Teil, ist eine Bewerbung erst dann möglich, wenn beide Teile abgeschlossen sind. Endet zum Beispiel der praktische Teil nach der Bewerbungsfrist, ist eine Bewerbung erst im nächsten Jahr möglich.
Bei einer Bewerbung auf einen Masterstudiengang benötigen wir eine Leistungsbescheinigung Ihrer Hochschule, aus der mindestens 150 ECTS, die vorläufige Durchschnittsnote und das voraussichtliche Studienende hervorgehen.
Sie haben die Möglichkeit, sich auch ohne Abitur an unserer Hochschule um einen Studienplatz zu bewerben. Hierfür benötigen Sie den Abschluss der Sekundarstufe I (Realschule), eine einschlägige Berufsausbildung und eine zweijährige Berufserfahrung oder den Meisterabschluss bzw. Fachwirt egal welcher Fachrichtung.
Zulassungs-, Ablehnungs- oder Ausschlussbescheide werden im Online-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird eine Information dazu an die im Bewerber-Account hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Die Bescheide bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in der Regel zwei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studienganges verschickt.