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Bewerbungszeitraum
Sommersemester:
für höhere Fachsemester: 1.12. bis 15.1.
Wintersemester:
für das erste Semester: 1.6. bis 31.8.
für höhere Fachsemester: 1.6. bis 15.7.
Bitte legen Sie unter https://bewerbung.hnee.de ein Bewerberkonto an. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Bestätigung mit Ihrem Benutzernamen und einem Passwort. Nun können Sie sich anmelden und mit der Eingabe aller für die Bewerbung erforderlichen Angaben und dem Hochladen Ihrer Unterlagen beginnen. Nach dem Abschicken der Online-Bewerbung gelangen Sie über den Button "Drucken" zu einer Zusammenfassung Ihrer Angaben in der Online-Bewerbung. Wir empfehlen Ihnen diese auszudrucken und zu überprüfen. Sollten Sie nach dem Abschicken der Bewerbung einen Fehler festgestellt haben, melden Sie sich bitte bis Bewerbungsschluss per E-Mail.
• allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
• fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Fachhochschulreife oder
• berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder
• eine berufliche Qualifizierung gemäß §10 Absatz 1 Punkt 6 bis 11 Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 28. April 2014 in der gültigen Fassung (z. B. Meister oder Fachwirt)
• Praxispartner
• Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife, beruflich qualifizierte Hochschulzugangsberechtigung (gemäß § 9 (2) Nr. 1 bis 11 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 28.04.2014)
• schulischer und beruflicher Werdegang (tabellarischer Lebenslauf)
• Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag
• Kooperations- und Bildungsvertrag
Bewerbungszeitraum
Sommersemester:
für höhere Fachsemester: 1.11. bis 1.12.
Wintersemester:
für das erste Semester: 1.4. bis 15.7. aus einem Nicht-EU-Staat sowie aus einem EU-/EWR-Staat
für höhere Fachsemester: 1.4. bis 15.7. aus einem Nicht-EU-Staat sowie aus einem EU-/EWR-Staat
Jetzt über uni-assist bewerben
Bitte bewerben Sie sich frühzeitig, wenn Sie für das Studium ein Visum beantragen müssen. Die Bearbeitungszeiten sind teilweise sehr lang.
Haben Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben, dann bewerben Sie sich - unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft - nicht direkt an unserer Hochschule, sondern über das Bewerbungsportal von uni-assist e.V. Dies ist eine Servicestelle zur Vorprüfung internationaler Studienbewerbungen für viele Hochschulen in Deutschland. Auf der Internetseite von uni-assist werden Sie über den Bewerbungsablauf informiert. Bitte beachten Sie auch die Länderhinweise auf dem Portal von uni-assist.
Ist die Bewerbung vollständig und erfüllt sie die formalen Zulassungsbedingungen, wird uni-assist Ihre Bewerbung an unsere Hochschule weiterleiten. Nach dem Import Ihrer Bewerbung in unser Bewerbungsportal erhalten Sie eine E-Mail mit Zugangsdaten zum Bewerbungsportal der HNEE, damit Sie den Status Ihrer Bewerbung weiterverfolgen können.
- eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung, die einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht Bewerber*innen mit ausländischer Bildungsbiografie müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER) nachweisen. Sie können auf der Internetseite von uni-assist überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Feststellungsprüfung T-Kurs
- Praxispartner
Folgende Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich über das Bewerbungsportal von uni-assist hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht vollständig sein kann und weitere Unterlagen angefordert werden können.
• Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der Originalsprache
• Zur Hochschulzugangsberechtigung können je nach Art des Abschlusses und Herkunftsland unter anderem folgende Dokumente gehören (siehe Länderhinweise uni-assist):
- Schulabschlusszeugnisse mit Notenübersicht
- bereits erbrachte Studienleistungen von 1 bis 2 Studienjahren
- sonstige für die Hochschulzugangsberechtigung relevante Bescheinigungen (z. B. Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei Bewerbung aus China, der Mongolei oder Vietnam, Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung)
• Sprachzertifikat Deutsch C1 (gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER)
• sonstige relevante Bescheinigungen (z. B. Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei Bewerbung aus China, Indien, der Mongolei oder Vietnam, Nachweis der bestandenen Hochschulaufnahmeprüfung)
• Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag
• Kooperations- und Bildungsvertrag
Bewerber*innen mit ausländischer Bildungsbiografie müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (gemäß “Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen" - GER) nachweisen.
Ausländische Zeugnisse müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche oder englische Sprache übersetzt werden.
Bewerbungszeitraum
Sommersemester: 1.12. bis 15.1.
Wintersemester: 1.6. bis 15.7.
Als Nebenhörer*innen können Sie sich nur für Module des entsprechenden Semesters bewerben. Einen Überblick über die jeweiligen Angebote finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es bezüglich der angebotenen Module, deren Termine und Inhalte zu Änderungen kommen kann.
Studierende, die bereits an einer Hochschule als Haupthörer*in immatrikuliert sind, können je nach Kapazität an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde als Nebenhörer*in aufgenommen werden. Bedingung ist, dass ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen möglich (Parallelstudien) und das gewählte Modul eine sinnvolle Ergänzung zum aufgenommenen Studium ist.
Nebenhörer*innen sind keine Mitglieder der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Sie können mit Zustimmung der jeweiligen Prüfer*innen und nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung an Prüfungen teilnehmen. Der Umfang der Prüfungen darf nicht zum Abschluss in einem Studiengang führen. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen dieser Prüfungen besteht nicht. Näheres regelt die geltende Immatrikulationsordnung der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde.
Formgebundene Anträge sind im Bewerbungszeitraum per Post oder per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice zu richten. Die Nebenhörerschaft ist kostenpflichtig. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der HNEE, des AStA und des Studierendenwerk Ost:Brandenburg.
Bewerbungszeitraum
Wintersemester: 1.6. bis 15.7.
Als Gasthörer*innen können Sie sich nur für Module des entsprechenden Semesters bewerben. Einen Überblick über die jeweiligen Angebote finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es bezüglich der angebotenen Module, deren Termine und Inhalte zu Änderungen kommen kann.
Eine Gasthörerschaft ist in der Abteilung Studierendenservice in der Regel vor Beginn der Lehrveranstaltungen zu beantragen (Gasthörerantrag).
Zu Lehrveranstaltungen bis zu einem Umfang von 8 Semesterwochen können als Gasthörer*in nicht immatrikulierte Personen auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität aufgenommen werden.
Die Gasthörerschaft ist in der Regel gebührenpflichtig. Von Studierenden werden keine Gebühren erhoben. Die Gasthörerschaft für Interessierte mit Fluchthintergrund ist kostenlos.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Lehrgebieten wird schriftlich bestätigt. Die Teilnahme an Prüfungen ist ausgeschlossen.
Formgebundene Anträge sind im Bewerbungszeitraum per Post oder per E-Mail an die Abteilung Studierendenservice zu richten.
Gerne begrüßen wir Sie zu einem → Austauschstudium an der HNEE.
FAQ zu Bewerbung und Zulassung
Muss ich selber ein Unternehmen für das duale Studium suchen?
Ja, die HNEE bietet keine aktive Vermittlung von Praxispartner*innen an, aber Sie können sich bei unseren Kooperationsunternehmen umschauen, ob dort Stellen angeboten werden.
Gibt es eine Übersicht zu Kooperationsunternehmen des Studiengangs?
Ja, die aktuellen Kooperations- & Praxispartner*innen finden Sie im Reiter “Überblick” dieses Studiengangs.
Diese Unternehmen beschäftigen aktuelle Studierende im dualen Studium bei sich. Sie bieten aber nicht automatisch weitere Studienplätze an. Reinschauen schadet aber nicht.
Welche Berufe sind mit dem dualen Studium kombinierbar?
Kombinierbar sind branchentypische Berufe wie bspw.: Zimmerer/Zimmerin, Tischler*in, Holzbearbeitungsmechaniker*in aber auch Industriemechaniker*in mit Aufgaben der Holzbranche (bspw. Holzwerkstoffhersteller*in). Die genaue Liste ist in der Studien- und Prüfungsordnung § 5 Absatz 3 und 4 enthalten. Andere Berufe sind Einzelfallentscheidungen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig für eine Beratung bei uns.
Wo bekomme ich Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz in Kombination mit dem dualen Studium?
Im → Jobportal des Career Service sind gelegentlich auch Ausbildungsstellen bzw. Plätze für das duale Studium ausgeschrieben. Schauen Sie sich auch gerne bei unseren Kooperationspartner*innen um, ob dort Stellen frei sind. Außerdem finden Sie Ausbildungsplätze auch bei der → örtlichen Handwerkskammer (HWK), bei der Industrie- und Handelkammer (IHK) oder bei der Agentur für Arbeit.
Kann ich Unternehmen mit passenden Ausbildungsstellen auch auf das duale Studium hinweisen?
Das hat in der Vergangenheit bei manchen Stellen funktioniert. Wir unterstützen Sie und das Unternehmen gerne bei Fragen zum dualen Studium. Nutzen Sie zur Information des Unternehmens gerne auch die → Webseite für Unternehmen, die Fragen zum dualen Studium aus Unternehmenssicht beantwortet.
Nein, es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen für „Alt-Abiturienten“, die ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben haben. Die aktuellen Bewerbungszeiträume finden Sie unter dem Punkt Bewerbung bei jedem Studiengang.
Wird erwartet, dass die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, wird ein Studiengang zulassungsbeschränkt angeboten. Die Studienplätze werden in einem Auswahlverfahren an die Bewerber*innen vergeben. Dabei werden mehrere Ranglisten gebildet. Die Durchschnittsnote bzw. Wartezeit des zuletzt zugelassenen Bewerbers bzw. der zuletzt zugelassenen Bewerberin bestimmt die Auswahlgrenze des jeweiligen Jahres.
Hier finden Sie die Auswahlgrenzen der zulassungsbeschränkten Studiengänge des letzten Jahres:
Auswahlgrenzen für zulassungsbeschränkte Studiengänge der vergangenen Jahre
Ja, Sie können sich an unserer Hochschule für zwei Studiengänge gleichzeitig bewerben. Sie können sich gern frühzeitig mit uns beraten, welcher Studiengang der passendste für Sie sein könnte. Bitte melden Sie sich dazu via E-Mail für eine Terminvereinbarung. Beratungen sind sowohl telefonisch, online als auch persönlich möglich.
Besteht die Fachhochschulreife aus einem schulischen und einem praktischen Teil, ist eine Bewerbung erst dann möglich, wenn beide Teile abgeschlossen sind. Endet zum Beispiel der praktische Teil nach der Bewerbungsfrist, ist eine Bewerbung erst im nächsten Jahr möglich.
Bei einer Bewerbung auf einen Masterstudiengang benötigen wir eine Leistungsbescheinigung Ihrer Hochschule, aus der mindestens 150 ECTS, die vorläufige Durchschnittsnote und das voraussichtliche Studienende hervorgehen.
Sie haben die Möglichkeit, sich auch ohne Abitur an unserer Hochschule um einen Studienplatz zu bewerben. Hierfür benötigen Sie den Abschluss der Sekundarstufe I (Realschule), eine einschlägige Berufsausbildung und eine zweijährige Berufserfahrung oder den Meisterabschluss bzw. Fachwirt egal welcher Fachrichtung.
Zulassungs-, Ablehnungs- oder Ausschlussbescheide werden im Online-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird eine Information dazu an die im Bewerber-Account hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Die Bescheide bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden in der Regel zwei bis vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist des jeweiligen Studienganges verschickt.