Das brandenburgische Hochschulgesetz schreibt den Hochschulen vor,
regelmäßig eine Evaluation der Lehre durchzuführen. Somit ist auch die
HNE Eberswalde dazu verpflichtet. Ziel ist es die Qualität der Lehre zu
überprüfen und mit der Regelmäßigkeit dieser Überprüfung kann
festgestellt werden, inwieweit und ob eine Verbesserung stattgefunden
hat.
Die Evaluierung der Lehrveranstaltung hilft aber nicht nur
dem Land Brandenburg zur Kontrolle sondern auch jeden einzelnen
Studierenden. Sie gilt als Sprachrohr für die Studierenden und
ermöglicht es, ein anonymes Feedback zur Lehrveranstaltung zu geben.
Probleme können so aufgezeigt und Veränderungen angestoßen werden.
Auswirkungen
Frage:
Welche Auswirkungen hat es, wenn ich mich beteilige?
Antwort:
Direkte persönliche Auswirkungen wird eine Nicht-Beteiligung nicht
mit sich ziehen. Dennoch kann es passieren, dass der Dozent auf Grund
der geringen Rücklaufquote, die Bewertungen nicht umsetzen will, da die
Auswertung kein gesamtes Bild der Vorlesung widerspiegelt, wenn nur 5
Leute des Kurses antworten, es aber 30 Teilnehmer gibt.
Somit
läuft der nächste Jahrgang oder Sie selbst, wenn Sie den Dozent im
darauffolgenden Semester wieder ein Modul des Dozenten belegen, Gefahr,
dass keine Veränderungen vorgenommen worden sind.
Bestandteile
Frage:
Beschränkt sich die Evaluation auf die studentischen Befragungen zum Studienende hin?
Antwort:
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde kombiniert verschiedene Bewertungsverfahren um die Studierqualität bestimmen zu können. Zu diesen gehören die kursbezogenen Befragungen der Studierenden, die Befragungen der Studierenden zu den Studierbedingungen (Semestergespräche), die Erstsemesterbefragung, Audits im Rahmen der Akkreditierungen, Beiräte, Alumnibefragungen, ...
Anonymität
Frage:
Sind die Befragungen wirklich anonym?
Antwort:
Ja. Die Erhebungstechnik garantiert eine anonyme Befragung. Die Methode selber stellt sicher, dass keine Hinweise auf den einzelnen Antworter entstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anonymität Ihrer Antworten im freien Antwortfeld selber verantwortlich sind. Bei der Paper&Pencil Variante empfehlen wir die Beantrwortung der offenen Fragen in Druckbuchstaben.
Rückmeldung zum Verfahren
Frage:
Wie kann ich Rückmeldungen zum Verfahren geben?
Antwort:
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Alexandra Wolf sowie der/die zuständige Referent*in Ihres Fachbereichs zur Verfügung.
Zeitpunkt
Frage:
Wann wird befragt?
Antwort:
Lehrveranstaltungsevaluation — kurz vor dem Ende des Moduls, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit
Erstsemesterbefragung — jeweils zum Beginn des 1. Semesters
Inhalte der Befragung
Frage:
Zu welchen Modulen/ Veranstaltungen wird befragt?
Antwort:
Die Auswahl der zu evaluierenden Module liegt in der Verantwortung der Dekane und Qualitätsassistenten der Fachbereiche. Jede Veranstaltung soll mindestens einmal alle zwei Jahre von den Studierenden evaluiert werden; dabei soll darauf geachtet werden, dass von jeder in der Lehre tätigen Person eine Veranstaltung je Semester evaluiert wird. Jeder Student soll in der Regel nicht mehr als 5 Veranstaltungen je Semester evaluieren.
Evaluation vor den Prüfungen
Frage:
Warum endet der Evaluationszeitraum schon vor den Prüfungen?
Antwort:
Die Evaluationssatzung der Hochschule sieht vor, dass zwischen den Studierenden und den Dozenten eine Auswertungsgespräch stattfinden soll. Dies ist nur sinnvoll, wenn beide Parteien noch „nah“ an der Veranstaltung sind und nicht im neuen Semester in neuen Modulen stecken. Den Dozenten wird die Möglichkeit gewährt mit dem Semester, welches evaluiert hat, direkt über die Probleme und Anregungen zu kommunizieren, um die Meinungen der Studierenden zu hinterfragen. Somit ist eine Evaluierung nach der Prüfungszeit nicht sinnvoll für die Kommunikationsprozesse, unter anderem auch, weil die Rücklaufquote umso geringer ausfallen würde.
Ergebnisse einsehen
Frage:
Wer kann die Ergebnisse der modulbezogenen Evaluation (Lehrveranstaltungsevaluation) einsehen?
Antwort:
Die Ergebnisse werden den Lehrenden und dem entsprechenden Dekan ausgehändigt. Der Lehrende ist verpflichtet, schnellstmöglich nach Erhalt der Evaluationsergebnisse mit den Teilnehmern der jeweiligen Lehrveranstaltungen Auswertungsgespräche zu führen. Auf Antrag des Lehrenden beim Dekan des Fachbereichs, kann bei wichtigen und unvermeidlichen Gründen, auf die Auswertungsgespräche verzichtet werden. Die Dekane können gemeinsam mit dem Hochschullehrer die Evaluation auswerten. Hierzu können von der Fachschaft benannte Vertreter der Studierenden eingeladen werden.