Coronavirus: FAQ für Studierende
Liebe Studierende,
hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur aktuellen Situation und zum Umgang der HNEE mit dem Corona-Virus. Wir sind bemüht, alle Informationen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und auf unserer allgemeinen Corona-Infoseite, die alle wichtigen Updates enthält.
Die HNEE bemüht sich im Interesse ihrer Studierenden darum, Online-Formate als Ersatz für die Präsenzlehre und im Bedarfsfall für Präsenzprüfungen umzusetzen. Allgemein gilt: Sobald die Hochschulen ein Online-Lehrangebot zur Verfügung stellen, sind insbesondere BAföG-Empfängerinnen und -empfänger verpflichtet, an diesem Online-Lehrangebot teilzunehmen, um weiter die jeweiligen BAföG-Leistungen beziehen zu können. Wertfolle Informationen über die Umsetzung der Online-Lehre sind hier zusammengestellt.
Bitte beachten Sie: Bei Rückfragen zu diesen FAQ und weiterem Klärungsbedarf in Bezug auf Ihr Studium stehen Ihnen die Sekretariate der Fachbereiche gern zur Verfügung. Bei Fragen, die sich auf Ihre Bewerbung und Ihre Zulassung sowie den Studierendenstatus beziehen, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an die Abteilung Studierendenservice.
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Ist die Hochschule geöffnet?
Die Gebäude der Hochschule sind ab dem 2.11.2020 für die Öffentlichkeit wieder geschlossen. Zutritt erhalten ausschließlich Hochschulmitglieder sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(Stand: 30.10.2020)
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Die Gebäude der Hochschule sind seit dem 21.09.2020 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr wieder geöffnet.
Folgende Regeln sind beim Betreten des Geländes der Hochschule zwingend zu beachten: Halten Sie sich bitte an die AHA+A+L-Regelungen (Abstand-Hygiene-Alltagsmasken+ (Corona) App + Lüften):
- Halten Sie bitte mind. 1,5 Meter Abstand.
+ Die Installation der Corona-Warn-App wird dringend empfohlen.
+ Achten Sie bitte darauf, dass Räume regelmäßig und ausreichend - mindestens alle 45 Minuten für mindestens 5 Minuten (Stoßlüften) - gelüftet werden.
(Stand: 14.10.2020)
Das Hygienekonzept der HNEE führt alle an der Hochschule ergriffenen Maßnahmen auf und steht ebenfalls auf der allgemeinen Corona-Seite zum Download bereit. (Stand: 29.09.2020)
Bitte achten Sie stets auf die Einhaltung der AHA+L+A-Regeln. Ab dem 2.11.2020 gilt in den Gebäuden der Hochschule und während Veranstaltungen eine generelle Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht wird ab dem 20.01.2021 verschärft: Das Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken ist in allen Gebäuden der HNEE verpflichtend.
Alle Termine sind vollständig und mit entsprechenden Anmerkungen unter www.hnee.de/semestertermine einsehbar.
(Stand: 26.01.2021)
Die Einführungsveranstaltungen finden bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Vorlesungsbeginn statt, werden aber bei einigen Studiengängen auch in die erste Woche nach Vorlesungsbeginn integriert. Die genauen Termine und weitere Angebote der Hochschule zum Studienstart werden auf den jeweiligen Studiengangsseiten sowie unter www.hnee.de/studienstart veröffentlicht. (Stand: 26.01.2021)
Sämtliche Veranstaltungen sind online abzuhalten. In Ausnahmefällen kann der Dekan des jeweiligen Fachbereichs darüber entscheiden, ob eine Präsenzveranstaltung in den Gebäuden der Hochschule mit max. 5 Teilnehmenden unter Einhaltung der AHA+L-Regeln stattfinden darf. Unnötige Kontakte zu anderen Studierenden, Lehrenden oder Mitarbeitenden der HNEE sind zu vermeiden. Weitere mögliche Ausnahmen bilden praktische Übungen, Laborpraktika und Lehrveranstaltungen, deren didaktische Konzepte eine Präsenz erfordern, mündliche und schriftliche Prüfungen sowie Lehrveranstaltungen im Außenraum.
(Stand: 20.01.2021)
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Sämtliche Lehrveranstaltungen sollten online abgehalten werden. Mögliche Ausnahmen bilden Lehrveranstaltungen für Erstsemester, praktische Übungen, Laborpraktika und Lehrveranstaltungen, deren didaktische Konzepte eine Präsenz erfordern, mündliche Prüfungen sowie Lehrveranstaltungen im Außenraum.
(Stand: 30.10.2020)
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Das Wintersemester 2020/2021 wird als so genanntes Hybridsemester mit einer Kombination von digitaler Lehre und Präsenzangeboten stattfinden.
Wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln können nur sehr eingeschränkt Sitzplätze an der HNEE genutzt werden.
Die Planung und Umsetzung erfolgt in den Fachbereichen und Studiengängen. Bei der Planung wird darauf geachtet, dass Präsenzveranstaltungen und digitale Angebote aufeinander abgestimmt sind.
Auf den Verkehrsflächen in den Gebäuden der HNEE ist die Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen. Verkehrsflächen in Gebäuden sind Bereiche, welche die Erschließung von Räumen oder Gebäuden ermöglichen, wie z. B. Flure, Eingangsbereiche, Treppen und Aufzüge. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt bei Lehrveranstaltungen (für Studierende und Lehrpersonen) auch für die Verkehrswege, solange der Sitzplatz bzw. der Stehplatz bei Dozenten*innen nicht eingenommen ist, d.h. beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums sowie bei Bewegungen zwischen den Plätzen. Gleiches gilt auf Flächen und in Räumen, die dazu bestimmt sind, von Studierenden außerhalb von Lehrveranstaltungen für Zwecke des Studiums genutzt zu werden, sowie für die Verpflegungs- und Versorgungseinrichtungen. Die Tragepflicht gilt darüber hinaus immer dann, wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt für alle Bereiche und Tätigkeiten an der HNEE, in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.
(Stand: 29.09.2020)
Ab Montag, 1. Februar 2021, bietet die Mensa auf dem Waldcampus täglich 1 bis 2 Mittagsgerichte zur Selbstabholung von 12 bis 14 Uhr an. Der Verzehr vor Ort in der Mensa wird weiterhin nicht möglich sein. Den Speiseplan können Sie direkt auf der Internetseite des Studentenwerks Frankfurt/Oder entnehmen.
Es wird darum gebeten, eigenes Geschirr mitzubringen. Es kann auch das VYTAL-Mehrwegsystem genutzt werden. Wer sich die kostenlose Vytal-App auf das Smartphone lädt, kann sich dann das Essen ohne Aufpreis in ein Vytal-Mehrweggefäß füllen lassen, welches in den folgenden 10 Tagen in jedem Vytal-Kooperationsbetrieb wieder abgegeben werden kann (in der Mensa bitte einfach in die Geschirrrückgabe stellen).
Fragen hierzu beantwortet Ihnen gern und direkt Herr Gaber vom
Studentenwerk Frankfurt/Oder unter Andreas.Gaber@swffo.de oder 0178 9078252.
(Stand 27.01.2021)
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Beide Mensen sind bis auf Weiteres geschlossen.
(Stand: 20.01.2021)
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Aufgrund der geringen Nachfrage wird die Mensa auf dem Stadtcampus ab dem 30.11.2020 bis auf Weiteres geschlossen.
(Stand: 24.11.2020)
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Trotz der bundesweit getroffenen Einschränkungen öffnet die Mensa auf dem Stadtcampus wie geplant am 2.11.2020 und der Betrieb der Mensa auf dem Waldcampus bleibt zu den eingeschränkten Öffnungszeiten bestehen.
(Stand: 30.10.2020)
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Die Mensa am Waldcampus öffnet derzeit Montag bis Freitag von 11 bis 13 Uhr. Ab dem 2.11.2020 verlängert sich die Öffnungszeit auf 8 bis 14 Uhr. Die Mensa am Stadtcampus öffnet voraussichtlich wieder ab dem 2.11.2020 – dann immer Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr. Änderungen sind in Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung jederzeit möglich. Entsprechende Informationen erfahren Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Frankfurt (Oder).
Stand: 29.09.2020
Veranstaltungen wie Laborpraktika, Exkursionen u.ä., bei denen eine Anwesenheit z.B. wegen der Nutzung von Geräten vor Ort zwingende Voraussetzung für das Erreichen der Lernziele ist, können unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte durchgeführt werden. In Innenräumen dürfen maximal 5 Peronen zusammen kommen und das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist erforderlich.
(Stand: 20.01.2021)
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Veranstaltungen wie Laborpraktika, Exkursionen u.ä., bei denen eine Anwesenheit z.B. wegen der Nutzung von Geräten vor Ort zwingende Voraussetzung für das Erreichen der Lernziele ist, können unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte durchgeführt werden.
(Stand: 14.10.2020)
Die Ausnahmeregelung des vergangenen Wintersemester, dass Sie aus Pandemiegründen Präsenzprüfungen auch ohne Attest fernbleiben durften, gilt für das Sommersemester nicht!
Sie müssen sich also unbedingt wie gewohnt bis spätestens 7 Tage vorher
von den Prüfungen aktiv in EMMA+ abmelden, wenn Sie diese nicht wahrnehmen
wollen! Ein Fernbleiben ohne ärztliche Bescheinigung wird andernfalls mit nicht
bestanden bewertet.
Wegen
des hohen organisatorischen Aufwandes auf Grund der aktuellen Regelungen
möchten wir Sie zudem dringend bitten, diese Abmeldung so frühzeitig wie
möglich vorzunehmen.
(Stand 19.5.21)
Studierende, die nicht planen an einer Prüfung teilzunehmen, melden sich bitte bis zu 7 Tage vorher von der jeweiligen Prüfung in EMMA ab, um die Prüfungsplanung organisatorisch zu erleichtern.
Wer danach aber auf Grund eines Coronakontaktes oder Erkältungssymptomen nicht kommen kann/darf, kann der Prüfung „einfach“ fernbleiben, ohne ein Attest einreichen zu müssen.
Dies gilt aber nur, solange
die Prüfung noch nicht begonnen hat. Kommt der Studierende zur Prüfung, ihm
werden die Aufgaben ausgeteilt und erst dann entscheidet er/sie, dass er/sie
sich nicht in der Lage fühlt die Prüfung zu Ende zu bringen, greift diese
Regelung nicht, sondern ein Attest ist fällig.
Mit dieser Regelung wurden die unten genannten Punkte 1 und 2 angepasst.
(Stand 4.2.21)
Prüfungen, ob mündlich oder schriftlich, in Präsenz sind unter strengen Auflagen gesetzlich erlaubt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Lehrende nach Möglichkeit alternative Prüfungsformate wie Open-Book-Klausuren, Präsentationen oder Belegarbeiten anbieten sollen. Die HNEE hat kurzfristig die Rahmenstudien- und Rahmenprüfungsordnung (RSPO) geändert. Die Entscheidung wird mittelfristig (ca. Mitte 2022) beim MWFK gefällt werden, ob und unter welchen Maßgaben die Online-Prüfung dauerhaft als Prüfungsform durch die Brdg. Hochschulen angeboten werden kann. Präsenzprüfungen können in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 zeitgleich Anwesenden (inkl. Aufsichtspersonal) durchgeführt werden. Die Teilnahme basiert auf freiwilliger Basis. Studierende, die aus Gründen der Pandemie nicht an einer Präsenzprüfung teilnehmen können, werden nicht benachteiligt. Mit einem aktuellen Präsidiumsbeschluss gilt, dass alle Studierende, die coronabedingt nicht an einer Präsenzprüfung teilnehmen konnten, im Sommersemester (individuelle Regelungen der Fachbereiche) die Möglichkeit einer Zweitprüfung erhalten sollen. Für mündliche und schriftliche Prüfungen greifen unterschiedliche Regelungen - siehe „Handreichung Präsenzprüfungen vom 20. Januar 2021“ unter https://www.hnee.de/K6887 einsehbar. Die Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse (GS-Pruefungsausschuesse@hnee.de) hilft im Einzelfall bei der Suche nach Alternativlösung. Über die konkreten Abläufe der Prüfungen informieren die jeweiligen Fachbereiche gesondert.
Weiterhin gilt:
- Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein oder sich nicht wohlfühlen, lassen Sie sich bitte unverzüglich krankschreiben. Die Ärzte können dies derzeit bei Krankschreibungen bis zu 7 Tagen auch nach Ferndiagnose per Telefon tun und senden dann den Krankenschein zu. Die Original- Krankschreibung reichen Sie zusammen mit dem Formular „Einreichung einer Krankmeldung“ bis spätestens 3 Tage nach der Prüfung im Prüfungsamt ein. Dies kann vorab auch als Scan unter noten@hnee.de geschehen. Das Original reichen Sie bitte zeitnah nach, damit die Krankmeldung in EMMA verbucht werden kann.
- Für Studierende, die sich kurzfristig in Quarantäne begeben müssen gilt: Einreichen einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes innerhalb von 3 Tagen beim Prüfungsamt
- Maskenpflicht während der gesamten Prüfung: HNEE stellt allen zu prüfenden Studierenden medizinische Schutzmasken sowie zusätzlich auch FFP2-Masken zur Verfügung, dessen Nutzung jedoch freiwillig ist, alternativ muss in jedem Fall eine medizinische Schutzmaske getragen werden
- Verweigerung oder unsachgemäßes Tragen der Masken führen zum sofortigen Ausschluss von der Prüfung
- Lüften nach spätestens 45 Minuten – Kleidung beachten!
- Durchmischung unterschiedlicher Prüfungskohorten ist zu vermeiden; Steuerung über Zugangsbeschränkungen oder Wegeführungen
(Stand: 20.01.2021)
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Hochschulprüfungen, für die es keine zulässigen digitalen Formate gibt, können vor Ort angeboten werden, sofern die Einhaltung der erforderlichen Hygieneregeln sichergestellt ist. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz es ist für schriftliche Prüfungen verbindlich.
Mündliche Prüfungen von Studierenden der HNEE sind unter folgenden Voraussetzungen vorerst weiter vor Ort möglich: Es dürfen maximal drei Personen (Prüfling, Betreuer*in, Gutachter*in) in der Alten Forstakademie (Haus 4) auf dem Stadtcampus in einem ausreichend großen Raum beteiligt sein, und die in der derzeitigen Situation nötigen Hygienevorkehrungen müssen gewahrt sein. Voraussetzung für die Durchführung ist die Freiwilligkeit aller Beteiligten. Die Organisation, insbesondere die Sicherstellung des Zugangs am Prüfungstermin, erfolgt über die Abteilung Liegenschafts- und Umweltmanagement der HNEE, Herrn Mike Schwarz.
Fühlen Sie sich nicht sicher für eine Prüfung, so können Sie sich innerhalb von 7 Kalendertagen von der Prüfung abmelden. Im Krankheitsfall können Sie von einer Prüfung zurücktreten. Sie müssen dann unverzüglich eine Krankmeldung und eine ärztliche Bescheinigung bei der Abt. Studierendenservice & International Office im Original einreichen. Unentschuldigtes Nicht-Erscheinen zu einer Prüfung wird mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.
(Stand: 08.10.2020)
Sollten Sie coronabedingt Ihre Abschlussarbeit nur verzögert fertigstellen können, legen Sie dies bitte per E-Mail gegenüber dem Prüfungsausschuss (GS-Pruefungsausschuesse@hnee.de) kurz dar und bitten um eine Fristverlängerung aufgrund von Covid19 um einen Monat. Diese Regelung gilt für Studierende, die ihre Arbeit während des Wintersemesters 2020/21 schreiben, zusätzlich zur Verlängerungsmöglichkeit laut RSPO, bei der auch eine Befürwortung des Erstgutachters/ der Erstgutachterin mit einzureichen wäre. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Gutachter*innen über Fristveränderungen informiert zu halten. Während des Lockdowns können Abschlussarbeiten vorerst auch nur digital beim Fachbereich nach den jeweiligen Vorgaben des Fachbereichs eingereicht werden. Die gedruckten Exemplare sind zeitnah nach Ende des Lockdowns nachzureichen.
(Stand: 20.01.2021)
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Wie kann ich meine Abschlussarbeit beantragen?
Bitte nutzen Sie das für Ihren Fachbereich vorgesehene Formblatt. Bei Fragen wenden Sie sich an das Dekanatssekretariat Ihres Fachbereichs.
Wie und wann gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
Die Abgabe der Abschlussarbeit regelt Ihre jeweilige SPO. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanatssekretariat Ihres Fachbereichs.
Muss ich mich zurückmelden, wenn ich eine Abschlussarbeit schreibe?
​​​​​​​Ja. Anderenfalls können Sie das Studium nicht erfolgreich abschließen.
Am 14.10.2020 trat die Verordnung zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich (Hochschulpandemieverordnung) in Kraft. Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Umsetzung dieser Verordnung verlängert sich die Regelstudienzeit für die Studierenden, die im Sommersemester 2020 an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg eingeschrieben waren.
BAföG-Empfänger, deren Förderungshöchstdauer (Regelstudienzeit) mit dem Sommersemester 2020 endete, können nun Ausbildungsförderung bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 erhalten. Es verschiebt sich ebenfalls die Vorlage der Leistungsbescheinigung um ein Semester.
Wer bisher keinen Antrag gestellt hat, sollte dies umgehend tun. Die bisher von uns herausgegebenen Formulare zur Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, sind somit nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zum Wintersemester 2020/21 erfolgt im Rahmen der 26. BAföG-Novelle eine weitere Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und -Freibeträge. Bei Erfüllung der Voraussetzungen können bis zu 861 Euro BAföG monatlich ausgezahlt werden. Der Kinderbetreuungszuschlag erhöht sich auf 150 Euro pro Monat für jedes Kind.
Bitte beachten Sie die neuen Formblätter für die Beantragung von BAföG des Studentenwerks Frankfurt (Oder) und die Einreichung von Wiederholungsanträgen mindestens 2 bis 3 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Das Land Brandenburg hat für Corona-bedingt in Not geratene Studierende weitere Mittel bereitgestellt. Für Studierende, deren Anträge auf Bundeszuschüsse erfolglos waren, die aber eine Bedürftigkeit nach den Kriterien der Härtefallfonds nachweisen können, wird über den Härtefallfond ein Einmalzuschuss von 300 Euro gewährt. Die Nothilfe kann online beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) beantragt werden.
(Stand: 15.10.2020)
Bei Studienabschluss senden Sie uns bitte eine E-Mail an noten@hnee.de, damit wir Ihnen kurzfristig eine aktuelle Leistungsbescheinigung in EMMA einstellen können. Diese können wir Ihnen bei Bedarf auch mit Stempel und Unterschrift versehen per Post zusenden. Sollten Sie jetzt dringend Ihr Zeugnis benötigen, erstellen wir es und senden es Ihnen zu, wenn uns der ausgefüllte Laufzettel und ein frankierter Rückumschlag vorliegt. Sollten Sie den Laufzettel noch nicht ausgefüllt bei uns eingereicht haben, können wir ihn gern für Sie in Umlauf geben. Da dies in der aktuellen Situation dauern kann, akzeptieren wir derzeit auch hilfsweise vorab eine eidesstattliche Erklärung (mit Datum und Unterschrift), dass Sie keine „Ausstände“ an der HNEE mehr haben (z.B. offene Mahngebühren in der Bibliothek, noch ausgeliehene Schlüssel oder Geräte). Bitte senden Sie diese Erklärung per Post an die Abt. Studierendenservice & International Office der HNEE.
Sind Projekttreffen und nicht-curriculare Veranstaltungen erlaubt?
Alle Veranstaltungen sollten weiterhin online abgehalten werden. Gremiensitzungen und Besprechungen, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern sowie Projektveranstaltungen, ohne die ein Projekt gefährdet sein könnte, können nur unter strengen Auflagen und in wirklichen Ausnahmefällen in Präsenz erfolgen. Die Personenanzahl ist auf 5 begrenzt. Sofern Treffen in Präsenz stattfinden, denken Sie an die durchgehende Maskenpflicht (medizinische oder FFP-Masken), regelmäßiges Lüften und ausreichenden Mindestabstand.
(Stand: 20.01.2021)
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Alle Veranstaltungen sollten online abgehalten werden. Gremiensitzungen und Besprechungen, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern sowie Projektveranstaltungen, ohne die ein Projekt gefährdet sein könnte, können ebenfalls in Ausnahmefällen in Präsenz erfolgen. Sofern Treffen in Präsenz stattfinden, denken Sie an die durchgehende Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Die Teilnehmer*innenzahlen sollten dabei auf ein Minimum reduziert werden.
(Stand: 30.10.2020)
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Prüfen Sie bitte generell im Vorfeld, ob eine Veranstaltung zwingend in Präsenz stattfinden muss. Im Falle dessen berücksichtigen Sie bei der Veranstaltungsplanung die für die HNEE definierten Raumkapazitäten, den allgemein höheren Organisationsaufwand sowie das sorgfältige Führen von Anwesenheitsnachweisen. Die Teilnehmer*innenzahl ist dabei stets auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren. Informieren Sie bitte im Vorfeld aktiv alle teilnehmenden Personen über die geltenden Regelungen an der HNEE zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Weiterhin bitten wir alle Veranstaltungsorganisator*innen darum, im Vorfeld ein spezifisches Hygienekonzept zu erstellen. Der HNEE-Corona-Krisenstab ist nach wie vor und lediglich über das geplante Stattfinden der Veranstaltung unter coronavirus.krisenstab@hnee.de in Kenntnis zu setzen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.hnee.de/corona - Update: 7. September 2020
Der Betrieb der Hochschulbibliothek geht ab dem 2.11.2020 zurück auf Stufe 2 – Öffnung für Ausleihe und Rückgaben nur für Hochschulmitglieder.
In der Hochschulbibliothek können bis zu 5 Mitglieder unserer Hochschule von Montag bis Freitag in der Zeit von 14 bis 18 Uhr für höchstens 15 Minuten die Hochschulbibliothek zur Ausleihe und Rückgabe von Medien betreten. Der Zugang zum Scanner und Kopierer sowie zu den Arbeitsplätzen, PC und Carrels ist nicht möglich. Es werden keine Medien aus dem Magazin bereitgestellt. Die Mahnvorgänge werden wieder ausgesetzt, entliehene Medien müssen nicht zurückgegeben werden.
Bitte bereiten Sie den Besuch in der Hochschulbibliothek gründlich von zu Hause vor: Recherchieren Sie im OPAC die Signaturen und tragen Sie in unseren Räumen zwingend einen Mund-Nase-Schutz.
Denken Sie bitte an die geltenden Hygienevorschriften und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen und nutzen Sie bitte auch weiterhin verstärkt die elektronischen Angebote der Bibliothek.
(Stand: 30.10.2020)
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Die Hochschulbibliothek der HNEE ist unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln eingeschränkt geöffnet.
Aktuelle Beschränkungen und Services:
Öffnungszeiten ab 05.10.2020: Mo. bis Fr. von 14 bis 22 Uhr
- Es besteht Maskenpflicht in der Hochschulbibliothek. Denken Sie bitte an die geltenden Hygienevorschriften und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Beachten Sie beim Betreten und Verlassen des Bibliotheksgebäudes die Hinweise und Markierungen.
- Die Gebührenbezahlung ist ab dem 05.10.2020 montags, mittwochs und freitags von 14 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 18 Uhr möglich.
- Montags bis freitags können bis zu 4 Nutzer*innen in der Zeit von 14 bis 22 Uhr (nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an bibliothek@hnee.de) die PC-Arbeitsplätze in den Carrels der Hochschulbibliothek zum Arbeiten nutzen. Weitere 6 PC-Arbeitsplätze stehen ohne Voranmeldung in den Freihandbereichen zur Verfügung.
- Gleichzeitig können sich max. 10 Personen (zuzügl. Carrel-Nutzende) in den Räumen der Hochschulbibliothek aufhalten.
- Die Einlasskontrolle erfolgt über eine begrenzte Anzahl von bereitgestellten Körben, die nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Der Zutritt ist nur mit Korb gestattet.
- Nutzen Sie bitte auch weiterhin verstärkt unsere elektronischen Angebote. Alle Hochschulmitglieder und Mitarbeiter*innen können auf lizenzierte E-Books, E-Journals und Datenbanken auch von außerhalb zugreifen. Hierzu ist eine VPN-Verbindung erforderlich und einzurichten. Die E-Books sind im OPAC bzw. über Ebook Central zu finden. Elektronische Zeitschriften können am besten in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) recherchiert werden.
- Der Besuch der Bibliothek sollte so kurz wie möglich gehalten werden.
Wichtiger Hinweis: Die Rückgabefristen und die Mahnroutine (Gebühren) für entliehene Medien in der Hochschulbibliothek sind wieder aktiviert, diese müssen nun schnellstmöglich zurückgegeben werden. Sollten Sie Probleme haben, Ihre entliehenen Medien persönlich abzugeben bzw. per Post an uns zu schicken, melden Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch (03334 657-200) oder per E-Mail an bibliothek@hnee.de, um unnötige Gebühren zu vermeiden.
(Stand: 29.09.2020)
Dürfen Proben des Hochschulchors oder -orchesters wieder stattfinden?
Orchester- und Chorproben dürfen bis auf Weiteres nicht stattfinden.
(Stand: 30.10.2020)
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Ja, dennoch gilt als Voraussetzung für die Proben derzeit ein Mindestabstand zwischen den Sängerinnen und Sängern von mindestens zwei Metern beim Singen. Bei Proben mit Blasinstrumenten ist auf einen noch größeren Abstand von mind. 2,5 Metern einzuhalten. Außerdem muss regelmäßig und ausreichend gelüftet und die Dauer der Probe begrenzt werden. Sobald sich Chor- und Orchestermitglieder im Innenraum bewegen, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte wenden Sie sich bei gezielten Fragen an die verantwortlichen Personen:
www.hnee.de/hochschulorchester
Sportveranstaltungen dürfen bis auf Weiteres nicht stattfinden.
(Stand: 30.10.2020)
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Der Hochschulsport, als eigener Verein, startet mit dem Wintersemester 2020/2021 sukzessive wieder mit Angeboten. Unter Einhaltung von Hygieneauflagen können Kurse in angemessenen Umfang sowohl in Sporträumen als auch im Freien wieder stattfinden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.hnee.de/hochschulsport oder direkt bei Thomas Kolling unter hsp@hnee.de.
(Stand: 30.09.2020)
Das Beratungsangebot steht nach wie vor immer mittwochs zur Verfügung. Darüber hinaus können in Absprache mit Frau Timm auch Termine an anderen Wochentagen, in Notfällen auch am Wochenende, vereinbart werden. Das Studentenwerk hat zugesichert, dass es derzeit keine Begrenzung der Beratungstermine gibt. Theoretisch könnten pro Tag auch mehrere Termine angeboten werden.
- Bitte melden Sie sich bei Bedarf unter service@swffo.de bzw. telefonisch unter 0335 56509 - 90 und bitten um einen Termin bei Frau Timm.
- Das Servicetelefon in Frankfurt (Oder) ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar: Mo, Mi & Do 9 bis 15 Uhr sowie Di & Fr 9 bis 16 Uhr
- Eine persönliche Beratung durch Frau Timm kann unter Berücksichtigung der Vorsorge- und Hygienemaßnahmen in der Sonnenvilla stattfinden. Aber selbstverständlich kann auch ausschließlich telefonisch beraten werden. Bitte beachten Sie, dass die Beratungsleistungen auf fünf Beratungen pro Semester und Studierenden begrenzt sind.
Bei Bedarf einer englischsprachigen psychologisch-sozialen Beratung wenden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch an die oben genannte Telefonnummer. Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) wird Ihnen dann zeitnah eine/n entsprechende/n Ansprechpartner*in und einen Termin für ein Beratungsgespräch mitteilen.
Sollte es Ihnen gar nicht möglich sein außerhalb der Hochschule zu arbeiten, können Sie unter Beachtung der bereits eingeführten Regeln und der Kapazitätsgrenze von max. 5 Personen pro Raum die beiden PC-Pools am Stadt- bzw. Waldcampus weiterhin nutzen. Beachten Sie auch hier die strikte Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und das durchgehende Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.
(Stand: 20.01.2021)
Zum aktuellen Zeitpunkt können wir Ihnen eine Ausreise nicht empfehlen. Grundsätzlich können wir Studierende aber nicht davon abhalten, Auslandsaufenthalte durchzuführen. Da niemand weiß, wie sich die Lage weltweit in den nächsten Monaten entwickelt und die Planung von Auslandsaufenthalten inklusive der Beantragung von Förderungen auch viel Zeit benötigt, können wir auch nicht davon abraten, einen Auslandsaufenthalt zum jetzigen Zeitpunkt zu beginnen zu planen.
Aktuell gelten folgende Regularien für Studierende unserer Hochschule, die sich trotz aller Bedenken für einen Auslandsaufenthalt entscheiden und dafür von uns gefördert werden:
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie uns derzeit vorab schriftlich versichern, dass Sie sich
> trotz der aktuellen weltweiten Pandemiesituation nach Abwägung der Pro und Contra entschieden haben die Reise anzutreten,
> wissen, dass die Hochschule keine*n Studierende*n in der aktuellen Situation zu einem Auslandsaufenthalt verpflichtet und über Alternativen informiert hat, um das Studium auch ohne Auslandsaufenthalt erfolgreich abzuschließen bzw. den Auslandsaufenthalt zu verschieben,
> die Entscheidung auf Grundlage aktueller Information zur Aus-, An- und Einreise sowie der Situation im Zielland und am konkreten Zielort getroffen haben,
· > über ausreichenden
Versicherungsschutz, der auch Pandemiefälle abdeckt, verfügen (Bitte
schließen dafür das Versicherungspaket des DAAD oder einen vergleichbaren Versicherungsschutz ab und weisen Sie dies uns gegenüber nach),
· > sich ständig bis zur Abreise und
während des Aufenthaltes informiert halten und wissen, dass Sie jederzeit von
dem geplanten Auslandsaufenthalt zurücktreten können bzw. diesen abbrechen
können aufgrund der aktuellen Pandemielage,
· > sich direkt zu Beginn des Auslandsaufenthaltes in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amtes aufnehmen lassen.
Für Rückfragen steht das International Office unter international@hnee.de und die Praktikumsbeauftragten Ihres Fachbereiches bzw. die jeweiligen Studiengangleitungen zur Verfügung.
Wenn Sie trotz allem einen Auslandsaufenthalt planen, melden Sie sich bitte in jedem Fall beim International Office!
(Stand 26.1.2021)
Hilfen und Hinweise:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit
- Hinweise des Studentenwerks Frankfurt / Oder
- Deutsches Studentenwerk: Studieren mit Kind in Zeiten von Covid-19
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus
- Lotse für Corona-Hilfen vom BMAS
- Fragen und Antworten zu den Änderungen beim Elterngeld
Corona und Schwangerschaft
Ein gute Zusammenstellung gibt es auf der Seite des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V.
Den Tag gemeinsam planen: Wenn Ihre Kinder schon alt genug sind, setzen Sie sich gemeinsam am Morgen zusammen und definiert feste Zeiten, zu denen gearbeitet, gegessen und gespielt wird. Es gibt Kindern auch Orientierung, wenn sie wissen: Am Vormittag muss ich mich selbst beschäftigen, am Nachmittag haben die Eltern Zeit, mit mir zu spielen – oder andersrum.
Einen Kinderarbeitsplatz einrichten: Wenn der Platz da ist, können Sie Ihrem Kind einen eigenen kleinen Schreibtisch neben dem eigenen einrichten, wo es basteln, malen oder lesen kann. So ist das Kind in Ihrer Nähe und gleichzeitig einigermaßen sinnvoll beschäftigt.
Nicht zu streng zu sich selbst sein: wir befinden uns in einer Ausnahmesituation und es ist okay, die Ansprüche an sich selbst als Eltern vorübergehend ein bisschen runter zu schrauben.
Weiter Links:
1. Mehr Tipps für Familien (Süddeutsche Zeitung)
2. Corona-Zeit: Kinder zu Hause beschäftigen (Berliner Familienportal)
3. Tipps für Kinder in der Corona-Zeit (Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
4. ALBAs tägliche Sportstunde – Videos mit Bewegungs- und Koordinationsübungen zum
Mitmachen für Kindergartenkinder, Grundschulkinder und Oberstufenkinder. Auch für Eltern gut und anstrengend! Frei zugänglich auf YouTube.
30 Tage kostenfrei. Hier erfahren mehr. Stand: 03.04.20202
6. Learnattack – Lernplattform von DUDEN mit über 40.000 Lernvideos und Übungen für 9 Fächer ab der 4. Klasse. Hier erfahren sie mehr.
7. Hamsterkiste - Kostenfreie Lernplattform für Schulkinder der Klassen 1 bis 4. Frei zugänglich
unter: https://www.hamsterkiste.de/
8. COOLLAMA - Digitales und kostenfreies Lernportal für Grundschüler mit über 100 Mathespielen rund um die vier Grundrechenarten (nach Klassen und Schwierigkeitsgrad unterteilt und an den deutschen Lehrplan angelehnt) und 150 Übungsblättern. Frei zugänglich unter: https://coollama.de/
9. Stiftung Lesen – Hier finden Sie Vorschläge zu Vorlese-Apps, Büchertipps und Bastelideen. Frei zugänglich unter: https://www.stiftunglesen.de/aktionen/vorlesen-corona/
10. Kinderspiele-Welt – Internetseite mit vielen Bastelideen. Frei zugänglich unter:
https://www.kinderspiele-welt.de/basteln-und-werkeln/basteln-mit-kindern
11. DieKurzgeschichte.de – Kostenlose Hörgeschichten für Kinder bis 12 Jahre. Frei zugänglich unter: https://diekurzgeschichte.de/
Einige Informationen finden Sie auf der Seite der Familienfreundlichen Hochschule unter www.hnee.de/familie oder unter:
Weitere Telefonische Beratung
Bietet Beratung und UnterÂstützung in schwierigen Pflegesituationen
(Beratungstelefon: 0800 – 265 55 66
Die Sprechzeiten des Beratungstelefons sind:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr
Samstag von 10 bis 14 Uhr
Beratungstelefon 030 - 69 59 89 89.
Das Unternehmen „pflege.de“ bietet in Kooperation mit „WDS.care“ eine Telefonische Beratung zum Pflegealltag in Zeiten von Corona an:
Hier erhalten pflegende Angehörige die wichtigsten Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf die häusliche Pflege: inkl. Praxis-Tipps und Ideen für den Pflegealltag.
040-874 099 22
Mo-Fr 08:00 - 19:00 Uhr
Weitere Tipps und Artikel:
Im Artikel der Verbraucherzentrale: Corona: Was tun, wenn Tagespflegeeinrichtungen schließen? https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/corona-was-tun-wenn-tagespflegeeinrichtungen-schliessen-45753
auf der Website:
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/
Außerdem hier noch einige Webseiten für pflegende Angehörige:
https://www.wege-zur-pflege.de/service/faq.html
https://www.bundesverband-kinderhospiz.de/
https://www.pflegen-und-leben.de/online-beratung-pflegen-und-lebende.html
https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegewissen/faq-coronavirus/